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BUNDESTAG/4439: Heute im Bundestag Nr. 304 - 04.06.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 304
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 04. Juni 2014, Redaktionsschluss: 18.25 Uhr

1. Freiheiten in Russland massiv eingeschränkt
2. GO-Änderung beim Bundessicherheitsrat



1. Freiheiten in Russland massiv eingeschränkt

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe/

Berlin: (hib/JBB) Die menschenrechtliche Situation in Russland hat sich in den vergangenen drei Monaten massiv verschlechtert. Seit Beginn der Krim- und Ukrainekrise kam es zu signifikanten Einschränkungen von Grundfreiheiten, insbesondere der Versammlungs- und Pressefreiheit. Das berichtete ein Vertreter des Auswärtigen Amtes am Mittwoch im Menschenrechtsausschuss des Bundestages.

Seit dem zweiten Amtsantritt von Präsident Wladimir Putin seien die menschenrechtlichen Defizite größer geworden, so der Vertreter, viele der verfassungsrechtlichen Rechte seien nicht gewährt. Anfängliche Hoffnungen auf Verbesserungen aufgrund positiver Signale wie der Freilassung von Michail Chodorkowski oder von Mitgliedern der Band "Pussy Riot" hätten sich nicht erfüllt. Die Situation habe sich im Gegenteil sogar verschlechtert. Als Grund nannte der Vertreter des Auswärtigen Amtes, dass der Sozialvertrag der russischen Gesellschaft gebrochen sei. Innere Ruhe wurde in den vergangenen Jahren mit wirtschaftlichem Erfolgen aufgewogen, letzteres sei aber nicht mehr möglich und wurde durch gesteigerten Nationalismus substituiert.

Mit Sorge betrachte die Bundesregierung den Druck auf Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Diese müssen sich seit 2012 als "ausländische Agenten" bezeichnen, wenn sie Geld aus dem Ausland erhalten. Eine Beschwerde des früheren russischen Menschenrechtsbeauftragten Wladimir Lukin gegen das NGO-Gesetz wurde am 8. April diesen Jahres vom russischen Verfassungsgericht abgelehnt, was den Nichtregierungsorganisationen nur wenig Spielraum lässt. So habe sich das Antidiskriminierungscenter in St. Petersburg geweigert, sich als "ausländischer Agent" zu bezeichnen und sich daraufhin aufgelöst. Eine Entwicklung, die laut dem

Vertreter in Zukunft häufiger vorkommen könnte. Hinzu komme massive Einschüchterung und Kontrolle der Presse. Kritische Journalisten würden oft angegangen und angegriffen, die Aufklärungsrate bei solchen Gewaltverbrechen sei sehr gering. Im Internet gebe es noch weitgehende Publikationsfreiheit, doch auch hier gehe der Staat gegen unliebsame Blogger vor. So verabschiedete das russische Parlament Anfang Mai ein Gesetz, nach dem sich alle Blogger und Betreiber von Webseiten, die mehr als 3000 Klicks haben, bei der Regierung anmelden müssen. Das neue Gesetz erlaube der Regierung eine Vielzahl von Möglichkeiten, gegen eben diese Blogger und Reporter vorzugehen. Prominentestes Beispiel ist der oppositionelle Blogger, Anti-Korruptionskämpfer und frühere Kandidat für das Bürgermeisteramt von Moskau, Alexei Nawalny, der derzeit unter Hausarrest steht. Er laufe jederzeit Gefahr, vor Gericht gebracht zu werden. Nicht umsonst liege Russland nach einer Liste von Reporter ohne Grenzen auf Platz 148 von 180, was die Pressefreiheit angeht. Auf die menschenrechtliche Lage in den verschiedenen Regionen Russlands angesprochen, sagte der Vertreter des Auswärtigen Amtes, dass im Kaukasus Friedhofsruhe herrsche und sich die Situation der Krim-Tartaren verschlechtert habe. Sie seien Repressionen ausgesetzt, da sie nicht auf die russische Seite geschlagen hätten.

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2. GO-Änderung beim Bundessicherheitsrat

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat am Mittwoch in ihrer Kabinettsitzung eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates beschlossen. Wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/1626) weiter hervorgeht, wurde dabei die Geschäftsordnung um einen Paragrafen erweitert, "der den Umfang sowie die Art und Weise der Unterrichtung des Deutschen Bundestages festlegt". Grundlage hierfür sei der im Mai vom Bundestag angenommene Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD mit dem Titel "Mehr Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen sicherstellen" (18/1334).

In dem neuen Paragrafen der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates heißt es, die Bundesregierung unterrichte den Bundestag "über abschließende Genehmigungsentscheidungen, denen eine Befassung des Bundessicherheitsrates vorangegangen ist". Diese Unterrichtung erfolge grundsätzlich schriftlich und beinhaltet die Beschreibung und Anzahl der genehmigten Güter sowie das Endempfängerland. Eine anschließende mündliche Erläuterung könne auf der Grundlage einzelner Erwägungsgründe erfolgen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 309 - 4. Juni 2014 - 18.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2014