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BUNDESTAG/4568: Heute im Bundestag Nr. 433 - 28.08.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 433
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 28. August 2014, Redaktionsschluss: 14.40 Uhr

1. Bund soll Beseitigung Altlasten übernehmen
2. Islamisten-Propaganda bei Twitter
3. G7-Gipfel in Bayern 2015 kostet Millionen
4. Überwachung von Journalisten
5. 89.207 Verbraucher 2013 insolvent
6. Bedarfsplanung für Psychotherapeuten



1. Bund soll Beseitigung Altlasten übernehmen

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrat will die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland neu regeln. Dazu hat er einen Gesetzentwurf (18/2411) vorgelegt.

Damit will der Bundesrat den "bisher unbefriedigenden Zustand einer sogenannten Staatspraxis des Bundes" beenden, wonach der Bund den Ländern nur die Aufwendung für die etwaige Kampfmittelräumung auf bundeseigenen Liegenschaften sowie für die Bergung und Vernichtung sogenannter reichseigener Munition und Kampfmittel auf sonstigen, nicht bundeseigenen Flächen erstattet, heißt es im Gesetzentwurf. Nach der Initiative der Länderkammer soll der Bund zukünftig auch die Finanzierung der Bergung und Vernichtung alliierter Munition und Kampfmittel auf sonstigen, nicht bundeseigenen Flächen bezahlen.

Bisher waren laut Bundesrat im Bundeshaushalt für die Jahre 2008 bis 2011 jeweils zwischen 20 und 30 Millionen Euro an Kosten für die Beseitigung angesetzt. Es sei davon auszugehen, dass sich die Erstattung des Bundes nach dem Gesetzentwurf mehr als verdoppeln würde, heißt es.

Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der Gesetzentwurf des Bundesrates an die Initiativen aus den Jahren 1992, 1997, 2001 und 2011 anknüpft. Die Bundesregierung lehnt danach auch den erneuten Gesetzentwurf des Bundesrates ab, da nach ihrer Ansicht die Sach- und Rechtslage unverändert ist.

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2. Islamisten-Propaganda bei Twitter

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Für die extremistische Gruppierung "Islamischer Staat im Irak und Großsyrien" (IS/ISIG) haben nach Auskunft der Bundesregierung soziale Netzwerke im Internet eine wesentliche Bedeutung. Festzustellen sei derzeit vor allem die Zunahme von Propagandabeiträgen deutscher Djihadisten. Sie agierten hauptsächlich in sozialen Medien und machten dort Werbung für den Djihad, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2383) auf eine Kleine Anfrage (18/2276) der Fraktion Die Linke.

In den Veröffentlichungen würden Muslime in Deutschland "direkt und auf Deutsch angesprochen und zur Ausreise in das Djihad-Gebiet aufgefordert". Die Gruppierung IS/ISIG verfüge über mehrere regional zugeschnittene Nutzerkonten in sozialen Netzwerken, insbesondere bei Twitter. Dort könnten sich Leser im Stile eines "Live-Tickers" über den Fortgang des Djihad in ihrer Region informieren. Daneben verbreiteten auch Unterstützer der Gruppe in eigenen Nutzerkonten Propaganda für die Islamisten.

Die große Bedeutung der IS/ISIG bei europäischen Djihab-Freiwilligen sei auch damit zu erklären, dass sich die Gruppierung als "dominante djihadistische Organisation etabliert und damit eine besondere Anziehungskraft für westliche Kämpfer entwickelt hat". Nach Erkenntnissen der deutschen Sicherheitsbehörden seien mehr als 400 deutsche beziehungsweise aus Deutschland stammende Personen mit dem Ziel ausgereist, den bewaffneten Kampf in Syrien zu unterstützen. Etwa ein Drittel dieser angeworbenen Kämpfer sei zwischenzeitlich wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Für mehr als 40 der Djihadisten lägen Hinweise vor, dass sie in Syrien gestorben seien.

Durch die steigenden Rückkehrerzahlen stünden die hiesigen Sicherheitsbehörden vor enormen Herausforderungen, heißt es in der Antwort weiter. Einem deutschen Staatsangehörigen könne laut Passgesetz die Einreise nach Deutschland nicht versagt werden. Laut Personalausweisgesetz könne einem Ausweisinhaber das Dokument nicht entzogen werden. Geprüft werde derzeit eine Verschärfung des Personalausweisrechts, um die Ausreise potenzieller Gewalttäter in die Kriegsgebiete Syriens und Iraks zu verhindern.

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3. G7-Gipfel in Bayern 2015 kostet Millionen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Das im Juni 2015 auf Schloss Elmau in Bayern geplante Gipfeltreffen der sieben führenden Industrienationen der Erde (G7) wird nach Schätzungen des Bundes einen hohen zweistelligen Millionenbetrag kosten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2386) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2289) schreibt, sei davon auszugehen, dass sich die Kosten etwa auf dem Niveau des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 bewegten. Damals lagen die Ausgaben des Bundes bei rund 81 Millionen Euro.

