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BUNDESTAG/4371: Heute im Bundestag Nr. 235 - 07.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 235
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 7. Mai 2014 Redaktionsschluss: 14:10 Uhr

1. Kohleprojekte nur noch selten gefördert
2. Hebammen-Hilfe soll schnell ins Gesetz
3. Weitere Ausdehnung der Lkw-Maut geplant
4. Linke will "Motor der Energiewende" erhalten
5. Grenzkontrollsystem PISCES



1. Kohleprojekte nur noch selten gefördert

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Berlin: (hib/HLE) Die staatliche KfW Bankengruppe fördert nur noch wenige Kohleprojekte. Dagegen sei der Anteil der Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien deutlich erhöht worden, heißt es in einem Bericht, den die Bundesregierung am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie abgab. Danach hatten Kohleprojekte in den Jahren 2006 bis 2013 insgesamt ein Volumen von 2,8 Milliarden Euro. Das entspreche nur 0,5 Prozent des Neuzusagevolumens der KfW. Und für die Mitfinanzierung von Kohleprojekten würden strenge Kriterien gelten. So finanziere die KfW Kohlekraftwerke weltweit nur dann, wenn beste verfügbare Technologien eingesetzt würden, bei Neubauten ein energetischer Mindestwirkungsgrad von 43 Prozent erreicht und bei Modernisierungen eine wesentliche Verbesserung der Umweltwirkung des Kraftwerks erreicht werde.

Im Vergleich dazu habe das Volumen im Bereich der erneuerbaren Energien konzernweit allein im vergangenen Jahr bei 6,6 Milliarden gelegen, berichtete die Bundesregierung. Die Entscheidung, wie ein Land seinen Energiebedarf decke, treffe das jeweilige Land allein. Dabei spiele vor allem die Ressourcenbasis eine wesentliche Rolle. Die KfW könne mit ihren Kriterien aber dafür sorgen, dass die beste und klimafreundliche Technik zum Einsatz komme. Nach Angaben der Bundesregierung beabsichtigen verschiedene Länder sowie internationale Finanzierungseinrichtungen, die Finanzierung von Kohleprojekten stark einzuschränken. Generelle Exportverbote solcher Techniken gebe es aber nicht.

Von der Opposition wurde der Bericht kritisch beurteilt. Die Fraktion Die Linke erklärte, Kohlekraftwerke führten nicht zur Verringerung des Ausstoßes von Kohlendioxid, sondern erneuerbare Energien. Die Förderung von Kohlekraftwerken sei nicht mit den Klimaschutzzielen vereinbar. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkannte zwar an, dass die Bundesregierung ihre Position gegenüber früheren Erklärungen jetzt geändert habe, bezeichnete es aber als problematisch, dass es immer noch Kohlefinanzierungen gebe. Die Europäische Investitionsbank nehme solche Investitionsförderungen nicht mehr vor.

Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, bis in die Mitte des Jahrhunderts würden Kohlekraftwerke in der Welt die dominierenden Stromerzeugungstechnologie sein. Daher sei es sinnvoll, die beste und besonders effiziente Technologie zum Einsatz zu bringen. Diese Technologie komme aus Deutschland. Vor allem der Linksfraktion warf der Sprecher "Energieimperialismus" vor, weil sie anderen Ländern vorschreiben wolle, wie sie Strom zu erzeugen hätten. Dagegen verwahrte sich die Fraktion Die Linke.

Die SPD-Fraktion sprach sich für eine intensive Beratung über die Frage aus, welche Technologien zu fördern seien. Ein Sprecher verwies auf die USA, die fördern würden, was der heimischen Technologie diene. eine Verbindung mit industriepolitischen Ansätzen sei auch in Deutschland wünschenswert.

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2. Hebammen-Hilfe soll schnell ins Gesetz

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/PK) Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will erste politische Initiativen zur Lösung der Haftpflichtproblematik bei freiberuflichen Hebammen in laufende Gesetzgebungsverfahren einbinden. Der Minister stellte am Mittwoch im Gesundheitsausschuss den Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe "Versorgung mit Hebammenhilfe" vor einschließlich der von ihm favorisierten Lösungswege.

Geplant ist demnach ein zügiger Ausgleich für höhere Versicherungsprämien, konkrete Vereinbarungen zur Sicherung der Qualität in der Geburtshilfe und der Aufbau einer professionellen Datengrundlage für die Hebammenversorgung. Ferner wird der Verzicht auf Regressforderungen in einem bestimmten Umfang erwogen, um die Prämien für die Berufshaftpflicht nicht weiter ansteigen zu lassen.

