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BUNDESTAG/4786: Heute im Bundestag Nr. 651 - 17.12.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 651
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Dezember 2014, Redaktionsschluss: 12.55 Uhr

1. Mehr Unabhängigkeit für Datenschützer
2. Mortler warnt vor Alkoholmissbrauch
3. Noch kein Termin für Änderung am SGB II
4. Umsetzung des Inklusionsgebotes



1. Mehr Unabhängigkeit für Datenschützer

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg frei gemacht für die von der Regierungskoalition geplante "Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund". Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete das Gremium einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2848) am Mittwochvormittag in modifizierter Fassung. Die Vorlage steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Danach soll das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde erhalten, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist.

Derzeit untersteht die Bundesbeauftrage der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums (BMI), während die Rechtsaufsicht durch die Bundesregierung ausgeübt wird. In der Praxis finde keine Dienst- oder Rechtsaufsicht statt und die Unabhängigkeit werde nicht eingeschränkt, schreibt die Regierung in der Vorlage. Der Wortlaut des Bundesdatenschutzgesetzes entspricht ihren Angaben zufolge jedoch im Wesentlichen den bisherigen Vorschriften für die Kontrollstellen der Länder, die nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs mit europarechtlichen Vorschriften nicht vereinbar sind. Insbesondere in Urteilen vom 9. März 2010 und 16. Oktober 2012 habe der EuGH die Anforderungen an die Unabhängigkeit der datenschutzrechtlichen Kontrollstellen präzisiert. Mit dem Gesetzentwurf solle "diesen Anforderungen Genüge getan" und zugleich die Datenschutzaufsicht auf Bundesebene insgesamt gestärkt werden.

Danach soll die Bundesbeauftragte mit Dienstsitz in Bonn künftig ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterstehen. Auf eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung und Dienstaufsicht des BMI soll verzichtet und die organisatorische Anbindung an das Ministerium aufgehoben werden. Gewählt werden soll die Bundesbeauftrage laut Vorlage vom Bundestag; ihren Amtseid soll sie vor dem Bundespräsidenten leisten.

Mit den Stimmen der Unions- und der SPD-Fraktion stimmte der Innenausschuss für einen Änderungsantrag der Koalition. Er sieht vor, dass die Beauftragte als Zeugin aussagen darf, sofern die Aussage nicht Grundrechte verletzen oder "dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten" würde, "insbesondere Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihre Beziehungen zu anderen Staaten". Auch soll sie nur "im Benehmen" mit der Bundesregierung aussagen dürfen, wenn die Aussage "laufende oder abgeschlossene Vorgänge" betrifft, "die dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung zuzurechnen sind oder sein könnten". Nach dem Regierungsentwurf hätte eine Aussage in einem solchen Fall "nur im Einvernehmen mit der Bundesregierung" erfolgen dürfen.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte in der Ausschusssitzung, dass die Bundesbeauftragte damit letzten Endes selbst entscheiden könne, ob sie aussagt. Damit werde ihre Stellung noch unabhängiger gestaltet. Die Vorlage entspreche den europarechtlichen Vorgaben "in vollem Umfang". Die Fraktion verwies zugleich darauf, dass mit dem Gesetzentwurf, der am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll, sechs zusätzliche Stellen bei der Beauftragten verbunden sind. Die Fraktion zeigte sich zuversichtlich, dass bei es den Beratungen für den Etat 2016 zu einem weiteren Stellenaufwuchs kommen könnte.

Die SPD-Fraktion bewertete die Aufstockung um sechs Stellen als einen ersten Schritt. Der Gesetzgeber müsse beim Etat 2016 entscheiden, welche personelle Ausstattung die Bundesbeauftragte zur Erfüllung ihrer Aufgabe brauche. Mit Blick auf die Regelung zu Zeugenaussagen hob die Fraktion hervor, dass die Beauftragte über eine Aussage letztendlich selbst in eigener Verantwortung entscheide. Zur Frage des Dienstsitzes unterstrich die Fraktion, dass eine ganze Reihe von Argumenten für Bonn spreche. Sie gehe zugleich davon aus, dass die Beauftragte auch weiterhin beim Bundestag präsent sein werde.

Die Fraktion Die Linke sprach sich demgegenüber für Berlin als Dienstsitz der Bundesbeauftragten aus. Sie kritisierte, die Regierungskoalition versuche, EU-Vorgaben umzusetzen und zugleich die Bundesbeauftragte "in Gänze zu entmachten". Die vorgesehene Regelung zu Zeugenaussagen der Beauftragten, die den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung betreffen könnten, lege den Verdacht nahe, dass es sich um einen "Maulkorb-Paragraph" handele. Deshalb schlage sie vor, die Passage zu streichen. Auch sei eine massive Stärkung des Amtes der Beauftragten in personeller, politischer und rechtlicher Hinsicht notwendig.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen argumentierte, dass die Herstellung der völligen Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten seit vielen Jahren geboten sei. Es sei nicht verkehrt, dass die Regierungskoalition jetzt versuche, einen verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen, doch sei zu fragen, warum dies erst 2016 geschehen solle. Zu kritisieren sei ferner die Aussagebeschränkung, auch wenn die Koalition versuche, den "Maulkorb" etwas abzuschwächen. Auch die nicht ausreichende Ausstattung des Amtes der Beauftragten sei scharf zu kritisieren. Ferner warb die Fraktion dafür, dass die Bundesbeauftrage in Bonn und in Berlin je einen Dienstsitz haben solle.

