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BUNDESTAG/4207: Heute im Bundestag Nr. 072 - 13.02.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 072
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 13. Februar 2014 Redaktionsschluss: 11:45 Uhr

1. Anhörung zu Rentenbeiträgen
2. UN-Charta gegen Korruption
3. Koalition will NSA-Untersuchungsausschuss



1. Anhörung zu Rentenbeiträgen

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/CHE) Am kommenden Montag, 17. Februar, führt der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung zu den Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch. Gegenstand der Anhörung ist zum einen ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (18/187) und ein weiterer der Fraktion Die Linke (18/52).

Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Entwurf erreichen, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auch im Jahr 2014 bei 18,9 Prozent festgesetzt wird und nicht aufgrund der hohen Überschüsse wie nach der Rechtslage auf 18,3 Prozent gesenkt wird. Der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung soll auf 25,1 Prozent festgesetzt werden. "Das schafft Planungssicherheit und gewährleistet die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung." Dadurch würden sich 2014 Mehreinnahmen in Höhe von 7,5 Milliarden Euro ergeben, schreiben die Abgeordneten. Weiter heißt es in dem Entwurf, dass durch die Beibehaltung des Beitragssatzes mögliche Minderausgaben beim allgemeinen Bundeszuschuss zur Rentenversicherung für die alten und neuen Länder in Höhe von insgesamt rund 1,18 Milliarden Euro nicht realisiert würden. Auch eine Entlastung für Bund, Länder und Kommunen bei den Beiträgen für ihre Beschäftigten soll es deshalb nicht geben.

Die Linke fordert in ihrem Entwurf, die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung 2014 nicht zu senken. In ihrem Gesetzentwurf "zur Stabilisierung der Beitragssätze" heißt es zur Begründung, ein solcher Schritt würde "dringend nötige systemgerecht aus Beiträgen zu finanzierende Leistungsverbesserungen der gesetzlichen Rente wie bei Erwerbsminderungsrenten und des Leistungsniveaus auf längere Zeit erheblich erschweren oder gar verhindern". Die Abgeordneten schlagen deshalb vor, durch den Verzicht auf die Begrenzung der Rücklagen bei gleichzeitiger Beibehaltung der derzeit gültigen Beitragssätze den "Automatismus zur Senkung der Beitragssätze" außer Kraft zu setzen.

Die Anhörung beginnt um 14.00 Uhr im Sitzungssaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses. Geladen sind unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Sozialverband Deutschland e.V. Als Einzelsachverständige wurden bisher Prof. Dr. Eckart Bomsdorf (Köln), Prof. Dr. Gerhard Bäcker (Duisburg) und Georg Hupfauer (Köln) benannt.

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2. UN-Charta gegen Korruption

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Die Grünen fordern, die UN-Konvention gegen Korruption endlich zu ratifizieren. Ein Gesetzentwurf der Fraktion (18/478) weist darauf hin, dass die Bundesregierung dieses Übereinkommen der Vereinten Nationen zwar 2003 unterzeichnet hat, der Vertrag in Deutschland aber immer noch nicht parlamentarisch ratifiziert wurde. Die Bundesrepublik gehöre zu den wenigen Staaten, die diesen Schritt noch nicht vollzogen haben. Ziel der UN-Charta ist es, Korruption zu verhüten und strafrechtlich zu verfolgen. In diesem Zusammenhang geht es auch um das Einfrieren, die Beschlagnahmung und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Insofern enthält die Konvention Präventionsmaßnahmen gegen Korruption, verpflichtet die UN-Mitgliedsländer aber zudem, verschiedene Sachverhalte im Zusammenhang mit Korruption unter Strafe zu stellen.

In ihrem Gesetzentwurf kritisieren die Grünen, dass es bislang nicht gelungen ist, dieses Übereinkommen der Vereinten Nationen in Deutschland zu ratifizieren. Die Vorlage der Fraktion erläutert ein zentrales Problem, das schon mehrfach im Bundestag ohne Ergebnis diskutiert wurde. Der UN-Vertrag verlangt eine Bestrafung der Bestechung und der Bestechlichkeit auch von "Amtsträgern". In der Bundesrepublik gelten jedoch für Abgeordnete andere Regeln als für Amtsträger in der Exekutive - und dies auch aus Sicht der Grünen "völlig zu Recht", woran deshalb weiterhin festgehalten werden solle. Diese Unterscheidung zwinge jedoch nicht dazu, wie es in dem Gesetzentwurf heißt, bestechliche Parlamentarier "von jeder Bestrafung auszunehmen" oder eine Sanktionierung auf den Stimmenkauf zu beschränken, wie es bisher in Deutschland praktiziert wird. Nach Auffassung der Grünen erlaubt es nämlich die UN-Charta, die Bestechlichkeit von Volksvertretern unter Beachtung des freien Mandats und der besonderen Stellung von Parlamentariern enger zu fassen, als die klassischen Strafnormen der Korruption dies tun.

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3. Koalition will NSA-Untersuchungsausschuss

Bundestagsnachrichten/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Antrag zur Einsetzung eines "Untersuchungsausschusses NSA" (18/483) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Der Untersuchungsausschuss soll der Vorlage zufolge klären, in welcher Art und in welchem Umfang seit dem 11. September 2001 durch US-amerikanische und britische Nachrichtendienste "eine verdachtsunabhängige massenhafte Erfassung von Daten über Kommunikationsvorgänge (einschließlich Meta- und Standortdaten) und deren Inhalte von, nach und in Deutschland erfolgte beziehungsweise erfolgt und inwieweit deutsche staatliche Stellen des Bundes hiervon Kenntnis hatten, daran beteiligt waren, diesen entgegenwirkten oder gegebenenfalls rechtswidrig Nutzen daraus zogen".

Ferner soll das Gremium laut Antrag klären, ob und inwieweit Daten über Kommunikationsvorgänge und deren Inhalte "zwischen Mitgliedern der Bundesregierung, Bediensteten des Bundes sowie Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder anderer Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland durch US-amerikanische und britische Nachrichtendienste rechtswidrig erfasst wurden". Zum Untersuchungsauftrag soll den Koalitionsfraktionen zufolge unter anderem auch die Klärung der Frage zählen, ob US-amerikanische Stellen "auf deutschem Staatsgebiet oder von diesem ausgehend rechtswidrige Maßnahmen gegenüber Personen" wie etwa Festnahmen oder gezielte Tötungen durch Kampfdrohneneinsätze durchgeführt oder - beispielsweise durch Befragung von Asylbewerbern - vorbereitet haben.

Darüber hinaus soll der Ausschuss nach dem Willen der Koalitionsfraktionen unter anderem prüfen, durch welche Maßnahmen rechtlicher, organisatorischer oder technischer Art sichergestellt werden kann, "dass der garantierte Schutz der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation von, nach und in Deutschland bestmöglich verwirklicht wird".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 072 - 13. Februar 2014 - 11:45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2014