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BUNDESTAG/4188: Heute im Bundestag Nr. 053 - 04.02.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 053
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 4. Februar 2014 Redaktionsschluss: 11:05 Uhr

1. Prüfung ungeklärter Tötungsdelikte
2. Auftragsvergabepraxis bei CSC Deutschland
3. Rechtsextremistische Straftaten
4. "Graue Wölfe" in Deutschland



1. Prüfung ungeklärter Tötungsdelikte

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die "Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/343) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/193). Wie die Bundesregierung darin schreibt, erfolgt die vom Bundesinnenministerium nach Aufdeckung des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) angestoßene "Überprüfung bislang ungeklärter 'Altfälle', die einen den NSU-Straftaten vergleichbaren modus operandi aufweisen", im Rahmen des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR), das als Teilbereich in das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) integriert worden ist. Dieses Überprüfungsverfahren dauere an.

Eine "Aussage hinsichtlich einer eventuell erforderlich werdenden Neubewertung der Anzahl der Opfer rechtsextremer Gewalt in Deutschland seit dem Jahr 1990 beziehungsweise einer Revision der bisher statistisch nicht als rechtsextremistisch motiviert erfassten Tötungsdelikte" sei daher derzeit noch nicht möglich, heißt es in der Antwort weiter. Aktuell würden in einem ersten Schritt zunächst ungeklärte Tötungsdelikte aus den Jahren 1990 bis 2011 überprüft. Als Richtschnur für diese Überprüfung ist im GETZ/GAR "ein weitgefasster opfer- beziehungsweise objektbezogener Indikatorenkatalog entwickelt und zwischen Bund und Ländern abgestimmt worden".

Anhand dieser Kriterien sind laut Bundesregierung mehr als 3.300 "für den genannten Zeitraum erfasste ungeklärte Tötungsdelikte auf abstrakt denkbare Anhaltspunkte für eine mögliche politisch rechte Tatmotivation in den Blick genommen worden". In die aktuelle Überprüfung einbezogen seien zudem gleichzeitig auch "jene geklärten Tötungsdelikte, die mit der von 'Der Tagesspiegel' und 'Die Zeit' im September 2010 veröffentlichten Auflistung '137 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990' korrespondieren".

Im Rahmen dieser ersten Überprüfung konnten den Angaben zufolge "als Zwischenschritt insgesamt 745 Sachverhalte herausgefiltert worden," deren recherchefähige Daten in einer Projektdatei des Bundeskriminalamtes (BKA) gespeichert wurden. Diese zentrale Erfassung ermögliche einen einheitlichen Abgleich mit einschlägigen Dateien. Ziel sei es hierbei, "weitere Hinweise auf einen etwaigen rechtsextremistischen/-terroristischen Hintergrund der betreffenden Sachverhalte" beziehungsweise einen Zusammenhang mit Straftaten des NSU zu erlangen. Die im Rahmen dieses Datenabgleichs im BKA erzielten technischen "Kreuztreffer" würden auf Plausibilität und Übermittlungsrelevanz überprüft und den Länderpolizeien vom BKA zur weiteren Untersuchung übermittelt.

Die Regierung verweist zugleich darauf, dass "anhand der auf der Grundlage des Indikatorenkatalogs getroffenen Vorauswahl jedoch keinerlei Aussage über einen tatsächlichen oder wahrscheinlichen politisch rechts motivierten Hintergrund der der nunmehr für eine nähere Überprüfung in Betracht kommenden 745 Sachverhalte getroffen werden" könne. Diese 745 Fälle seien lediglich Grundlage für die nun folgende eingehendere, kriminalistisch-analytische Aufbereitung und Einzelfallbetrachtung durch die jeweils zuständigen Polizeidienststellen. Die Überprüfung dauere weiter an und werde voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2014 abgeschlossen werden können. Erst dann könnten "belastbare Aussagen dazu getroffen werden, ob Taten aus dieser ersten Deliktgruppe tatsächlich neu bewertet werden müssen".