Die rund 3.500 freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe klagen über exorbitant steigende Beiträge zur Haftpflichtversicherung. Zudem hatte unlängst eine Versicherung angekündigt, sich im Sommer 2015 aus dem Geschäft mit Hebammen zurückzuziehen. Es bestand die Gefahr, dass Hebammen sich in Kürze überhaupt nicht mehr versichern können, weil es keine Anbieter mehr gibt. Nach Auskunft von Gröhe ist es inzwischen gelungen, ein neues Angebot der Versicherer zu erwirken, mit dem sichergestellt wird, dass der Gruppenhaftpflichtvertrag des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) bis zum Sommer 2016 weitergeführt wird.

Die beiden großen Fachverbände, der DHV und der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD), haben unterschiedliche Gruppenverträge abgeschlossen. Beim BfHD sollte der Gruppenrahmenvertrag mit dem Versicherungskonsortium Ende Juni 2014 auslaufen, beim DHV ein Jahr später. Zumindest für den DHV scheint nun ein Aufschub erreicht. Dies sei mit "erheblichen Anstrengungen" verbunden gewesen, sagte Gröhe. Eine langfristige Lösung steht noch aus.

Die zum 1. Juli 2014 neuerlich angekündigten Prämienerhöhungen sollen nun zu hundert Prozent von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeglichen werden. Dabei sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die besondere Versicherungsbelastung für Hebammen mit nur wenigen Geburten ebenfalls angemessen auszugleichen. Die Regelung soll in einen dauerhaften gesetzlichen "Sicherstellungszuschlag" münden, der die unterschiedliche Ausgangslage für Hebammen in der Geburtshilfe berücksichtigt. Zugleich plädierte Gröhe für konkrete medizinische Leitlinien in der Geburtshilfe und eine genaue Überprüfung der Geburtsschäden.

Die Zahl der Schadenfälle ist relativ gering, aber durch die gestiegene Lebenserwartung der bei einer Entbindung geschädigten Kinder gehen die Schadensummen in die Millionen. Entsprechend hoch sind die Regressforderungen seitens der Sozialversicherungen an die Schadenverursacher beziehungsweise deren Haftpflichtversicherer. Gröhe erwägt nun eine Regelung zur Kappung der Regressforderungen in der Größenordnung von 25 bis 30 Prozent, wie er im Ausschuss darlegte. Wie genau die Regelung aussehen soll, wird aber noch geprüft. Hier wird sich eine Lösung womöglich noch hinziehen. Gröhe warb im Ausschuss aber für eine auf die relativ kleine Gruppe der Hebammen bezogene Lösung, statt das Haftungsrisiko im Gesundheitsbereich insgesamt anzugehen. Grund zur Panik bestehe jedenfalls nicht.

Der Ausschuss nahm den Bericht des Ministers wohlwollend zur Kenntnis. Abgeordnete auch der Opposition würdigten, dass Gröhe nicht nur den Arbeitsgruppenbericht mit den verschiedenen Optionen vorgestellt habe, sondern auch bereits seine Vorstellungen konkret darlege. Zudem würden differenzierte Lösungswege eingeschlagen, was dem Berufsstand der Hebammen entgegenkomme.

Aus der Unionsfraktion kam indes der Hinweis, dass es sich um eine wirklich kleine Berufsgruppe handele, die vergleichsweise viel politische Aufmerksamkeit bekommen habe. Während die Gesundheitspolitiker um Lösungen bemüht seien, habe es zuletzt weiter Kritik und Vorwürfe seitens der Fachverbände gegeben. Dies sei unverständlich, zumal die Problemlage durch konkrete Behandlungsfehler entstehe.

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3. Weitere Ausdehnung der Lkw-Maut geplant

Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Berlin: (hib/MIK) Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will die zukünftigen geringeren Mauteinnahmen wegen des neuen Wegekostengutachtens durch eine Ausdehnung der Lkw-Maut auf weitere 1.000 Kilometer Bundesstraßen und die Einbeziehung von Fahrzeugen mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht ausgleichen. Der Rest werde aus dem allgemeinen Haushalt überwiesen. Dies erklärte er am Mittwoch Vormittag im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Als Termin für die Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere Bundesstraßen nannte er den 1. Juli 2015, die 7,5-Tonner sollen zum 1. Oktober 2015 einbezogen werden. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen könnte Mitte 2018 eingeführt werden, sagte er weiter.