So schlugen den Angaben zufolge damals allein die einsatzbedingten Mehrkosten für die Bundespolizei mit 15,1 Millionen Euro zu Buche. Hinzu kamen Mehrkosten für das Bundeskriminalamt (3,6 Millionen Euro), Unterstützungsleistungen der Bundeswehr (13,9 Millionen Euro) und Kosten für die Medienbetreuung (14,2 Millionen Euro). Die dem Land Mecklenburg-Vorpommern entstehenden Kosten für besondere Sicherheitsvorkehrungen wurden pauschal mit 22,5 Millionen Euro abgegolten. Dem Bundesland entstanden insgesamt Kosten in Höhe von etwa 23,5 Millionen Euro.

Nachdem sich beim Gipfel in Heiligendamm die deutsche Ostseeküste präsentieren konnte, soll diesmal die Alpenregion herausgestellt werden. Ein solcher Gipfel biete die Möglichkeit, den anreisenden Gästen und über die Medien auch der Weltöffentlichkeit die Vielfalt der Regionen in Deutschland vorzustellen. Die Vorbereitungen auf den Gipfel laufen bereits sei längerer Zeit auf allen organisatorischen Ebenen.

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4. Überwachung von Journalisten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Kenntnisse über die mögliche Überwachung von Journalisten durch deutsche Nachrichtendienste sind Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (18/2384) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2287). Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, ob nach Erkenntnissen der Bundesregierung die "mutmaßliche Überwachung von Journalistinnen und Journalisten auch außerhalb Niedersachsens" Gegenstand auf Treffen von Innenministern und Amtsleitungen der Verfassungsschutzämter der Länder und des Bundes war. Hintergrund ist die 2013 bekanntgewordene Speicherung von Daten über Journalisten durch den niedersächsischen Verfassungsschutz. Laut Bundesregierung war die mutmaßliche Überwachung von Journalisten zumindest nach Beschlussniederschrift der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder dort kein Thema. Bezüglich der Tagungen der Leiterinnen und Leiter der Verfassungsschutzbehörden gibt die Bundesregierung keine Informationen an die Öffentlichkeit. Die Protokolle der Tagungen seien als Verschlussache eingestuft worden. Auf diese Dokumente bezogene Antworten sind daher nur von Befugten in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar.

Die Fragesteller zielten zudem auf technische Details der Speicherung von Daten im Nachrichtendienstlichen Informationssystem und Wissensnetz (NADIS WN) in Hinblick auf Journalisten ab. Damit greifen die Abgeordneten eine frühere Antwort der Bundesregierung (18/1386) auf, in der es um die statistische Erfassung von Berufsgruppen innerhalb der nachrichtendienstlichen Datensätze ging. Die Bundesregierung hatte damals mitgeteilt, dass weder im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), noch beim Bundesnachrichtendienst eine solche Auswertung erfolge. In der jüngsten Antwort schreibt die Regierung, dass im NADIS WN zu jeder gespeicherten Person auch eine Berufsbezeichnung eingegeben werden könne. Es handle sich aber nicht um eine "Pflichtangabe". Entsprechend sei es in dem System auch möglich, nach Berufsbezeichnungen zu recherchieren. Im Gegensatz zu Abgeordneten des Deutschen Bundestages beziehungsweise des Europäischen Parlaments werde bei Angehörigen "geschützter Berufsgruppen", wie zum Beispiel Journalisten oder Rechtsanwälten, kein besonderes Kennzeichen mitgespeichert, das im Falle einer Recherche zu einer automatischen Benachrichtigung des Datenschutzbeauftragen des BfV führt.

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5. 89.207 Verbraucher 2013 insolvent

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Im Jahr 2013 wurden in Deutschland 89.207 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2391) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2250). Über die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen nach der gesetzlichen Neuregelung, die zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist, liegen der Bundesregierung keine Daten vor, heißt es weiter.

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6. Bedarfsplanung für Psychotherapeuten

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit den Auswirkungen der Reform der Bedarfsplanung auf die psychotherapeutische Versorgung befasst sich eine Kleine Anfrage (18/2389) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mit einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom April 2014 solle die geplante Verbesserung der Versorgung durch niedergelassene Psychotherapeuten teilweise wieder zurückgenommen werden.

Der Beschluss sehe vor, "im Rahmen der Bedarfsplanung Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) regelhaft und pauschal auf die Arztgruppe der Psychotherapeuten anzurechnen". Demnach solle eine PIA pauschal wie ein halber Vertragspsychotherapeutensitz behandelt werden. Experten befürchteten nun, dass mit den PIA die mögliche Anzahl zugelassener psychotherapeutischer Praxen verringert werde. Dies sei nach Ansicht der Fachleute problematisch, weil die Ambulanzen keine Psychotherapie im Sinne der Berufsrichtlinie erbrächten.

Die Abgeordneten wollen nun von der Bundesregierung wissen, wie die neuen Zulassungszahlen zu der politischen Absicht passen, die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland zu verbessern.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 433 - 28. August 2014 - 14.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2014