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BUNDESTAG/3932: Heute im Bundestag Nr. 332 - 13.06.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 332
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 13. Juni 2013 Redaktionsschluss: 15:45 Uhr

1. Bundestag will Manipulation bei Organvergabe unter Strafe stellen
2. Linksfraktion fordert Hochwasserfonds
3. Grüne fordern Überarbeitung des Armuts- und Reichtumsberichts
4. Bündnis 90/Die Grünen kritisieren Zustimmungsgesetz zur Bankenaufsicht
5. Bündnis 90/Die Grünen wollen parlamentarische Kontrolle der Bankenaufsicht
6. Bündnis 90/Die Grünen: Bankenabwicklung soll die EU übernehmen
7. Grüne fordern Verbesserungen bei der Langlebigkeit von Produkten
8. Grünen legen Antrag zum Schutz des Grünlands vor



1. Bundestag will Manipulation bei Organvergabe unter Strafe stellen

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/SUK) Manipulationen und bewusste Richtlinienverstöße bei der Vergabe von Organen sollen künftig einen Straftatbestand darstellen. Das fordern Abgeordnete aller Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag (17/13897) zum System der Organtransplantation in Deutschland. Damit sollen Konsequenzen aus den Manipulationen an Patientendaten in deutschen Transplantationskliniken gezogen werden.

Die Abgeordneten schreiben, im Sommer des vergangenen Jahres hätten Untersuchungen "Auffälligkeiten" an drei von 24 Lebertransplantationszentren ans Licht gebracht. Es habe Manipulationen und bewusste Verstöße gegen die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organallokation mit dem Ziel gegeben, "eigene Patienten auf der Warteliste nach vorn zu rücken". Seither seien die Organspendezahlen "eingebrochen". Alle Akteure seien nun gefordert, die Konsequenzen aus diesen Vorgängen zu ziehen; der Gesetzgeber müsse für "klare gesetzliche Vorgaben" sorgen.

In dem Antrag fordern die Parlamentarier die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Richtlinien der Bundesärztekammer zum Transplantationsgesetz unter einen Genehmigungsvorbehalt des Bundesgesundheitsministeriums stellt. Damit soll eine "staatliche Rechtsaufsicht über die Richtlinienerstellung" sichergestellt werden. Gleichzeitig sei eine "einheitliche und umfassende Datenerhebung im gesamten Prozessablauf der Transplantationsmedizin" nötig - auch um die Entscheidungen bei der Vermittlung von Organen nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht auf eine verbesserte und fundiertere Datenbasis zu stellen.

Neben der Aufnahme des Straftatbestands von Manipulationen und Richtlinienverstößen als Straftatbestand fordern die Abgeordneten auch einen jährlichen Bericht in den nächsten drei Jahren über "den Fortgang des eingeleiteten Reformprozesses, mögliche Missstände und sonstige aktuelle Entwicklungen in der Transplantationsmedizin".

Außerdem soll der mit den Ländern begonnene Diskussionsprozess zum Informationsaustausch über berufs- oder strafrechtliche Maßnahmen gegen Gesundheitsdienstleister zwischen den Behörden fortgesetzt werden. Die Regierung soll zudem die eingeleitete Umstrukturierung der Deutschen Stiftung Organtransplantation "weiter eng" begleiten und darauf hinwirken, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung und der von ihr treuhänderisch verwalteten Stiftung "Fürs Lebens" den Vorgaben des Transplantationsgesetzes entspreche.

Der Antrag fordert den Gemeinsamen Bundesausschuss dazu auf, die Verfahren der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin weiterzuentwickeln und im Rahmen seiner Regelung zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser Transparenz über die Umsetzung der Empfehlungen "zu Zielvereinbarungen für leitende Ärzte" herzustellen.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sollen dazu aufgefordert werden, die Vermittlungsstelle Eurotransplant dazu zu verpflichten, jährlich einen Bericht über ihre Vermittlungsentscheidungen zu veröffentlichen. Die Abgeordneten fordern weiter, dass die Länder ihren Überwachungspflichten gegenüber den Transplantationszentren und deren Leitungen "ausnahmslos" nachkommen und "Vollzugsdefizite bei der Verfolgung festgestellter Verstöße" abbauen sollen. Die Länder sollen auch die Anzahl der Zentren prüfen und "Fehlentwicklungen bei einer Überversorgung an Zentren" entgegen wirken.

