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BUNDESTAG/4409: Heute im Bundestag Nr. 274 - 22.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 274
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 22. Mai 2014 Redaktionsschluss: 13:15 Uhr

1. Mehr Geld für humanitäre Hilfe
2. Rückstellungen der AKW-Betreiber sichern
3. Gefährliche Stoffe in Elektrogeräten
4. Geprüfte Rechnung der FDP-Fraktion vorgelegt



1. Mehr Geld für humanitäre Hilfe

Haushaltsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Das Auswärtige Amt kann in diesem Jahr rund 2,1 Millionen Euro mehr für humanitäre Hilfe und Krisenprävention ausgeben als von der Bundesregierung bisher vorgesehen. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am Donnerstag einstimmig auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei den Beratungen des Etats 2014 des Außenministeriums. Damit stehen insgesamt 95,2 Millionen Euro zur Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung zur Verfügung. Da diese Ausgaben bei der "Demokratisierungs- und Ausstattungshilfe" wieder eingespart werden, bleiben die Gesamtausgaben des Auswärtigen Amtes in diesem Jahr mit 3,63 Milliarden Euro unverändert im Vergleich zum Regierungsentwurf.

Die Koalition wies darauf hin, dass es bei den bisherigen Beratungen in diesem Etat zu Umschichtungen in Höhe von insgesamt 4,3 Millionen Euro gekommen sei. Der Aufwuchs bei der humanitären Hilfe sei unbedingt notwendig vor dem Hintergrund der Krisen in der Ukraine, in Syrien und in Afrika, betonten die Sprecher de Koalition.

Dem stimmten die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu. Allerdings forderten sie in mehreren Anträgen erfolglos, die entsprechenden Haushaltstitel noch weiter zu erhöhen. Dabei forderte Die Linke Mehrausgaben von rund 400 Millionen Euro. Dies lehnte die Koalition ab: Dies sei nicht zu finanzieren und dafür mache die Opposition auch keine Finanzierungsvorschläge in diesem Etat. Der Sprecher der Linksfraktion entgegnete, dass zum Beispiel im Verteidigungsministerium entsprechende Mittel eingespart werden könnten.

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2. Rückstellungen der AKW-Betreiber sichern

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für die Einführung eines öffentlich-rechtlichen Fonds aus, in den die von den Energieversorgungsunternehmen bereits gebildeten und künftig zu bildenden Rückstellungen für den Rückbau ihrer Atomkraftwerke (AKW) und die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle eingezahlt werden sollen. Die Mittel sollen im Entsorgungsfall unverzüglich für die gebotenen Maßnahmen eingesetzt werden können, schreibt die Fraktion in einem Antrag (18/1465).

Die Abgeordneten wenden sich ausdrücklich gegen den jüngsten Vorschlag der AKW-Betreiber, ihre noch laufenden und abgeschalteten Atomkraftwerke nebst Atommüll und Rückstellungen komplett in einer Art staatliche "AKW-Bad-Bank" beziehungsweise Stiftung zu übertragen. Damit wollten sich die Konzerne auf einen Schlag von allen weiteren Verpflichtungen befreien und im Gegenzug auf Schadenersatzklagen gegen den Atomausstieg verzichten. Dieser Vorstoß ist aus Sicht der Grünen-Fraktion "inakzeptabel". Der Staat dürfe die AKW-Betreiber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, sondern müsse vielmehr alles dafür tun, dass sie ihr dauerhaft nachkommen.

Es gebe Zweifel, heißt es im Antrag weiter, ob die Rückstellungen nicht nur ausreichend, sondern auch werthaltig seien. Die Bundesregierung vertraue "blind" auf die Zusagen der Konzerne. Es gelte daher, die vorhandenen Rückstellungen zu sichern und vor weiterem Wertverlust zu schützen.

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3. Gefährliche Stoffe in Elektrogeräten

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Verordnung

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung ändert die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV), die in Deutschland die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) umsetzt. Eine entsprechende Verordnung (18/1471) war notwendig geworden, nachdem die Europäische Kommission im Oktober vergangenen Jahres 16 delegierte Richtlinien zur Änderung der Anhänge III und IV beschlossen hatte. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht verstreicht am 16. Juli 2014.

Die ElektroStoffV hat zum Ziel, den Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu leisten. Sie beschränkt daher unter anderem die Verwendung von Cadmium, Blei und Quecksilber in Elektrogeräten sowie Kabeln und Ersatzteilen.

In der Verordnung der Bundesregierung heißt es zur Erklärung, die Anhänge III und IV der RoHS-Richtlinie gewährten zeitlich befristete Ausnahmen von den Stoffbeschränkungen für bestimmte Verwendungszwecke. Die 16 delegierten Richtlinien würden neue Ausnahmen gewähren, insbesondere für medizinische Geräte sowie Kontroll- und Überwachungsinstrumente, und bestehende Beschränkungen an den Stand der Technik anpassen.

Der Bundesrat habe, schreibt die Bundesregierung weiter, im Verordnungsgebungsverfahren zur ElektroStoffV einen Entschließungsantrag im Zusammenhang mit möglichen Produktrückrufen gestellt und bittet um entsprechende Berücksichtigung bei einer Änderung der Verordnung.

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4. Geprüfte Rechnung der FDP-Fraktion vorgelegt

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat die von einem Abschlussprüfer geprüfte Rechnung der FDP-Fraktion für den Zeitraum vom 1. Januar bis 22. Oktober 2013 als Unterrichtung (18/1485) veröffentlicht. Danach standen in diesem Zeitraum Einnahmen in Höhe von knapp 10,63 Millionen Euro Ausgaben in Höhe von fast 15,67 Millionen Euro gegenüber; die Rücklagen haben sich der Vorlage zufolge um fast 5,04 Millionen Euro verringert.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 274 - 22. Mai 2014 - 13:15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2014