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BUNDESTAG/3991: Heute im Bundestag Nr. 391 - 22.07.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 391
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 22. Juli 2013 Redaktionsschluss: 14:30 Uhr

1. Schneiderhan rechtfertigt Entwicklung der Aufklärungsdrohne "Euro Hawk"
2. Bundesregierung zu Agrogentechnik
3. Bundesregierung zu Bildung für nachhaltige Entwicklung
4. Im Bundestag notiert: Zunahme von automatisierten Kontenabfragen
5. Im Bundestag notiert: Baustellenmanagement



1. Schneiderhan rechtfertigt Entwicklung der Aufklärungsdrohne "Euro Hawk"

Untersuchungsausschuss (Euro Hawk)

Berlin: (hib/AW) Der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, hat sich demonstrativ zur Entwicklung und Beschaffung der gescheiterten Aufklärungsdrohne "Euro Hawk" bekannt. Als erster Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages räumte er am Montag jedoch ein, dass die Entwicklung der Drohne von Anfang an mit einem gewissen Risiko behaftet gewesen sei. Allerdings gelte dies für alle Rüstungsprojekte dieser Größenordnung und Komplexität. Zudem seien alle Probleme von allen Beteiligten als "lösbar" eingestuft worden. An dieser Einschätzung habe sich bis zum Ende seiner Amtszeit als Generalinspekteur Ende 2009 auch nichts geändert.

Schneiderhan führte aus, dass zu Beginn der Streitkräftereform unter Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) im Jahr 2010 festgestellt worden sei, dass die Bundeswehr im Bereich der luftgestützten, weiträumigen Aufklärung und Nachrichtengewinnung durch den sich abzeichnenden Wegfall des Auflärungsflugzeugs "Breguet Atlantic" auf eine "Fähigkeitslücke" zusteuert. Eine Nachrüstung der veralteten "Breguet Atlantic" sei zum einen als "unwirtschaftlich" eingestuft worden und zum anderen sei bekannt gewesen, dass die Industrie ab dem Jahr 2010 keine Versorgung der Flugzeuge mehr garantiert. Auch der Bundesrechnungshof habe im Jahr 2005 "nachdrücklich" angemahnt, diesen Flugzeugtyp auszumustern.

Schneiderhan betonte in seinen Ausführungen vor dem Untersuchungsausschuss immer wieder, dass die Fähigkeit zur weiträumigen Aufklärung und Nachrichtengewinnung für Deutschland extrem wichtig sei, "um politisch und militärisch handlungsfähig" zu sein. Um diese Fähigkeitslücke zu schließen, habe man sich schließlich auf die Entwicklung eines unbemannten Flugsystems in Zusammenarbeit mit den USA entschieden. Man sei sich im Ministerium durchaus bewusst gewesen, damit "Neuland" zu betreten. Zum anderen sei man sich auf der politischen und militärischen Ebene einig gewesen, dass unbemannte Flugkörper die Zukunft der Luftfahrt bestimmen werden. Im Jahr 2005 sei schließlich festgelegt worden, vorerst fünf "Euro Hawk"-Drohnen zu beschaffen. Drei Drohnen hätten dann zeitgleich eingesetzt werden können, während eine Drohne für Ausbildungszwecke und eine weitere Drohne für die Wartung eingeplant wurden. Dies sei der gängige Verteilungsschlüssel, sagte Schneiderhan.

Im Jahr 2006 habe er dem damaligen Staatssekretär Peter Eickenboom eine erste Zwischenentscheidung zu "Euro Hawk" vorgelegt, die dieser unterzeichnet habe, erläuterte Schneiderhan. In diesem Bericht habe er auf zeitliche und finanzielle Probleme bei der Entwicklung der Aufklärungsdrohne hingewiesen. Diese Probleme seien aber als "lösbar" eingestuft worden. Die Entscheidungen über den "Euro Hawk" seien nicht allein vom Verteidigungsministerium gefallen. Man habe sich regelmäßig mit dem Verkehrsministerium und den Luftfahrtbehörden beraten. Auch diese hätten die sich abzeichnenden Probleme bei der Genehmigung für den zivilen Luftraum stets als lösbar angesehen. Das Beschaffungsprojekt sei dann vom Bundestag gebilligt worden. Im Jahr 2007 sei auf dieser Grundlage schließlich der Vertrag mit der Industrie abgeschlossen worden. Es sei vereinbart worden, zunächst einen sogenannten "Demonstrator" des "Euro Hawk" zu bauen. Um diesen schneller zur Verfügung zu haben, sei für den Demonstrator die Genehmigungsfähigkeit für den zivilen Luftverkehrsraum von einer Muss-Bestimmung in eine Soll-Bestimmung herabgestuft worden. Allerdings sei man davon ausgegangen, dass für den Fall einer Serien-Produktion diese Genehmigungsfähigkeit erreicht wird. Schneiderhan betonte, dass er sich als Generalinspekteur eher um die Fähigkeitslücke der Bundeswehr im Bereich der Aufklärung gesorgt habe als um technische Details.