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2. Linksfraktion fordert Hochwasserfonds

Wirtschaft und Technologie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll zur Bewältigung der Schäden durch das jüngste Hochwasser einen Fonds einrichten, der zusammen mit EU-Mitteln ein Volumen von zehn Milliarden Euro hat. Die Linksfraktion fordert in einem Antrag (17/13896), der Hochwasserfonds müsse spätestens zum 1. August 2013 verfügbar sein und solle eine Laufzeit von fünf Jahren haben. "Die Mittel des Hochwasserfonds werden so verwendet, dass Schäden bei künftigen Hochwassern vermieden werden können beziehungsweise die Wahrscheinlichkeit für solche Schäden verringert wird", heißt es in dem Antrag.

Weiter schreiben die Abgeordneten: "Der Bund ist gefordert, Menschen, soziale Einrichtungen, Betrieb, Kommunen und Bundesländer bei der Bewältigung der Hochwasserschäden zu unterstützen und dazu beizutragen, durch eine verbesserte Vorsorge das Schadenspotenzial künftiger Hochwasser zu verringern."

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3. Grüne fordern Überarbeitung des Armuts- und Reichtumsberichts

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/JBB) Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung soll überarbeitet werden, damit die Lebenslagen in Deutschland besser abgebildet werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/13911). Die Antragssteller kritisieren an dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, dass seine Aussagekraft über die tatsächlichen Lebenslagen in Deutschland ungenügend sei, weil er mehrere Vorgaben über die Berichterstattung missachte und unzulänglich umgesetzt sei. Deshalb fordert die Fraktion, dass die ursprünglichen Vorgaben zur Berichterstattung künftig konsequent und verbindlich umgesetzt werden. Die Vergleichbarkeit der Berichte soll untereinander gewährleistet sein, damit die Beurteilung der Wirkungsweisen und Effizienz der Instrumente zur Armutsbekämpfung möglich ist. Außerdem soll der Bericht konkrete Handlungsempfehlungen ableiten und nicht nur reine Sachstandbeschreibungen vorlegen. Sozialverbände, Wissenschaftler und Praktiker sollen in die Berichterstattung mit einbezogen werden und ihre Impulse verbindlich in die Berichterstattung integriert werden. Bei der Erhebung der Daten besonders benachteiligte und von Armut bedrohte Bevölkerungsgruppen sollen separat untersucht und deren Lebensumstände analysiert werden. Zudem soll die Berichterstattung um die Beschreibung von extremer Armut, beispielsweise die Zahl der Wohnungs- und Obdachlosen, ergänzt werden. Insgesamt soll der Armuts- und Reichtumsbericht eine ergebnisoffenere Berichterstattung betreiben und wissenschaftlich validierte Daten verwenden. Er soll eine deutlichere Problemorientierung an den Tag legen, damit die politische Verantwortlichkeit für die Armutsbekämpfung bekräftigt wird, schreibt die Fraktion. Außerdem soll das Ausmaß und die Ursachen der verdeckten Armut in die Berichterstattung integriert werden.

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4. Bündnis 90/Die Grünen kritisieren Zustimmungsgesetz zur Bankenaufsicht

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wirft der Bundesregierung vor, mit der Vorlage eines Zustimmungsgesetzes zur EU-Verordnung zur Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht (SSM-Verordnung) das bewährte Zustimmungssystem nach Artikel 23 des Grundgesetzes verlassen zu haben, ohne hierfür eine Begründung geliefert zu haben. "Das Vorgehen der Bundesregierung kann die Rechtsgemeinschaft in der EU stark beschädigen und könnte unabsehbare Folgen für die Rechtsetzung der EU haben", warnen die Abgeordneten in einem Antrag (17/13910), in dem auch darauf verwiesen wird, dass solche Verordnungen nach bisheriger Praxis keiner Zustimmung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates bedürfen und stellen zugleich fest: "Eine Präjudizwirkung - dahin, dass in Zukunft bei Verordnungen vermehrt die Mitwirkung beider Kammern durch Gesetz verlangt wird - hat das Vorliegende verfahren nicht."