Die bisherige Ausweitung der Lkw-Maut auf vier- und mehrstreifige Bundesstraßen führte zu keinen signifikanten Verkehrsverlagerungen. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/689) hervor, die der Ausschuss zur Kenntnis nahm. In der Mehrzahl der Fälle sei die Verlagerung zurück auf die Autobahnen erfolgt. Auf nachgeordnete Straßen sei dies nur in wenigen Ausnahmen der Fall gewesen.

Dies wurde von allen Fraktionen begrüßt. Allerdings wandte die Linksfraktion ein, dass die "gefühlte Lage vor Ort" oft anders sei. Ihr Sprecher wies zudem darauf hin, dass die Einnahmen aus dieser Maut geringer ausgefallen seien als angenommen. Er kritisierte, dass ein Viertel der Einnahmen für Betriebskosten wieder ausgegeben werden müsste. Die Union wies darauf hin, dass ein Ausweichverhalten zumindest kein Flächenproblem sei. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstrich, dass die Lkw-Maut funktioniere. Deshalb sei die Fraktion auch für eine Ausdehnung der Maut auf alle Bundesstraßen. Auch die SPD-Fraktion wertete es als positives Signal, dass kaum Verlagerungen auf nachgeordnete Straßen stattgefunden habe.

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4. Linke will "Motor der Energiewende" erhalten

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll den Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zurückziehen und durch eine geänderte Neufassung ersetzen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/1331), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. In der Neufassung sollen nach dem Willen der Fraktion die "unberechtigten Industrie-Rabatte zu Lasten der Privathaushalte" abgeschafft werden. Allerdings will die Fraktion, dass die internationale Wettbewerbssituation berücksichtigt wird und Arbeitsplätze nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

Weiterhin sollen das Eigenstromprivileg für selbst erzeugten Strom eingeschränkt und die Einspeisevergütung in der heutigen Form erhalten werden. Auf Instrumente wie die Direktvermarktung und Ausschreibungen soll verzichtet werden. Außerdem verlangt die Linksfraktion, die Vergütung von Ökostrom an besonders ertragreichen Standorten herunterzufahren und dafür an weniger ertragreichen Standorten zu verbessern. Ein Teil der Zahlungsverpflichtungen der Stromkunden über die EEG-Umlage soll gestreckt und in einen Energiewendefonds ausgelagert werden. Neben einem Verbot von Stromsperren und einer Senkung der Stromsteuer verlangen die Abgeordneten außerdem die Wiedereinführung des Heizkostenzuschusses beim Wohngeld und eine Abwrackprämie für Stromfresser. So soll jeder Privathaushalt bei Neuanschaffung großer Elektrogeräte mit geringem Energieverbrauch einen Zuschuss von 200 Euro erhalten.

"Vor allem dank des EEG ist zu einer greifbaren Option geworden, was noch vor wenigen Jahren eine kühne Vision war: eine weitgehend emissionsfreie Stromversorgung zu akzeptablen Preisen mit breit verankerter Beteiligung der Bevölkerung", stellen die Abgeordneten fest. Deshalb müsse das EEG als "Motor der Energiewende" erhalten bleiben.

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5. Grenzkontrollsystem PISCES

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um das Grenzkontrollsystem PISCES geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/1271) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1151). Den Fragestellern zufolge gleicht das in den USA entwickelte "Personal Identification Secure Comparison and Evaluation System" (PISCES) Daten von Grenzübertritten mit sogenannten Watchlists oder Terrorlisten ab. Das System werde von den Amerikanern gewöhnlich verschenkt und sei schon in mehreren Ländern zum Einsatz gekommen.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, handelt es sich beim PISCES "um ein Kontroll- und Fahndungssystem zur Ein- und Ausreisekontrolle, welches in verschiedenen Ländern im Rahmen des internationalen Reiseverkehrs zur Anwendung kommt". Weiter schreibt die Regierung, dass nach ihrer Kenntnis das System im Rahmen bilateraler Vereinbarungen mit der afghanischen Regierung sukzessive vom US State Department in Afghanistan eingeführt werde. Weiterhin ist der Bundesregierung laut Antwort bekannt, dass PISCES in Pakistan eingesetzt wird und im Nordirak sowie bis 2011 im Kosovo eingesetzt wurde.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 235 - 7. Mai 2014 - 14:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2014