Schneiderhan stellte vor dem Ausschuss klar, dass er die jeweiligen Verteidigungsminister während seiner Amtszeit stets über Probleme bei dem Beschaffungsvorhaben informiert habe. Dies sei nicht immer auf einem formalen oder schriftlichen Weg geschehen, sondern oft auch informell und mündlich. Schneiderhan war als Generalinspekteur unter den Verteidigungsministern Rudolf Scharping (SPD), Peter Struck (SPD), Franz Josef Jung (CDU) und Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) tätig. Im November 2009 hatte ihn zu Guttenberg als Generalinspekteur mit dem Vorwurf entlassen, Schneiderhan habe ihn nicht umfassend über die sogenannte Kundus-Affäre informiert.

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2. Bundesregierung zu Agrogentechnik

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Projekte zur Entwicklung von gentechnisch veränderten Pflanzen und Nutztieren werden vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nicht gefördert. "Aktivitäten im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten sind auf sicherheitsrelevante Fragestellungen ausgerichtet", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort "Forschungsförderung des Bundes für die Agrogentechnik" (17/14350). Eine detaillierte Auflistung sowie eine eindeutige und trennscharfe Kalkulation sei aufgrund von Abgrenzungsfragen nicht möglich. Im Bundeslandwirtschaftsministerium gäbe es seit 2005 in etwa 75 Projekten einen Bezug zur Forschung beziehungsweise Sicherheitsforschung im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen.

Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage (17/13984) nach den öffentlichen Ausgaben gefragt, um eine objektive Bewertung der Vor- und Nachteile der Agrogentechnik vornehmen zu können. Nach Auffassung der Grünen gilt nach dem Rückzug großer deutscher Unternehmen aus dem europäischen Markt die Agrogentechnik in Europa als vorerst gescheitert. Bereits seit Beginn des kommerziellen Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen vor 20 Jahren hätten Kritiker vor den ökologischen, gesundheitlichen und sozioökonomischen Risiken dieser Technologie gewarnt.

In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in der Pflanzenforschung einen methodenoffenen Ansatz fördere. Damit verfolge das BMBF das Ziel, den bestmöglichen Forschungsansatz zur Lösung dieser auch gesellschaftlich relevanten Fragestellung zu erhalten. Dementsprechend seien die Förderbekanntmachungen technologieoffen gestaltet. Projekte, die gentechnisch veränderte Pflanze nutzen, fänden sich in verschiedenen Förderinitiativen. Eindeutige und trennscharfe Angaben zur Höhe der Förderung seien aufgrund vielfältiger Abgrenzungsfragen nicht möglich, schreibt die Bundesregierung. Das BMBF fördere keine Projekte, in denen gentechnisch veränderte Nutztiere entwickelt werden. Zur Entwicklung neuer Therapie- und Präventionsverfahren in der Gesundheitsforschung würden Tiermodelle eingesetzt. Dabei kämen auch gentechnisch veränderte Tierlinien zum Einsatz. Eindeutige und trennscharfe Angaben zur Höhe der Förderung der Entwicklung gentechnisch veränderter Tierlinien in den Projekten seien aber aufgrund vielfältiger Abgrenzungsfragen auch hier nicht möglich.