Vorsorglich soll der Bundestag aber sein Mitwirkungsrecht in richtiger Weise ausüben, verlangen die Abgeordneten und fordern die Bundesregierung auf, im EU-Ministerrat der SSM-Verordnung zuzustimmen. Zu dem gewählten Verfahren des Zustimmungsgesetzes heißt es in dem Antrag unter Hinweis auf die dazu durchgeführte öffentliche Anhörung, es sei zweifelhaft, ob für dieses Zustimmungsgesetz überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes bestehe.

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5. Bündnis 90/Die Grünen wollen parlamentarische Kontrolle der Bankenaufsicht

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll sich für die Stärkung der Kontrollrechte des Europäischen Parlaments bei der neuen europäischen Bankenaufsicht einsetzen, die bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt sein soll. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/13909) einen weitreichenden Zugang des Europäischen Parlaments zu den die EZB-Aufsicht betreffenden Informationen und Dokumenten sowie eine regelmäßige Berichterstattung der EZB-Bankenaufsicht an das Parlament. Weiter verlangt die Fraktion Fragerechte der Abgeordneten und eine Antwortpflicht der EZB-Aufsicht, die Weitergabe auch vertraulicher Informationen an die Vorsitzenden der zuständigen Parlamentsausschüsse sowie ein Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments bei Ernennung und Abberufung der Vorsitzenden der EZB-Aufsicht.

Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, die neue Bankenaufsicht müsse der Kontrolle des Europäischen Parlaments unterliegen, denn "nur so kann sichergestellt werden, dass Entscheidungen der neuen Bankenaufsicht durch ein ausreichendes demokratisches Fundament gedeckt sind".

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6. Bündnis 90/Die Grünen: Bankenabwicklung soll die EU übernehmen

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll einer raschen Übertragung der Kompetenzen für die Bankenrestrukturierung und Bankenabwicklung auf die Europäische Kommission zustimmen. Diese Zustimmung solle auf Basis des Artikels 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgen, heißt es in einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13908).

Darin wird ein einheitlicher Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus als der wichtigste Schritt zur Wiederherstellung eines gemeinsamen Finanzmarkts in der Eurozone bezeichnet und gewarnt: "Blieben die Kompetenzen zur Abwicklung weiter in nationaler Hand, würde ein besonders lasches Vorgehen zulasten der Steuerzahler und zugunsten der Bankgläubiger zu einem weiteren Wettbewerbsvorteil für entsprechend vorgehende Mitgliedstaaten führen."

In der Begründung des Antrages heißt es, Abwicklungen und Restrukturierungen von Banken müssten vorrangig der Sicherung der Finanzmarktstabilität dienen und nach dem Prinzip der Kostenminimierung erfolgen. "Die anfallenden Kosten sollen dabei in erster Linie von den Anteilseignern und in zweiter Linie von den Gläubigern getragen werden. Erst danach sollen die Mittel des Bankenfonds eingesetzt werden, um darüber hinaus gehende notwendige Finanzierungsmittel bereitzustellen und die privaten Einlagen zu schützen. Der Bankenfonds soll gespeist werden durch eine substantielle Bankenabgabe, deren individuelle Höhe sich nach der Größe, der Art der Finanzierung, der Interdependenz und dem Systemrisiko der jeweiligen Bank richtet. So werden gezielt diejenigen an den Kosten von Bankenrettungen beteiligt, die am meisten davon profitieren: die Banken selber", schreiben die Abgeordneten.

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7. Grüne fordern Verbesserungen bei der Langlebigkeit von Produkten

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Der eingeplante Verschleiß von Produkten soll gestoppt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/13917), dass sich die Bundesregierung dafür einsetzen soll, dass die Lebensdauer von Produkten verlängert und deren Reparaturfähigkeit, Sammlung, Weiterverwendung und das Recycling verbessert wird.

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8. Grünen legen Antrag zum Schutz des Grünlands vor

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (17/13895) dazu auf, ein striktes Grünlandumbruchverbot in der Bundesrepublik durchzusetzen. Außerdem fordern die Grünen 15 Prozent des Gesamtvolumens der Direktzahlungen an die Landwirte zur Entwicklung der ländlichen Räume zu nutzen. Mit diesem Geld sollen Maßnahmen finanziert werden, die den Zielen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten im Bereich Natura 2000, Anhangarten von Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie sowie Wasserrahmenrichtlinie dienen. Außerdem fordert die Fraktion, den Begriff Grünland unter Einschluss von Landschaftselementen praxisnäher zu definieren.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 332 - 13. Juni 2013 - 15:45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2013