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BUNDESTAG/4374: Heute im Bundestag Nr. 238 - 07.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 238
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 7. Mai 2014 Redaktionsschluss: 18:05 Uhr

1. Mehr Geld für den Freiwilligendienst
2. Mehr Information für bessere IT-Sicherheit
3. Fachdebatte über das Entgeltsystem PEPP
4. Linke fordert Änderung des Düngerechts
5. Grüne wollen Umgang mit Dünger anpassen
6. PKK-Verbot in Deutschland
7. Schutz der Verbraucher durch Nährwertangaben



1. Mehr Geld für den Freiwilligendienst

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesfreiwilligendienst soll in diesem Jahr elf Millionen Euro mehr erhalten. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am Mittwoch Nachmittag auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einstimmig bei den Beratungen zum Haushalt 2014 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Statt 167,2 Millionen Euro, wie im Regierungsentwurf vorgesehen, soll der Bundesfreiwilligendienst somit über 178,2 Millionen Euro verfügen können. Eingespart werden soll das Geld auf Antrag der Koalition beim Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach Paragraf 6a Bundeskindergeldgesetz. Dort sollen danach nur noch 368,9 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Im Übrigen blieb der Regierungsentwurf unverändert, so dass das Ministerium weiterhin über 7,96 Milliarden Euro verfügen kann. Allerdings sind davon rund sieben Milliarden Euro für gesetzliche Leistungen vorgesehen, wie Ministerin Manuela Schleswig (SPD) erklärte.

Zahlreiche Anträge der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen blieben erfolglos. So wollten beide Fraktionen unter anderem das Betreuungsgeld absenken, für das 515 Millionen Euro eingeplant sind. Dafür wollten beide Fraktionen unter anderem die Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie von 30,5 Millionen Euro auf 50 Millionen Euro erhöhen.

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2. Mehr Information für bessere IT-Sicherheit

Ausschuss Digitale Agenda

Berlin: (hib/HAU) Die bessere Information der Bevölkerung ist ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einer Verbesserung der IT-Sicherheit. In dieser Einschätzung waren sich die zu einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses Digitale Agenda geladenen Experten am Mittwoch einig. Nutzer müssten erkennen, dass sie ausschließlich mit Virenschutzprogrammen und einer Firewall nicht ausreichend geschützt seien, sagte Michael Hange, Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Thorsten Schröder, seit vielen Jahren als technischer Berater im Feld der angewandten IT-Sicherheit aktiv, sprach sich ebenfalls für eine stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung aus. Zugleich müsse jedoch "das Wohl der Bevölkerung über das Wohl der Wirtschaft gestellt werden", forderte er. Ein Beitrag dazu wäre seiner Ansicht nach, Handyhersteller zu verpflichten, bekannte Sicherheitslücken zu schließen.

Um der "Massenüberwachung der Bevölkerung" entgegenzuwirken, sei die "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" bei der Datenübertragung der richtige Weg, sagte Linus Neumann vom Chaos Computer Club (CCC). Dies sei auch technisch möglich. Angesprochen auf die oft sehr komplizierten Abläufe, die die Verschlüsselung für die Nutzer mit sich brächten, machte Pascal Kurschildgen, Experte für Fragen der Sicherheit von Smartphones und der Smartphone-Forensik, deutlich, dass eine "Ein-Klick-Verschlüsselung" technisch machbar sei. "Das ist aber mit Schmerzen beim Nutzer verbunden", fügte er hinzu. E-Mails aus einem Internet-Cafe am Mittelmeer zu versenden sei unter Sicherheitsaspekten betrachtet nicht möglich. CCC-Vertreter Neumann brachte eine "Null-Klick-Verschlüsselung" ins Gespräch. Seiner Ansicht nach sollten neue Handys schon bei Kauf mit derartigen Verschlüsselungsapplikationen, die es auch heute schon gebe, ausgestattet sein.

IT-Sicherheitsberater Schröder ging auf die Gefahr durch die Arbeit staatlicher Geheimdienste für die IT-Sicherheit ein. Die Veröffentlichung aus dem Snowden-Fundus zeigten, dass die NSA versuche, Netzwerkkomponenten und Softwareprodukte "mit Hintertüren auszustatten". Zudem hätten die Geheimdienste "möglicherweise physikalischen Zugriff auf die Unterseekabel auf denen die Daten transferiert werden". Das Mitlesen sei daher ebenso wie das Einleiten bösartiger Daten möglich, konstatierte er.

Die geplante EU-Datenschutzverordnung werde das Ausspionieren des Datenverkehrs durch staatliche Institutionen nicht verhindern, sagte der auf Medien- und Internetrecht spezialisierte Rechtsanwalt Niko Härting. Der gesamte Bereich der nationalen Sicherheit werde in der Verordnung ausgeklammert, was dazu führe, dass damit weder europäischen noch internationalen Nachrichtendiensten Grenzen gesetzt würden. Zudem sei der "Rechtsbruch das Geschäft der Dienste". Auch der Versuch, amerikanische Unternehmen - wie etwa Google - an einer Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten durch europäische Verbotsnormen zu hindern, gehe an der Realität vorbei, sagte Härting.

Von einem Kollaps der Sicherungssysteme sprach der Cyberwar-Experte Sandro Gaycken von der Freien Universität Berlin. Seiner Ansicht nach müsse es zu einer Neuentwicklung der Basistechnologie kommen. Dies sei sehr aufwändig, könne aber dazu führen, dass es keine Sicherheitsprobleme mehr gebe. Bei hochsensiblen Bereichen wie der Militärtechnik wäre eine solche Neuimplementierung, die sich unabhängig von bekannten Betriebssystemen und Browsern mache, möglich und sinnvoll. Erste Gespräche dazu gebe es schon, sagte Gaycken.

