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BUNDESTAG/4563: Heute im Bundestag Nr. 428 - 26.08.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 428
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 26. August 2014, Redaktionsschluss: 13.20 Uhr

1. Exportkreditgarantien versichern Ausfall
2. Bessere Versorgung in der Psychotherapie
3. Kaiserschnittrate in Mexiko am höchsten
4. Keine Reform der Apothekenhonorare
5. Grüne fragen nach Regierungskontakten



1. Exportkreditgarantien versichern Ausfall

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Als Instrument der Außenwirtschaftsförderung versichern die Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesbürgschaften) den deutschen Exporteur und gegebenenfalls die exportfinanzierende Bank gegen Zahlungsausfall. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2305) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2066), in der es um Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsfragen bei der Vergabe von Hermesbürgschaften geht.

Vorrangiger Zweck der Außenwirtschaftsförderung ist der Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland, heißt es weiter. Die Verantwortung für das Projekt, für das eine Lieferung oder eine Leistung eines deutschen Exporteurs bestimmt ist, liege am ausländischen Besteller und nicht am deutschen Exporteur. Die Einflussmöglichkeiten des Exporteurs beziehungsweise der Bank auf das Gesamtprojekt sei mitunter sehr gering. Der Bund habe zudem kein Vertragsverhältnis zum ausländischen Besteller.

Um Wettbewerbsgleichheit unter den Exporteuren zu schaffen, würden sich die OECD-Mitgliedsstaaten im Bereich der Exportkreditgarantien einheitlich nach den so genannten Common Approaches richten. Die Prüfung nach den Common Approaches umfasse sowohl ökologische als auch soziale Aspekte und sehe einen Abgleich mit den internationalen Standards insbesondere der Weltbankgruppe vor, heißt es in der Antwort. Die projektbezogenen menschenrechtlichen Aspekte seien explizit Teil der sozialen Aspekte. Gegebenenfalls relevante Menschenrechtsauswirkungen würden zudem in einer einzelfallbezogenen Risikoprüfung in Betracht gezogen.

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2. Bessere Versorgung in der Psychotherapie

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Wer eine Psychotherapie benötigt, soll künftig schneller ein Angebot zur Behandlung bekommen. Im Koalitionsvertrag sei vorgesehen, die Wartezeiten zu verkürzen und mehr Betroffenen ein zeitnahes Angebot für eine Kurzzeittherapie zu eröffnen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/2364) auf eine Kleine Anfrage (18/2263) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erhalte den Auftrag, die Psychotherapierichtlinie zu überarbeiten, um insbesondere durch verkürzte Wartezeiten eine verbesserte Versorgung zu erreichen. Es sei davon auszugehen, dass die Regierung noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen werde, um die angestrebten Ziele in der Psychotherapie zu erreichen.

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3. Kaiserschnittrate in Mexiko am höchsten

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Kaiserschnittrate fällt international sehr unterschiedlich aus. Laut einer 2013 von der OECD veröffentlichten Statistik liegen Island und die Niederlande mit einer Quote von 14,7 beziehungsweise 15,6 Prozent am Ende der dargestellten Länderskala, während in der Türkei (46,2 Prozent) und Mexiko (49,0 Prozent) beinahe jedes zweite Neugeborene per Kaiserschnitt geholt wird. In Deutschland steigt die Zahl der Kaiserschnitt-Entbindungen in der Tendenz. 2012 lag die Quote bei 31,9 Prozent, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/2365) auf eine Kleine Anfrage (18/2249) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Die regionalen Raten unterscheiden sich dabei teilweise erheblich.

Die Gründe für die Entwicklung seien vielschichtig und würden in der medizinischen Fachwelt intensiv diskutiert, schreibt die Regierung. Nach einer 2012 veröffentlichten Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung scheine in Deutschland eine Veränderung der Risikoeinschätzung zum Trend beizutragen. Für die veränderte Risikobewertung würden in der Studie unter anderem eine defensiver ausgerichtete Geburtshilfe, haftungsrechtliche Entwicklungen, Veränderungen in der Klinikorganisation und die abnehmende Erfahrung der Geburtshelfer in der Betreuung komplizierter Spontangeburten verantwortlich gemacht.

