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BUNDESTAG/4345: Heute im Bundestag Nr. 209 - 23.04.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 209
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 23. April 2014 Redaktionsschluss: 11:10 Uhr

1. Regierung kennt US-Dokumente nicht
2. Regierung verteidigt Schiedsverfahren
3. 9,9 Millionen Euro für nachhaltigen Landbau
4. Gesundheitsversprechen bei Lebensmitteln



1. Regierung kennt US-Dokumente nicht

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA (TTIP) können möglicherweise im Jahr 2015 abgeschlossen werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1118) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/828) mit. Darin wird eingeräumt, dass die Bundesregierung keinen Zugang zu den von den USA vorgelegten Verhandlungsdokumenten hat: "Die Bundesregierung hat mehrfach darauf hingewiesen, dass dies für eine verantwortungsvolle Begleitung des Verhandlungsprozesses, wie es nach den EU-Verträgen in der Handelspolitik vorgesehen ist, unzureichend ist."

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2. Regierung verteidigt Schiedsverfahren

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die Möglichkeit zu Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten verteidigt. Sie sei der Auffassung, "dass sich die Regelungen für Investor-Staat-Schiedsverfahren in ihren bilateralen Investitionsförder- und -schutzverträgen mit Entwicklungs- und Schwellenländern bewährt haben", erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1120) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/919). Die Regelungen hätten Investoren in Ländern mit rechtsstaatlichen Defiziten in ihrer Rechtsordnung oder ihrem Rechtsschutz die Möglichkeit gegeben, diskriminierende oder willkürliche staatliche Beeinträchtigungen ihrer Investitionen auf völkerrechtlicher Basis abzuwehren. Entwicklungs- und Schwellenländer hätten ihrerseits die Bundesrepublik Deutschland um den Abschluss eines Investitionsförder- und -schutzvertrags gebeten, um ihr Land attraktiver für ausländische Investoren zu machen. Über die Notwendigkeit und Ausgestaltung der Investitionsschutzverträge sei jeweils im Einzelfall entschieden worden, teilt die Bundesregierung weiter mit.

Zur Frage nach der Haltung der Bundesregierung zu entsprechenden Regelungen im geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen heißt es in der Antwort: "Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, hat mit ihrer Antwort die Haltung der Bundesregierung bestätigt, dass spezielle Investitionsschutzvorschriften in einem Abkommen zwischen den USA und der EU nicht erforderlich sind, da US- und deutsche Investoren hinreichenden Rechtsschutz vor nationalen Gerichten haben."

Zu den beiden vom Vattenfall-Konzern gegen Deutschland angestrengten Schiedsverfahren heißt es, das Verfahren Vattenfall I sei durch einen Vergleich einvernehmlich beigelegt worden. Das Verfahren Vattenfall II sei noch anhängig.

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3. 9,9 Millionen Euro für nachhaltigen Landbau

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) In der Bundesrepublik werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch das Bundesprogramm "Ökologischer Landbau und anderer Formen nachhaltiger Landwirtschaft" (BÖLN) jährlich mit fast 9,9 Millionen Euro gefördert. Das macht einen Anteil von rund 58 Prozent des Gesamtbudgets des Bundesprogrammes aus. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung (18/1136) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/924) hervor. Zudem spricht sich die Bundesregierung dafür aus, an der Breite der vom BÖLN durchgeführten Maßnahmen und Projekte festhalten zu wollen sowie die heimische Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von ökologisch und nachhaltig erzeugten Lebensmitteln zu stärken.

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4. Gesundheitsversprechen bei Lebensmitteln

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Der Verkauf von Lebensmitteln mit ungeprüften Aussagen zur Förderung der Gesundheit ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/1161) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin beziehen sich die Grünen auf die sogenannte Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, wonach gesundheitsbezogene Angaben seit dem Jahr 2007 nur gemacht werden dürfen, wenn der behauptete physiologische Nutzen nachgewiesen ist. Die Grünen fordern von der Bundesregierung eine Einschätzung darüber, ob die Verordnung den Verbraucherschutz gewährleistet, obwohl die Festlegung sogenannter Nährwertprofile noch ausstehe, die Voraussetzung für die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben seien.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 209 - 23. April 2014 - 11:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2014