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3. Fachdebatte über das Entgeltsystem PEPP

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten halten es für sinnvoll, das in psychiatrischen Fachkliniken vorgesehene neue Vergütungssystem PEPP weiterzuentwickeln und noch wirkungsvoller an die Bedürfnisse der Patienten anzupassen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch in Berlin erklärten mehrere Fachleute, die Novelle sei grundsätzlich nötig und richtig. Patientenvertreter befürchten allerdings eine Verschlechterung der Versorgungslage.

Zur Debatte stand das Pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP). Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sehen PEPP äußerst kritisch. Die Grünen verlangen in einem Antrag (18/849) systematische Änderungen, die Linken in einem Antrag (18/557) einen Stopp von PEPP. Befürchtet wird, dass in den Kliniken zu wenig Personal zu wenig Zeit für die Patienten hat und Fehlanreize gesetzt werden, weil das System letztlich nur darauf hinauslaufe, Kosten zu sparen. Kritisiert wird insbesondere die fallbasierte Tageskostenkalkulation mit festgelegten degressiven Vergütungsstufen. Die Linke rügt, mit PEPP würden die umstrittenen Anreize der fallpauschalbasierten Abrechnung übernommen.

Vertreter des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärten, es habe diesbezüglich bereits Verbesserungen im System gegeben. So seien jetzt auch gleiche Tagessätze vorgesehen, mit denen die kritisierten Vergütungssprünge künftig vermieden würden. Ein Sprecher der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachverbände gab jedoch zu bedenken, dass insbesondere in diesem Bereich ausreichend Personal gebraucht werde. Derzeit sei das Personal "eher zu knapp".

Eine Vertreterin des Verbandes der Angehörigen psychisch Kranker berichtete aus Kliniken, die das neue System anwenden, es gebe eine "immense Leistungsverdichtung" durch einen Wust an Dokumentationspflichten. So fehle Zeit für Patienten und Familien. Zudem seien die Wartezeiten zwischen stationären, teilstationären und ambulanten Behandlungen zu lang. Eine Vertreterin der Bundespsychotherapeutenkammer gab zu bedenken, dass PEPP nur die stationäre und teilstationäre Behandlung umfasse, nicht aber die ambulante Versorgung. Es mangele an einer sektorverbindenden Kooperation.

PEPP ist als "lernendes System" angelegt mit einer vierjährigen, budgetneutralen Einführungsphase (2013 bis 2016) und einer fünfjährigen Überführungs- oder Konvergenzphase (2017 bis 2021). In der budgetneutralen Phase entstehen Einrichtungen durch die Anwendung des neuen Entgeltsystems keine Gewinne oder Verluste. Für die Optionsjahre 2013 und 2014 können die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen selbst entscheiden, ob sie von PEPP Gebrauch machen. Erst ab dem Jahr 2015 soll die Anwendung verpflichtend sein. Im Gespräch ist unter anderem eine Verlängerung der Optionsphase.

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4. Linke fordert Änderung des Düngerechts

Ernährung und Landwirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Der Schutz der Wasserqualität steht im Zentrum eines Antrags (18/1332) der Fraktion Die Linke an den Bundestag. Die Linksfraktion fordert darin die Bundesregierung auf, eine Änderung der Düngeverordnung vorzulegen, die den Nährstoffeintrag in Grund- und Oberflächengewässer verringern soll. Zudem soll das Düngegesetz geändert werden und unter anderem eine Obergrenze für die Aufbringung von Wirtschaftsdünger in der Landwirtschaft festgelegt werden.

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5. Grüne wollen Umgang mit Dünger anpassen

Ernährung und Landwirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Die Düngung landwirtschaftlicher Flächen soll am Bedarf der Pflanzen und des Bodens ausgerichtet werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/1338), der dem Bundestag vorliegt. Danach soll die Bundesregierung einen Gesetz- und einen Verordnungsentwurf zur Novellierung des Düngerechts vorlegen, der unter anderem Gefahren durch zur viel Düngung für den Naturhaushalt vermeidet und eine Obergrenze für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern auf alle organische Dünger ausdehnt.

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6. PKK-Verbot in Deutschland

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das seit 1993 geltende Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland dient laut Bundesregierung "ausschließlich dem Schutz der hiesigen inneren Sicherheit". Ein Zusammenhang mit den von der türkischen Regierung seit Ende 2012 geführten Gesprächen mit der PKK bestehe nicht, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1270) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1140). Das Verbot sei "aufgrund von Verstößen gegen Strafgesetze sowie Gefährdung der inneren Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik" verhängt worden.

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7. Schutz der Verbraucher durch Nährwertangaben

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Der Schutz der Verbraucher ist im Bereich der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel grundsätzlich gewährleistet. Das geht aus einer Antwort (18/1273) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/1161) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Dazu heißt es weiter, dass obwohl die in Artikel 4 der Health-Claims-Verordnung (EU) Nr. 1924/2006 vorgesehenen Nährwertprofile noch nicht vorliegen, nährwertbezogene Angaben die Vorgaben des Anhangs der Verordnung erfüllen müssen. Die Grünen hatten eine Einschätzung darüber verlangt, ob die Verordnung den Verbraucherschutz gewährleistet, solange die Nährwertprofile noch nicht festgelegt sind, die Voraussetzung für die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben seien.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 238 - 7. Mai 2014 - 18:05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2014