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3. Bundesregierung zu Bildung für nachhaltige Entwicklung

Bildung und Forschung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Die Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) hat sowohl national, als auch international deutliche Fortschritte gemacht, schreibt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung "Bericht der Bundesregierung zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung" (17/14325). Die Bundesregierung legt einmal pro Legislaturperiode den Bericht zur BNE vor. Grundsätzlich sei Nachhaltigkeit Leitprinzip der Politik der Bundesregierung. Sie betreffe alle Politikfelder, national wie international. Es gehe um eine Politik und Art des Wirtschaftens, die Zukunftsfähigkeit zum Maßstab heutiger Entscheidungen mache. Kurzfristiges Denken solle zugunsten einer langfristig angelegten, übergreifenden Verantwortungspolitik überwunden werden. Doch komme für die Schaffung nachhaltiger Strukturen gerade die Bildung für nachhaltige Entwicklung eine ganz besondere Bedeutung zu. Sie stelle den Gestaltungsgedanken in den Vordergrund. BNE stehe für ein zukunftsfähiges Verständnis von Bildung, die Menschen Kompetenzen vermitteln soll, mit denen sie die Herausforderungen einer globalisierten Welt vorausschauend, interdisziplinär sowie in partizipativen Prozessen lösen können. Diese Fähigkeiten fasst die Bundesregierung unter dem Begriff "Gestaltungskompetenz" zusammen.

Laut der Definition der Bundesregierung bedeutet Gestaltungskompetenz, Wissen über nachhaltige Entwicklung anwenden zu können. Der Anspruch an BNE sei jedoch auch, dass BNE einen substanziellen Beitrag für die Qualität von Bildung und Bildungsprozessen insgesamt leiste.

Aufgrund der föderalen Struktur lägen wesentliche Zuständigkeiten im Bildungsbereich bei den Ländern. Sie hätten während des Berichtszeitraumes für den Zeitraum Mitte 2009 bis Anfang 2013 wesentlich zur Umsetzung von BNE in Deutschland beigetragen. Insgesamt seien die Maßnahmen und Initiativen sehr vielfältig und würden alle Bildungsbereiche betreffen.

Einen wichtigen Beitrag zur Verbreitung von BNE in Deutschland leiste die bis Ende 2014 laufende UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung". Im Kontext der Dekade gäbe es eine große Anzahl von Aktivitäten von Bund, Ländern und Kommunen sowie Akteuren aus der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft. Die Aktivitäten würden durch die vom BMBF geförderten Gremien unterstützt.

Trotz der Fortschritte sei jedoch auch zu konstatieren, dass das Konzept von BNE bislang vor allem nur einer Fachöffentlichkeit bekannt sei.

Vor diesem Hintergrund müssten mit Blick auf die verbleibenden gut eineinhalb Jahre der UN-Dekade und auch mit Sicht auf die Zeit danach die in Deutschland gemachten Erfahrungen und Ergebnisse bei der Umsetzung der UN-Dekade zusammengeführt und so gesichert werden. International werde die Dekade mit einer Konferenz abgeschlossen, die voraussichtlich im November 2014 in Japan stattfinden werde. Hier sollen nach Ansicht der Bundesregierung die Ergebnisse der nationalen Abschlusskonferenz eingebracht und im Austausch mit anderen Staaten neue Perspektiven aufgezeigt werden. Zudem unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben des 190. Exekutivrats der UNESCO, der sich dafür ausgesprochen hat, im Anschluss an die Dekade von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Herbst 2014 ein Weltaktionsprogramm für BNE auszurufen.

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4. Im Bundestag notiert: Zunahme von automatisierten Kontenabfragen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die "erneute" Zunahme von automatisierten Kontenabfragen im Jahr 2012 sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14380). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viele Konten im Jahr 2012 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aufgerufen wurden.

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5. Im Bundestag notiert: Baustellenmanagement

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über kürzere Bauzeiten und mehr Verkehrssicherheit durch gutes Baustellenmanagement an Bundesautobahnen will sich die SPD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/14394) informieren. Die Bundesregierung soll mitteilen, wie viele Baustellen es auf Bundesautobahnen im Jahren 2009 und 2012 gab und wie lange diese Baustellen im einzelnen gedauert haben. Außerdem interessiert die Abgeordneten unter anderem, wo Elemente des verbesserten Baustellenmanagement und der Bauzeitenverkürzung angewandt wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 391 - 22. Juli 2013 - 14:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juli 2013