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BUNDESTAG/4365: Heute im Bundestag Nr. 229 - 06.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 229
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 6. Mai 2014 Redaktionsschluss: 12:05 Uhr

1. GKV-Reformgesetz im Bundestag vorgelegt
2. Lkw-Maut soll ausgeweitet werden
3. Kostenermittlung bei Straßenbauvorhaben
4. Tiefseebergbau und Ökologie
5. Kein Datum für Bundesleistungsgesetz



1. GKV-Reformgesetz im Bundestag vorgelegt

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Das von der Großen Koalition verabredete Gesundheitsreformgesetz liegt jetzt dem Bundestag vor (18/1307) und wird am Freitag in erster Lesung beraten. Der Entwurf für das "GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz" (GKV-FQWG) sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben wird. Künftige Beitragssteigerungen werden also nur von den Versicherten getragen.

Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens fällt ebenso weg wie die möglichen pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich. Dafür können die Krankenkassen künftig einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen. Da die Haushaltslage der einzelnen Kassen sehr unterschiedlich ist, werden sich auch die Aufschläge unterscheiden. Somit werden die Beiträge in der GKV künftig wieder variieren. Die Bundesregierung erwartet zunächst einmal eine Entlastung für viele Versicherte.

Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der GKV-Mitglieder nicht zu Wettbewerbsverzerrungen bei den Kassen führt, ist ein "unbürokratischer und vollständiger Einkommensausgleich" vorgesehen. Kassen mit weniger gut verdienenden Mitgliedern bekommen also einen Aufschlag über den Gesundheitsfonds. Dadurch werden alle Krankenkassen in Bezug auf die Höhe der beitragspflichtigen Einkommen ihrer Mitglieder rechnerisch gleichgestellt.

Zudem wird der sogenannte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) weiterentwickelt. Er soll noch zielgenauer Kostenrisiken für die Kassen durch bestimmte Krankheiten ihrer Versicherten erfassen und ausgleichen. Aus dem Gesundheitsfonds erhalten Kassen für jeden Versicherten neben der Grundpauschale einen risikobezogenen Zu- oder Abschlag. Kassen, in denen viele Kranke versichert sind, bekommen mehr Geld zugewiesen als jene Kassen, die viele gesunde Mitglieder haben.

Die Novelle sieht auch die Gründung eines unabhängigen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen in Form einer Stiftung vor. Das Institut soll beispielsweise die Aufgabe haben, Krankenhausleistungen miteinander zu vergleichen und die Ergebnisse zu veröffentlichen, damit Patienten dies bei der Wahl einer Klinik berücksichtigen können. Voraussichtlich 2016 soll das Institut arbeitsfähig sein.

Mit dem Gesetz will die Regierung die Beitragsautonomie sowie den Wettbewerb der Krankenkassen untereinander stärken. Anreize für eine "Risikoselektion" und damit einhergehende Wettbewerbsverzerrungen sollen ausgeschlossen werden. Es bleibt bei dem Nebeneinander von Gesetzlicher und Privater Krankenvollversicherung. Auch an der beitragsfreien Familienmitversicherung in der GKV ändert sich nichts.

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2. Lkw-Maut soll ausgeweitet werden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Mindereinnahmen für die Lkw-Maut durch das aktuelle Wegekostengutachten sollen soweit wie möglich durch eine Ausweitung und Vertiefung der Lkw-Maut abgefangen werden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1247) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1126).

Hierzu gehöre die Anlastung der externen Kosten des Lkw-Verkehrs, die Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, die Ausweitung des mautpflichtigen Streckennetzes auf weitere 1.000 Kilometer vier- und mehrstreifige Bundesstraßen sowie die Anlastung eines höheren Mautsatzes auf Bundesstraßen im Vergleich zu Bundesautobahnen entsprechend den im Wegekostengutachten ausgewiesenen Wegekosten.

Die Einnahmen aus der geplanten Pkw-Maut sollen zusätzlich für die Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen, heißt es weiter.

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3. Kostenermittlung bei Straßenbauvorhaben

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Kostenermittlungen von Straßenbauvorhaben müssen grundsätzlich mit dem Planungsfortschritt aktualisiert werden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1252) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1082) zu Kostensteigerungen bei Projekten des Bedarfsplans Straße. Dies sehe das geltende Regelwerk des Straßenbaus bereits heute vor. Die Bundesregierung teilt daher nicht die Auffassung, dass eine gesetzliche Regelung hierfür erforderlich sei, heißt es weiter.

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4. Tiefseebergbau und Ökologie

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um den Tiefseebergbau geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1260). Die Bundesregierung soll angeben, für welche Gebiete sie Lizenzen für die Erkundung von mineralischen Rohstoffen am Meeresboden erworben hat und welche Bedeutung sie der Förderung von Tiefseeressourcen für die europäische Rohstoffpolitik mittel und langfristig beimisst. Außerdem geht es um ökologische Aspekte und Umweltstandards.

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5. Kein Datum für Bundesleistungsgesetz

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrat erkennt an, dass mit dem Entwurf der Bundesregierung für den Haushalt 2014 ein struktureller Haushaltsausgleich erreicht wird. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetz der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (18/700), den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/702) vorgelegt hat.

Damit werde die Weichenstellung in Richtung des von der Bundesregierung verfolgten Ziels zukünftiger Haushaltspläne ohne Nettokreditaufnahme vorgenommen.

Der Bundesrat mahnt unter anderem weiter an, dass die zugesagte Entlastung der Kommunen durch den Bund schnell umgesetzt wird und dass das Bundesleistungsgesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung unter anderem , dass sie den eingeschlagenen Konsolidierungskurs weiter fortsetzen will. Ein Datum für die Umsetzung des Bundesleistungsgesetzes sei weder im Koalitionsvertrag noch in der Vereinbarung zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages enthalten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 229 - 6. Mai 2014 - 12:05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2014