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2. Auftragsvergabepraxis bei CSC Deutschland

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht nach eigenen Angaben keine Veranlassung, ihre Auftragsvergabepraxis in Bezug auf die Computer Science Corporation (CSC) Deutschland Solutions GmbH zu ändern. Insbesondere sehe sie keine rechtliche Handhabe für den Ausschluss der CSC Deutschland Solutions GmbH aus dem reglementierten Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/334) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/232).

Darin schreiben die Fragesteller, das IT-Beratungsunternehmen CSC mit Hauptsitz in den USA sei nach Recherchen von Journalisten des NDR und der "Süddeutschen Zeitung" zwischen 2003 und 2006 Hauptauftragnehmer der CIA für die Bereitstellung von Flugzeugen und Besatzung für das sogenannte "extraordinary renditions programme" gewesen. "In diesem Programm führten die USA Entführungen und Verschleppungen von Personen durch, die von der CIA teilweise fälschlich als Terroristen identifiziert worden waren", heißt es in der Vorlage weiter. Zu den bekannteren Fällen zähle die Entführung von Khaled El Masri. Ferner verweist die Fraktion darauf, dass die CSC Deutschland in den Jahren 2009 bis 2013 von zehn Ministerien, obersten Bundesbehörden und dem Bundeskanzleramt 100 Aufträge bekommen habe.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegt, hat sie eine schriftliche Stellungnahme der CSC Deutschland Solutions GmbH eingefordert, Gespräche mit deren Vorstandsvorsitzenden geführt und "die Antworten der CSC Deutschland Solutions GmbH mit eigenen Erkenntnissen zusammengeführt". Die CSC Deutschland Solutions GmbH habe vorgetragen, dass sie in keiner vertraglichen Beziehung zu der US-Regierung, insbesondere nicht zu NSA, FBI und CIA stehe. "Innerhalb des Gesamtkonzerns sei eine andere Tochterfirma, die CSC North American Public Sector (NPS) als eigenständiger Geschäftsbereich mit Sitz in den USA, für das Geschäft mit US-Behörden zuständig. Die CSC Deutschland Solutions GmbH würde organisatorisch und personell völlig getrennt von CSC NPS operieren, es bestünde wechselseitig keinerlei Einblick in die Verträge und Tätigkeiten", heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Sie habe keine Anhaltspunkte dafür, dass die CSC Deutschland Solutions GmbH "in irgendeiner Weise gegen Sicherheits- oder Vertraulichkeitsauflagen verstoßen hat", führt die Regierung weiter aus. Es bestünden insbesondere "auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die CSC Deutschland als selbstständige Gesellschaft vertrauliche Informationen an die amerikanische CSC weitergegeben hat, die von dort aus in andere Hände gelangt sein können".

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3. Rechtsextremistische Straftaten

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Ausländerfeindliche und rechtsextremistische Straftaten in Deutschland sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/331). Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, welche rechtsextremistischen Aktivitäten - etwa gegen Migranten - der Bundesregierung im Dezember 2013 bekannt geworden sind und wie viele Tatverdächtige wegen ausländerfeindlicher Übergriffe in diesem Monat festgenommen wurden.

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4. "Graue Wölfe" in Deutschland

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Graue Wölfe und Ülkücü-Szene in der Bundesrepublik Deutschland" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/344). Wie die Fraktion darin schreibt, werden als "Graue Wölfe" die Anhänger der "im türkischen Parlament vertretenen rechtsextremen 'Partei der Nationalistischen Bewegung' (MHP)" sowie darüber hinaus auch andere türkische Ultranationalisten bezeichnet". Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, welche rechtsextremen oder rechtsextrem durchsetzten türkischen Organisationen in Deutschland der Bundesregierung bekannt sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 053 - 4. Februar 2014 - 11:05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2014