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BUNDESTAG/4335: Heute im Bundestag Nr. 199 - 15.04.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 199
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 15. April 2014 Redaktionsschluss: 12:55 Uhr

1. "Unabhängigkeit nicht gefährdet"
2. Rechte Gewalt gegen Polizei und Justiz
3. Verantwortung global agierender Unternehmen



1. "Unabhängigkeit nicht gefährdet"

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/KOS) Im Jahr 2013 haben 308 Richter, die im Bundesdienst stehen, eine Nebentätigkeit ausgeübt. Ein "differenziertes und sachgerechtes Regelwerk" zur Genehmigung oder Versagung solcher Aktivitäten stelle sicher, dass dabei "dienstliche Interessen nicht beeinträchtigt werden", schreibt die Regierung in der Antwort (18/1027) auf eine Kleine Anfrage der Linken (18/832). Die Oppositionsfraktion hatte die Frage thematisiert, ob die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet wird, wenn Richter Nebentätigkeiten etwa in Form von bezahlten Vorträgen nachgehen oder weil Staatsanwälte dem Weisungsrecht von Vorgesetzten und Ministern unterliegen.

In der Antwort heißt es, die gesetzlichen Vorschriften zur Zulässigkeit von Nebentätigkeiten durch Bundesrichter würden "in besonderem Maße die Grundsätze der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Unbefangenheit" der Justiz berücksichtigen. Die Genehmigung müsse abgelehnt werden, wenn eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen zu befürchten sei. Grundsätzlich werde eine Erlaubnis verweigert, wenn der Gesamtbetrag der Vergütung für eine oder mehrere Nebentätigkeiten 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts eines Beamten übersteige. Im Übrigen müssten auch bezahlte Nebentätigkeiten, die keiner Genehmigung bedürfen, der Dienstbehörde schriftlich angezeigt werden. Überdies seien seit Mitte der achtziger Jahre die Vorschriften zur Beschränkung von Nebentätigkeiten mehrfach verschärft worden. Das bestehende Regelwerk hat sich aus Sicht der Regierung bewährt. Gründe für ein generelles Verbot entgeltlicher Nebentätigkeit seien nicht ersichtlich.

Keine Zustimmung findet in der Antwort der in der zurückliegenden Legislaturperiode von der Linken in einem Gesetzentwurf (17/11703) unterbreitete Vorschlag, über sogenannte Justizräte auf Bundes- und Länderebene eine Selbstverwaltung der Dritten Gewalt anzustreben. Eine "organisatorische Verselbständigung" der Justiz sei "verfassungsrechtlich nicht geboten", erläutert die Regierung. Hierzulande sei eine weitgehende Selbstverwaltung bereits jetzt durch Richterwahlausschüsse und Gerichtspräsidien sichergestellt. Zudem genieße die Dritte Gewalt bei den Bürgern "hohes Ansehen". Weltweit gehöre die deutsche Judikative "zu den unabhängigsten und unparteiischsten Justizsystemen", betont die Antwort. Gleichwohl verschließe man sich Debatten über eine Justizreform nicht. So beteilige sich das Justizministerium an der Bund-Länder-Kommission "Judicial System", die sich die Analyse der in anderen EU-Staaten praktizierten Selbstverwaltungskonzepte zur Aufgabe gemacht hat.

In ihrer Anfrage hatte die Linke auch die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften problematisiert, da auf diese Weise die Unabhängigkeit der Anklagebehörden ebenfalls gefährdet werden könne. Weisungsbefugt gegenüber Staatsanwälten sind vorgesetzte Staatsanwälte ("internes Weisungsrecht") und Justizminister ("externes Weisungsrecht"). Das geltende Recht eröffne ministeriellen Anordnungen "nur einen schmalen Korridor", so die Regierung. In der Praxis machten die Justizverwaltungen davon "nur sehr zurückhaltend Gebrauch, um nicht den Vorwurf politischer Einflussnahme entstehen zu lassen." Im vergangenen Herbst habe die Konferenz der Justizminister mit großer Mehrheit gegen die Abschaffung des externen Weisungsrechts votiert. Allerdings räumt die Antwort ein, dass allein die Existenz eines ministeriellen Weisungsrechts in der Bundesrepublik und auf europäischer Ebene "nicht unerheblicher Kritik" ausgesetzt sei. So habe sich etwa die Parlamentarische Versammlung des Europarats gegen ein solches Weisungsrecht ausgesprochen.

