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BUNDESTAG/4185: Heute im Bundestag Nr. 050 - 03.02.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 050
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 3. Februar 2014 Redaktionsschluss: 11:35 Uhr

1. Keine Aussagen zu neuen Stromleitungen
2. Regierung informiert über Handelsabkommen
3. Zugriff auf deutsche Daten rechtswidrig



1. Keine Aussagen zu neuen Stromleitungen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Entwicklungspläne zum Ausbau des Stromnetzes werden möglicherwiese bald geändert. Die Auswirkungen der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Maßnahmen zur Reform der Energiewende auf die Netzausbauplanung sollen in diesem Jahr im Rahmen von Sensitivitätsberechnungen der Übertragungsnetzbetreiber zu den Netzentwicklungsplänen festgestellt werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/352) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/266). Um die Auswirkungen der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ausbaukorridore für erneuerbare Energien auf die Netzausbauplanung der Übertragungsnetzbetreiber feststellen zu können, sei eine neue Netzberechnung erforderlich. "Die Bundesregierung kann derzeit keine verlässliche Aussage darüber treffen, welche konkreten Auswirkungen die im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode vorgesehenen energiepolitischen Zielsetzungen auf die energiewirtschaftliche Notwendigkeit einzelner Höchstspannungsleitungen hat", heißt es in der Antwort weiter.

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2. Regierung informiert über Handelsabkommen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag in der Vergangenheit laufend über den Stand der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA informiert. Sie werde den Bundestag auch weiterhin gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) über den Fortgang der Verhandlungen unterrichten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/351) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/258).

Dass es keine Auskunft zur genauen Zusammensetzung einer "Hochrangigen Arbeitsgruppe" gab, erklärt die Bundesregierung mit dem Verhalten der EU-Kommission: "Die Europäische Kommission hat entschieden, keine weiteren Informationen hierzu zu veröffentlichen. Die EU-Mitgliedstaaten haben diese Entscheidung zu akzeptieren."

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3. Zugriff auf deutsche Daten rechtswidrig

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Nach den Vorschriften der Europäischen Datenschutzrichtlinie wäre eigentlich kein Datentransfer in die USA möglich. Grund sei, dass "es dort keine umfassenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz gibt, die dem europäischen Standard entsprechen", heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/321) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/225). Die Abgeordneten hatten sich nach Planungen der Allianz-Versicherung erkundigt, die ihre Rechenzentren auslagern und an das amerikanische IT-Unternehmen IBM übergeben möchte. Sie äußerten die Befürchtung, dass der amerikanische Geheimdienst NSA auf diese Weise Zugriff auf sensible Daten deutscher Kreditinstituts- und Versicherungskunden erhalten könnte.

Die Bundesregierung erklärt aber, dass nach einer Vereinbarung zwischen der EU und den USA ("Safe Harbor) aus dem Jahre 2000 doch gewährleistet werde, dass personenbezogene Daten legal in die USA übermittelt werden könnten. Ein Zugriff der NSA in Kooperation mit entsprechenden IT-Dienstleistern auf Daten deutscher Finanzdienstleistungsunternehmen sei theoretisch nicht auszuschließen. "Allerdings dürfte ein solcher Zugriff regelmäßig rechtswidrig sein", stellt die Bundesregierung fest.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 050 - 3. Februar 2014 - 11:35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2014