Hinweise auf betriebswirtschaftlich bedingte Anreize für Kaiserschnitte in Kliniken sieht die Regierung nicht. So werde nach dem Fallpauschalenkatalog ein Kaiserschnitt (Sectio caesarea) ohne Komplikationen mit rund 2.600 Euro vergütet, eine komplikationsfreie vaginale Geburt mit rund 1.700 Euro, wobei der medizinische Aufwand bei der Operation deutlich größer sei. Die Regierung kommt zu dem Schluss: "Wegen der höheren Kosten ist nicht davon auszugehen, dass Krankenhäuser durch Kaiserschnitt trotz einer höheren Vergütung gegenüber vaginalen Entbindungen grundsätzlich höhere Deckungsbeiträge erzielen."

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4. Keine Reform der Apothekenhonorare

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung lehnt die von Gesundheitsexperten vorgeschlagene Honorarreform für Apotheken ab. So hätte eine Abkehr vom Grundsatz eines einheitlichen Apothekenabgabepreises für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Folge, dass Versicherte für das selbe Arzneimittel gegebenenfalls unterschiedlich hohe Preise und Zuzahlungen zu leisten hätten. Es solle jedoch gerade ausgeschlossen sein, den Patienten in einer Not- und Behandlungssituation etwaige Preisvergleiche zuzumuten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/2333) auf eine Kleine Anfrage (18/2264) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatte in einem Gutachten vom Juni 2014 vorgeschlagen, die Apothekenhonorierung zu ändern. Die Regierung gibt zu Bedenken, dass der Sachverständigenrat selbst auf die Gefahr einer zu hohen Handelsspanne hingewiesen habe. In Regionen mit geringer Apothekendichte könnten sich dann "ungewollt höhere Preise und damit höhere Zuzahlungen ergeben". Es sei auch zu bezweifeln, dass sich die Niederlassung von Apothekern in schwach besetzten Regionen durch die vorgeschlagene Reform der Vergütung verbessern würde. Eher wäre ein Verdrängungswettbewerb zu befürchten.

Die Regierung will auch im Kern an der inhabergeführten Apotheke mit freiberuflich tätigen Apothekern festhalten. Das bestehende System gewährleiste am besten "eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auf der Grundlage hoher professioneller Standards". Es bestehe keine Veranlassung, die bewährten Strukturen infrage zu stellen, solange eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln sichergestellt sei.

In Deutschland gilt ein generelles Fremdbesitzverbot für Apotheken. Nach einer Lockerung des Mehrbesitzverbotes darf ein Inhaber nun maximal vier Apotheken betreiben, wobei der Apotheker eine Hauptapotheke selbst leiten muss. Zudem müssen die Hauptapotheke und die Filialapotheken im selben Kreis oder im Nachbarkreis, also dicht beieinander liegen.

Zu dem Hinweis des Sachverständigenrates, wonach das deutsche Regulierungssystem für Arzneimittel vermehrt Elemente aufweise, "die sich in kaum mehr überschaubarer Weise gegenseitig verstärken, abschwächen, überflüssig machen und teilweise sogar in ihren vom Gesetzgeber anvisierten Effekten ausschließen", merkt die Bundesregierung an, angesichts der Vielfalt und Dynamik des Arzneimittelmarktes seien zur wirksamen Ausgabensteuerung verschiedene Regulierungsinstrumente erforderlich. Eine einheitliche und angemessene Preisbildung sei jedoch gewährleistet. Im Übrigen werde die Versorgungslage und die Ausgabenentwicklung fortlaufend beobachtet. Die Regierung werde bei Bedarf reagieren und dem Bundestag geeignete Vorschläge unterbreiten.

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5. Grüne fragen nach Regierungskontakten

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über Regierungskontakte zu Anwaltskanzleien, die im energiepolitischen Bereich tätig sind, will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/2358) informieren. Dabei geht es den Abgeordneten vor allem um die Kontakte von Vertretern der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit den Anwaltskanzleien Freshfields Bruckhaus Deringer, Linklaters, Oppenhoff & Partner und Alber & Geiger.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 428 - 26. August 2014 - 13.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2014