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2. Rechte Gewalt gegen Polizei und Justiz

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) In den vergangenen Jahren sind militante Rechtsextremisten in zahlreichen Fällen auch gegen Polizisten, Vertreter von Sicherheitsbehörden und Justizangestellte gewalttätig geworden. Im Zeitraum von 2001 bis 2013 wurden 969 geklärte Gewaltdelikte dieser Art registriert, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/1104) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/906) hervorgeht.

Im Bereich Politisch motivierte Kriminalität Rechts (PMK-Rechts) entfielen demzufolge in dem Zeitraum auf die Rubrik "Sicherheitsbehörden" und "Polizei" insgesamt 966 geklärte Gewaltdelikte, auf die Rubrik "Justiz" drei Fälle. Straftaten gegen Polizisten werden den Angaben zufolge erst seit 2011 der Rubrik "Polizei" zugeordnet, zuvor waren sie unter "Sicherheitsbehörden" erfasst. Nach Angaben der Regierung können sich registrierte Gewaltstraftaten in den Rubriken auch auf Objekte oder Fahrzeuge beziehen (Brandstiftung, Sprengstoffanschläge).

Unter den aufgelisteten Gewaltstraftaten sind Fälle von Körperverletzung, Erpressung, Bedrohung, Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und in einem Fall Mord.

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3. Verantwortung global agierender Unternehmen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will die UN-Leitprinzipien über Wirtschaft und Menschenrechte auf nationaler Ebene umsetzen. Wie sie in ihrer Antwort (18/1044) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/833) schreibt, sei die Frage der Erstellung eines entsprechenden Nationalen Aktionsplans und die Frage der Federführung derzeit in Abstimmung der zuständigen Ressorts.

Nach Darstellung der Fragesteller legen die "UN-Guiding Principles on Business and Human Rights" fest, dass Menschenrechte nicht nur für Staaten sondern auch für Unternehmen Gültigkeit haben. Der Bundesregierung hatten die Grünen vorgeworfen, dass sie Unternehmensverantwortung bisher "als ausschließlich freiwillige Leistung" ansehe. Große internationale Konzerne würden die Missachtung von international anerkannten Arbeitsstandards bei Zulieferern und Subunternehmen im Ausland häufig tolerieren oder ignorieren.

In ihrer Antwort kündigt die Bundesregierung unter anderem an, sich für eine "starke Verankerung international anerkannter menschenrechtlicher, ökologischer und sozialer Mindeststandards" in den Handelsabkommen der EU einzusetzen. Eine vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beauftragte Studie komme zu dem Ergebnis, dass die Integration von Nachhaltigkeitsstandards in das Allgemeine Präferenzsystem der EU "handelspolitisch und entwicklungspolitisch" zulässig sein kann.

In der Frage einer Ausweitung der Haftung von Mutterkonzernen auf Tochter- und Subunternehmen sieht die Bundesregierung rechtliche Hürden: Zum einen handle es sich bei Subunternehmen "begrifflich um rechtlich selbständige Unternehmen", auf die ein anders Unternehmen keinen gesellschaftsrechtlichen Einfluss üben könne. "Aber auch bei gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen ist es mehr als problematisch, eine gesellschaftsrechtliche Haftung der Mutter für ein menschenrechtswidriges Verhalten eines Tochterunternehmens einzuführen", schreibt die Bundesregierung. Es gelte das Trennungsprinzip, nach dem jede juristische Person auch im Konzernverbund "grundsätzlich eigenständig und von ihren Gesellschaftern getrennt zu behandeln ist und auch nur für eigene Verbindlichkeiten haftet".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 199 - 15. April 2014 - 12:55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2014