Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/4422: Heute im Bundestag Nr. 287 - 02.06.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 287
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 02. Juni 2014, Redaktionsschluss: 15.25 Uhr

1. Verunmöglichung des Biomasse-Ausbaus
2. Gefahren durch Carbon Leakage
3. Wirkung von Projekten zum Klimaschutz



1. Verunmöglichung des Biomasse-Ausbaus

Ausschuss für Wirtschaft und Energie/Öffentliche Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesnetzagentur hat die von der Bundesregerung geplanten Ausbaukorridore für die erneuerbaren Energien positiv beurteilt: Das Ziel der Kostendämpfung sei erreichbar, stellte Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur, in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag fest. "Die langfristige Planbarkeit nimmt zu und sorgt damit für ein investitionsfreundliches Klima", hieß es zudem in der Stellungnahme der Bundesnetzagentur. Von anderen Sachverständigen wurde die in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304) geplante Ausbaubegrenzung dagegen kritisiert. Besonders kritisch wurde die Mengenbegrenzung bei der Stromerzeugung aus Biomasse beurteilt. In der Anhörung ging es außerdem um den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen (18/1449) sowie um den Antrag der Fraktion Die Linke (18/1331), der das Ziel hat, die Ökostromförderung gerecht und bürgernah zu gestalten.

Nach Ansicht der Bundesnetzagentur können Netzbetreiber sowie Betreiber und Investoren konventioneller Kraftwerke verlässlicher planen. Auch für die Branche der erneuerbaren Energien sei ein kontinuierlicher Zubau vorteilhaft. Allerdings könne die Begrenzung des Ausbaus der Biomasse-Anlagen die Zahl dieser Anlagen sinken lassen, was zu einer sinkender EEG-Umlage führen werde. Biomasse sei aber einer der wenigen erneuerbaren Energieträger, der weitgehend wetterunabhängig und gesichert Strom erzeugen könne und in erheblichem Umfang heute schon Regelenergie anbiete. Insgesamt geht die Bundesnetzagentur von einer "ungefähr stabilen" EEG-Umlage aus. Auf Fragen nach der Gewährleistung der Versorgungssicherheit sagte Homann, diese sei im nächsten Winter gesichert, mittel- und langfristig müssten aber Netzengpässe beseitigt werden. "Ganz grundsätzlich entwickelt sich das EEG in die richtige Richtung", stellte Hildegard Müller vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fest, die auch davon ausgeht, dass die Ausbauziele erreicht werden können. Allerdings seien noch viele Baustellen offen. Wie mehrere andere Sachverständige kritisierte sie die unzureichenden Übergangsfristen für die Windenergie und sah Nachbesserungsbedarf bei Biomasse und Wasserkraftwerken.

"Eine Gefährdung der bisherigen Ausbaudynamik" bei Biomasse sieht auch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR). Gerade Biomasse sei wegen ihrer regelbaren und gesicherten Leistung sehr wichtig, so DLR-Vertreter Thomas Pregger. Der Bundesverband Bioenergie nimmt an, dass alle positiven Eigenschaften und Entwicklungen im Bereich der Bioenergie durch die EEG-Novelle auf halber Strecke abgewürgt würden. Wie schon BDEW-Vertreterin Müller sprach auch BBE-Vertreter Claudius da Costa Gomez von einer "Verunmöglichung" des weiteren Ausbaus der Bioenergie.

Der Netzbetreiber 50hertz begrüßte die Ausbaukorridor-Planung und geht außerdem davon aus, dass die EEG-Reform keine wesentlichen Auswirkungen auf den Netzausbaubedarf haben wird. Das EEG werde damit zu einem Instrument für bessere Planbarkeit, so 50hertz-Vertreter Boris Schucht. Dagegen wird nach Ansicht von Professor Manuel Frondel (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung) das Ziel, die bisherige Kostendynamik des EEG zu durchbrechen, "allenfalls in Ansätzen erreicht". Der weitere Ausbau sei viel zu ambitioniert. Wenn der Anteil erneuerbarer Energien auf 50 Prozent im Jahr 2030 steigen werde, werde dies "eine weitere massive Erhöhung der Strompreise zur Folge haben". Bereits der starke Ausbau der Photovoltaik in der Vergangenheit sei der "Kardinalfehler der Energiewende" gewesen. Frondel befürchtet einen "Solarboom 2.0" mit teuren Umverteilungen als Folge. Statt einer Million heutiger Solaranalgen auf Hausdächern könne es zehn bis 15 Millionen geben - mit schwer wiegenden Folgen für die Kostenentwicklung.

