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BUNDESTAG/4831: Heute im Bundestag Nr. 032 - 19.01.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 032
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 19. Januar 2015, Redaktionsschluss: 15.35 Uhr

1. Endlager-Kommission: Kritik an Abfallbilanz
2. Auswirkungen der Datenschutznovelle



1. Endlager-Kommission: Kritik an Abfallbilanz

Endlager-Kommission (Öffentliche Sitzung)

Berlin: (hib/SCR) In der achten Sitzung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) haben sich die Mitglieder am Montagvormittag zunächst mit der Abfallbilanz und dem Entwurf des "Nationalen Entsorgungsprogramms" beschäftigt. Zudem waren die Konsequenzen eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts zur Zwischenlagerung am Standort Brunsbüttel Thema.

Die Diskussion drehte sich um das bereits seit einigen Monaten vorliegende "Verzeichnis radioaktiver Abfälle" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und den Entwurf für das "Nationale Entsorgungsprogramm". Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die aus seiner Sicht fehlende Tiefe der Dokumente. "Wir brauchen eine deutlich detailreichere Aufstellung für unsere Arbeit", sagte Wenzel. Dies gelt zum Beispiel für die Eigenschaften des radioaktiven Inventars. Wichtig sei zudem, die Daten über die Abfallstoffe in den öffentlichen Bestand zu überführen.

Vertreter der Wissenschaft in dem Gremium hielten hingegen eine solch detailgetreue Bilanz für nicht zwingend notwendig für die Arbeit der Kommission. Michael Sailer sagte, dass die bisher vorliegenden Daten ausreichend seien, um Kriterien und Verfahren der Endlagersuche auszuloten. Detaillierte Daten wären hingegen zu einem späteren Zeitpunkt zum Beispiel nötig, um Sicherheitsanalysen zu hinterfragen. Ähnlich äußerten sich Bruno Thomauske und Wolfram Kudla. Sailer verwies allerdings auch auf die Notwendigkeit, alle Angaben öffentlich zu erfassen. Aus eigener Erfahrung wisse er, dass die privaten Abfallinhaber sehr verschlossen sind.

Ein Vertreter des BMUB verwies darauf, dass eine detaillierte Aufstellung im Grundsatz möglich sei. Dazu bedürfe es aber einer engen Zusammenarbeit mit den Ländern und deren jeweilig Atomaufsichtsbehörden, bei denen die "fundiertesten Kenntnisse" lägen. Die vorgelegten Dokumente hätten sich an Vorgaben einer EU-Richtlinie orientiert. Hinsichtlich der Datenerfassung berichtete der BMUB-Vertreter, dass eine entsprechende gesetzliche Grundlage angestrebt werde, um mehr "Verbindlichkeit" zu schaffen.

Die Kommissionsmitglieder thematisierten zudem einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom vergangenen Freitag. Das Gericht hatte laut Medienberichten eine Beschwerde des BMUB gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig zurückgewiesen. Das OVG hatte damals geurteilt, dass die Sicherheitsprüfung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel in Schleswig-Holstein nicht ausgereicht habe. Damit hob das Leipziger Gericht nun faktisch die Genehmigung für das Zwischenlager auf. Der Vertreter des BMUB erklärte, dass das Ministerium noch keine abschließende Position zu dem Beschluss ausgearbeitet habe. Er betonte - ebenso wie Wolfram König, Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz -, dass das Gericht keine Aussage über die tatsächliche Sicherheit am Endlagerstandort getroffen, sondern vor allem auf Verfahrensfragen abgestellt habe.

Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Kommissionsmitglied und Umweltminister Schleswig-Holsteins, verteidigte seine Entscheidung, den Betrieb am Standort durch eine atomrechtliche Anordnung bis Anfang 2018 zu dulden. Dies sei keine Umgehung des Urteils, sondern notwendig, um eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Die gesetzte Frist für das ordnungsgemäße Genehmigungsverfahren sei ehrgeizig, aber machbar, sagte der Minister.

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2. Auswirkungen der Datenschutznovelle

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die "Auswirkungen der Änderungen der Paragrafen 28 und 29 des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDB) in Rahmen der zweiten BDSG-Novelle" von 2009 sind Thema einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/3707). Wesentlicher Gegenstand der Änderungen in diesen beiden Paragrafen ist die Neuregelung des Umgangs mit personenbezogenen Daten für Zwecke des Adresshandels und der Werbung, wie die Regierung in der Vorlage darlegt.

Die Novelle ist laut Unterrichtung unter anderem aufgrund des Umgangs mit personenbezogenen Daten für Zwecke des Adresshandels notwendig gewesen. Insbesondere seien vermehrt Fälle aufgetreten, in denen Werbung aufgrund von unberechtigt gehandelten personenbezogenen Daten verschickt wurde. Deren Herkunft sei mangels Transparenz größtenteils nicht nachvollziehbar gewesen. Insbesondere das sogenannte Listenprivileg habe sich als besonders nachteilig für Betroffene im Sinne eines Schutzes vor unerwünschter Werbung erwiesen gehabt. Danach hätten bestimmte personenbezogene Daten, wenn sie listenmäßig oder sonst zusammengefasst waren, für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung ohne Einwilligung des Betroffenen übermittelt und genutzt werden dürfen. Die praktische Anwendung dieser Vorschrift habe dazu geführt gehabt, dass personenbezogene Daten weitläufig zum Erwerb angeboten wurden.

Der Regierungsentwurf habe daher die vollständige Streichung des Listenprivilegs vorgesehen, heißt es in der Vorlage weiter. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens seien wesentliche Änderungen an dem Regierungsentwurf vorgenommen worden, da erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen - insbesondere Arbeitsplatzverluste - befürchtet worden seien. Die geltende Regelung verzichte auf eine vollständige Streichung des Listenprivilegs und setze stattdessen auf größtmögliche Transparenz sowie eine Stärkung des Widerspruchsrechts der Betroffenen.

Wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht, wurden den Datenschutzaufsichtsbehörden von der Bundesregierung im April 2014 Fragebögen zu den Auswirkungen in der Praxis zugesandt. Mit Ausnahme von Sachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz hätten alle Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder die Fragen beantwortet. So habe Bayern auf die Frage, wie sich die Anzahl der Beschwerden über unerwünschte Werbung seit in Inkrafttreten der BDSG-Novelle II entwickelt habe, "von einer etwa gleichgebliebenen Anzahl von Beschwerden (in Schnitt zirka 150 Fälle pro Jahr)" berichtet. Diese Fälle bezogen sich den Angaben zufolge "sowohl auf eine gestiegene Anzahl von Beschwerden bezüglich E-Mail-Werbung einerseits (da diese selbst angestiegen ist), als auch auf eine zurückgehende Anzahl von Beschwerden bezüglich rechtswidriger Telefonanrufe".

Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen berichteten ebenfalls von keiner signifikanten Änderung, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Berlin und Baden-Württemberg hätten hingegen von einer erhöhten beziehungsweise stetig steigenden Anzahl von Eingaben im Bereich unerwünschter Werbung seit 2009 berichtet. Leicht rückläufig seien die Zahlen aus Hamburg gewesen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 032 - 19. Januar 2015 - 15.35 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2015


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