Die amtierende Bundesbeauftragte Andrea Voßhoff machte deutlich, dass aus ihrer Sicht die formelle Unabhängigkeit ihres Amtes mit dem Gesetzentwurf erreicht werde. Sie warb zugleich dafür, in den Etatberatungen aufzugreifen, dass eine personelle Aufstockung bei der künftigen Behörde notwendig sei. Zugleich unterstrich sie, dass viele Gründe für Bonn als deren Dienstsitz sprächen, das Berliner Verbindungsbüro aber bestehen bleiben werde und ihr die Präsenz beim Bundestag wichtig sei.

Für die Bundesregierung verwies ein BMI-Vertreter ebenfalls auf das Berliner Verbindungsbüro und sprach von einer pragmatischen Lösung der Dienstsitzfrage. Mit Blick auf die vorgesehenen Aussageregelungen hob er zudem hervor, dass die letzte Entscheidung über eine Aussage die Bundesbeauftragte selbst treffe.

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2. Mortler warnt vor Alkoholmissbrauch

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/PK) Der verbreitete Alkoholmissbrauch zählt nach Einschätzung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), zu den gravierendsten gesellschaftlichen Problemen in Deutschland. Zwar habe die Präventionsarbeit vor allem bei Jugendlichen im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren einen nachlassenden Konsum bewirkt, jedoch seien in der Altersgruppe der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren Phänomene wie das "Komasaufen" noch immer häufig zu beobachten. In dieser "Risikogruppe" werde zum Teil exzessiv Alkohol getrunken, sagte Mortler am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages, wo sie die Schwerpunkte ihrer Arbeit erläuterte.

Das Alkoholproblem ist nach Angaben Mortlers generell keineswegs auf Erwachsene zu begrenzen, sondern betrifft unmittelbar und mittelbar sehr viele Kinder. So lebten in Deutschland 2,6 Millionen Kinder in sogenannten Suchtfamilien, wo regelmäßig Drogen konsumiert werden. In erster Linie gehe es hier um Alkoholmissbrauch, sagte die CSU-Politikerin und fügte hinzu: "Das kann uns nicht kalt lassen."

Schwerwiegend sind die Folgen des Alkoholmissbrauchs auch, wenn Frauen in der Schwangerschaft trinken. Laut Mortler werden in Deutschland jedes Jahr im Schnitt 2.000 Kinder geboren, die alle Anzeichen eines sogenannten fetalen Alkoholsyndroms (FAS) zeigen und schätzungsweise rund 10.000 Kinder, die einzelne Anzeichen von FAS aufweisen.

Das FAS umschreibt die schwersten Formen der Schädigung eines Fötus durch Alkohol und umfasst körperliche, geistige sowie Verhaltensstörungen. Das gesamte Spektrum der vorgeburtlichen Alkoholschädigung wird mit dem englischen Begriff Fetal Alcohol Spectrum Disorders (FASD) zusammengefasst. Diese Schädigungen sind irreparabel und bleiben ein Leben lang.

Mortler betonte, schon ein Glas Sekt während der Schwangerschaft könne Föten schädigen, was unter Müttern oft ebenso wenig bekannt sei wie unter Ärzten. So hätten Umfragen gezeigt, dass auch Frauen mit höherem Bildungsstandard wenig über diese Problematik wüssten. FAS wäre komplett vermeidbar, wenn schwangere Frauen auch komplett auf Alkohol verzichten würden. Die scheinbar aufgeklärte Gesellschaft wisse hier doch nicht, worauf es eigentlich ankomme, sagte die Drogenbeauftragte.

Das Thema Alkohol dürfe in der Gesellschaft nicht verharmlost werden, mahnte Mortler auch mit Blick auf die kommenden Feiertage. So müsse der Gruppenzwang, der oft bei Feiern entstehe, durchbrochen werden. Wer sich bewusst gegen Alkohol entscheide, dürfe nicht stigmatisiert werden. Mortler wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass trockene Alkoholiker ihr Leben lang gefährdet blieben und keinesfalls rückfällig werden dürften. "Wer einmal abhängig war, ist immer abhängig."

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3. Noch kein Termin für Änderung am SGB II

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Ein genauer Termin für den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch steht derzeit noch nicht fest. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3508) auf eine Kleine Anfrage (18/3289) der Fraktion Die Linke. Darin heißt es weiter, dass das Thema bisher auch noch nicht auf der Tagesordnung des Kabinetts gestanden habe.

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4. Umsetzung des Inklusionsgebotes

Arbeit und Soziales/Große Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Großen Anfrage (18/3460) nach der Umsetzung des Inklusionsgebotes in Deutschland. Darin verweisen die Abgeordneten auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die 2009 in Deutschland in Kraft trat und die in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens die Forderungen nach Barrierefreiheit, Inklusion, Selbstbestimmung und voller Teilhabe festschreibt. Die Linke kritisiert den daraufhin von der Bundesregierung im Jahr 2011 beschlossenen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-Konvention als ernüchternd, da er "zu wenig Konkretes" enthalte. Auch sei ein offener, inklusiver und für Behinderte zugänglicher Arbeitsmarkt noch lange nicht in Sicht. Vor diesem Hintergrund stellen die Abgeordneten der Bundesregierung Fragen zu verschiedenen gesellschaftlichen Themenfeldern, unter anderem zu menschenrechtlichen Rahmenbedingungen, zur inklusiven sozialen Infrastruktur, zur barrierefreien Mobilität, zum inklusiven Bildungswesen, zur Arbeitswelt und dem Gesundheitswesen. So soll die Bundesregierung unter anderem beantworten, welche Konzepte sie gemeinsam mit den Bundesländern plant, um eine schrittweise, umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen umzusetzen. Außerdem will die Fraktion wissen, ob Änderungen am NAP geplant sind und wie sich die Inklusionsquote im Bildungswesen in den vergangenen Jahren entwickelt hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 651 - 17. Dezember 2014 - 12.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2014


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