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BUNDESTAG/4357: Heute im Bundestag Nr. 221 - 02.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 221
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 2. Mai 2014 Redaktionsschluss: 10:45 Uhr

1. Sanktionen gegen Irans Atomprogramm
2. Justizreformen in Montenegro
3. Assoziierungsabkommen von EU und Ukraine
4. Bedrohungslage in Somalia



1. Sanktionen gegen Irans Atomprogramm

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Bei 21 von insgesamt 27 Urteilen im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen den Iran haben der Europäische Gerichtshof beziehungsweise das Gericht der Europäischen Union die Listung von Unternehmen annulliert (Stand April 2014). Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/1217) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1063) hervor. Bei den Gerichtsurteilen handele es sich um Entscheidungen zu Einzelfällen, die jeweils eine differenzierte Betrachtung erforderten. Allgemeine Schlussfolgerungen zur Vielzahl von Einzelfallentscheidungen könnten nicht gezogen werden, schreibt die Bundesregierung. Weitere 44 Klagen von zumeist iranischen Unternehmen auf Annullierung der Listung seien eingereicht worden oder würden derzeit verhandelt.

Für eine weitere Lockerung beziehungsweise Aufhebungen der von den Vereinten Nationen und der EU verhängten Sanktionen "muss Iran vollständige Transparenz über sein Nuklearprogramm herstellen" und die internationale Staatengemeinschaft davon überzeugen, "dass sein Nuklearprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient", schreibt die Bundesregierung. Sie habe sich "mit Nachdruck" für Sanktionen eingesetzt, "die zielgerichtet und angemessen" sind und Auswirkungen auf die iranische Zivilbevölkerung "so gering wie möglich" halten. Eine quantitative Analyse zur Wirkung der Sanktionen sei nur eingeschränkt möglich. Die Bundesregierung hält aber die größere Verhandlungsbereitschaft des Irans - sichtbar beim Genfer Übereinkommen vom Januar 2014 - für einen "entscheidenden Indikator für die Wirksamkeit der Sanktionen".

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2. Justizreformen in Montenegro

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Fortschritte beim Kampf gegen Korruption und die Organisierte Kriminalität in Montenegro sind begrenzt, allerdings geben jüngste Erfolge Anlass für eine "vorsichtig positivere Einschätzung". Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1216) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1062) weiter schreibt, begründeten Fälle wie die Festnahmen des "Drogenbarons" Darko Saric, eines Bürgermeisters und eines Beraters des Premiers die Hoffnung, "dass die in Montenegro lange vorherrschende Kultur der Straflosigkeit" ein Ende findet. Zu Schmuggelvorwürfen gegen den derzeitigen montenegrinischen Premier Milo Dukanovic in den 1990er Jahren schreibt die Bundesregierung, dass entsprechende "langjährige Ermittlungen" der italienischen Justiz 2009 eingestellt worden sind und die dortige Staatsanwaltschaft aus Mangel an Beweisen keine Anklage erhoben hat. Auch bei Ermittlungen des deutschen Zollfahndungsdienstes zwischen 1993 und 2005 habe sich kein Anfangsverdacht gegen Dukanovic ergeben.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Europäische Kommission bei den EU-Beitrittsverhandlungen mit Montenegro erstmals "den neuen Verhandlungsansatz der frühen Öffnung, vertieften Behandlung und späten Schließung der Rechtsstaatlichkeitskapitel 23 und 24 des EU-Acquis" verfolge. Montenegro habe mit Verfassungsänderungen, Änderung der Ernennungsverfahren von Richtern und Staatsanwälten sowie mit Justizreformen wichtige Voraussetzungen geschaffen, um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken.

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3. Assoziierungsabkommen von EU und Ukraine

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Teil des Assoziierungsabkommens, der Ende März in Brüssel von der EU und der Ukraine unterzeichnet worden ist, sieht unter anderem Bestimmungen "zur Intensivierung des Dialogs im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)" vor. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1221) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1083) schreibt, soll es dabei um einen "vertieften Dialog zu den Themen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, regionale Stabilität, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie Rüstungs- und Waffenausfuhrkontrolle" gehen. Das Abkommen nenne als Ziel eine Förderung "der schrittweisen Annäherung in außen- und sicherheitspolitischen Fragen", enthalte aber keine konkreten Maßnahmen.

Die Bundesregierung verweist zudem auf ein im Jahr 2008 in Kraft getretenes Rahmenabkommen zwischen EU und der Ukraine zur Beteiligung an der GSVP, das Grundfragen der Zusammenarbeit regele. Konkret habe das Land etwa Anfang des Jahres mit einer Fregatte an der EU-Operation "EUNAVFOR Atalanta" zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias teilgenommen.

Die Zusammenarbeit des osteuropäischen Landes mit der Nato im Rahmen der "Partnerschaft für den Frieden", die seit 1994 besteht, erstreckt sich über die "Bereiche politischer Dialog, Beratung, Ausbildung, Standardisierung sowie Zusammenarbeit im Rahmen von Einsätzen", schreibt die Bundesregierung weiter. Die Ukraine habe "bisher an fast allen Nato-geführten Operationen teilgenommen und stellt regelmäßig Kräfte für die schnelle Eingreiftruppe". Um die Interoperabilität der Streitkräfte sicherzustellen, sei die Ukraine eng in das Übungsprogramm der Nato eingebunden und nehme an Standardisierungsmaßnahmen teil.

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4. Bedrohungslage in Somalia

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Sicherheitslage in Somalia hat sich seit 2010 etwas verbessert, die Gefahr terroristischer Anschläge insbesondere durch die radikal-islamistische Organisation al-Shabaab, besteht jedoch weiter. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1236) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/962) schreibt, kontrolliere al-Shabaab weniger Territorium und ist zu offensiven Operationen gegen die somalische Regierung nicht mehr in der Lage. Die Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) sei verstärkt worden, zudem habe es Fortschritte bei der Ausrüstung und Ausbildung der somalischen Armee und der somalischen Sicherheitskräfte gegeben, insbesondere unterstützt durch die EU-Trainingsmission EUTM Somalia.

Die Bundesregierung hat laut Fragestellern im Zuge einer Ausweitung der EU-Mission und einer damit verbundenen Verlagerung von Uganda in die somalische Hauptstadt Mogadischu mit Verweis auf die Sicherheitslage die Beteiligung deutscher Soldaten Ende 2013 auslaufen lassen. Nunmehr sei aber doch eine erneute deutsche Beteiligung an EUTM Somalia geplant (18/857). Die Bundesregierung verweist auf eine Erkundung durch das Einsatzführungskommando der Bundeswehr vor Ort im Juni 2013 und das eigene Lagebild durch die Besuche von Vertretern des Auswärtigen Amtes und des Bundesverteidigungsministeriums. Im Missionsplan seien konkrete Kriterien für jeden einzelnen Entwicklungsschritt der Mission in Mogadischu entwickelt worden, dies betreffe unter anderem Bewachung und Sicherung, Unterbringung, geschützten Transport sowie logistische und medizinische Versorgung.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass im Rahmen von EUTM Somalia in Uganda bis Ende 2013 rund 3.600 somalische Soldaten ausgebildet worden seien, die den Kern der somalischen Streitkräfte ausmachen würden. Ihr lägen mit Blick auf die aktuelle Situation keine Hinweise vor, die die Einschätzung der Fragesteller stützen würde, dass eine Vielzahl der ausgebildeten Soldaten desertiert sein könnten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 221 - 2. Mai 2014 - 10:45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2014