Eine gegensätzliche Position vertrat der Bundesverband Erneuerbare Energien, für den die EEG-Novelle den Ausbau der erneuerbaren Energien "massiv ausbremsen" wird. Auch das Klimaschutzziel von 40 Prozent bis zum Jahr 2020 werde deutlich verfehlt werden. Durch die Deckelung werde der Ausbau der erneuerbaren Energien so gering sein, dass die zusätzliche Stromerzeugung nicht einmal den bis Ende 2022 zu ersetzenden Atomstrom ausgleichen könne: "Die Folge wird eine Ausweitung der klimaschädlichen Kohleverstromung sein." BEE-Vertreter Hermann Falk beklagte, dass der Neubau von Biogas-Anlagen ebenso eingebrochen sei wie die Errichtung neuer Photovoltaik-Anlagen.

Vor einer "Gefährdung der Energiewende" durch die EEG-Novelle warnte die Firma juwi AG, die erneuerbare Energieerzeugungsanlagen baut. Es gebe keinen ausreichenden Vertrauensschutz für Investitionen, so Björn Klusmann von juwi. Die ARGE Netz, ein Zusammenschluss von norddeutschen Stromanbietern, glaubt nicht, dass die maßgeblichen Ziele des Gesetzesvorschlages erreicht würden. Teilweise würden die Ziele "überraschenderweise sogar konterkariert". Ihr Sprecher Martin Grundmann verlangte ebenfalls längere Übergangsfristen für die Windenergie.

Ziel der EEG-Novelle ist es, die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energien konsequent und planvoll fortzuführen. Bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Bis 2025 soll der Anteil der erneuerbaren Energien auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. "Zugleich soll diese Novelle die Kostendynamik der vergangenen Jahre beim Ausbau der erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen", formuliert die Regierung. Der Ausbaupfad für Energieerzeugungsanlagen soll begrenzt werden. So soll die installierte Leistung der Windenergieanlagen an Land nur um 2.500 Megawatt pro Jahr erhöht werden. Die installierte Leistung von Windenergieanlagen auf See soll auf insgesamt 6.500 Megawatt im Jahr 2020 und 15.000 Megawatt im Jahr 2030 steigen. Die Steigerung der Erzeugung von Solarstrom (Photovoltaik) soll 2.500 Megawatt pro Jahr nicht überschreiten, und der Zuwachs an installierter Leistung der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse auch zwecks Erhaltung der biologischen Vielfalt auf 100 Megawatt pro Jahr begrenzt werden.

*

2. Gefahren durch Carbon Leakage

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die emissionshandelsbedingte vermeintliche Verlagerung von CO2-intensiven Produktionsprozessen in Drittstaaten der Europäischen Union, genannt "Carbon Leakage", ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/1544) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem möchten die Abgeordneten erfahren, wie viel Prozent der dem Emissionshandel unterliegenden Anlagen in Deutschland derzeit in welchem Umfang aufgrund der existierenden "Carbon Leakage"-Liste von 2009 Emissionszertifikate kostenlos zugeteilt bekommen.

Unternehmen, deren Branchen sich auf dieser Liste finden, werden von der Verpflichtung zur Ersteigerung der von ihnen benötigten Emissionszertifikate ausgenommen und bekommen Emissionszertifikate, die auf Basis von Bezugswerten kostenfrei zugeteilt werden.

Die Abgeordneten wollen außerdem wissen, welche Position der Bundesregierung hinsichtlich der Revision der europäischen "Carbon Leakage"-Liste in Brüssel vertritt und ob sie Handlungsbedarf sieht, die Liste an die aktuelle Preisentwicklung für CO2-Emissionszertifikate bis zum Jahr 2020 anzupassen. Darüber hinaus fragen sie, ob sich die Regierung dafür einsetzt, dass nur diejenigen Unternehmen und Branchen eine kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten bekommen sollten, bei denen tatsächlich emissionshandelsbedingt die Gefahr einer Produktionsverlagerung ins außereruopäische Ausland droht.

*

3. Wirkung von Projekten zum Klimaschutz

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Klimaschutzwirkung von emissionsmindernden Projekten steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (18/1543) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dabei geht es um so genannte Joint-Implementation-Projekte (JI), die neben dem Clean Development Mechanism zu den projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls zählen. Bei JI handelt es sich um ein Instrument, das eine gemeinsame Umsetzung von Klimaschutzprojekten ausschließlich zwischen Industrienationen ermöglicht. So kann ein Industrieland seine Treibhausgasemissionen entsprechend seiner Kyoto-Verpflichtung senken, indem es ein emissionsminderndes Projekt in einem gastgebenden Industrieland investiert.

Die Grünen-Fraktion fragt die Bundesregierung, wie viele und welche JI-Projekte in den Jahren 2008 bis 2012 in Deutschland beziehungsweise mit deutscher Beteiligung im Ausland genehmigt worden seien. Außerdem möchte sie wissen, wie die Bundesregierung zu dem Zulassungsverfahren von JI-Projekten in der jetzigen Form steht, bei wie vielen Projekten die prognostizierte Emissionseinsparung nicht erreicht werden konnte und wie viele Zertifikate dennoch ausgegeben worden seien. Auch die Gefahr von verbotenen Doppelförderungen thematisiert die Fraktion.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 287 - 2. Juni 2014 - 15.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juni 2014