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BUNDESTAG/3900: Heute im Bundestag Nr. 300 - 05.06.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 300
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 5. Juni 2013 Redaktionsschluss: 15:55 Uhr

1. Über Managergehälter sollen Aufsichtsräte entscheiden
2. Bundesregierung: Jobcenter gewährleisten Datenschutz
3. Im Bundestag notiert: Krankmeldungen bei Erwerbslosigkeit
4. Im Bundestag notiert: Ortsumgehung B 525 Nottuln
5. Im Bundestag notiert: Anzahl der Handelsschiffe
6. Im Bundestag notiert: Nationale Radverkehrsplan 2020
7. Im Bundestag notiert: Umsetzung des Schallschutzprogrammes am Berliner Flughafen BER



1. Über Managergehälter sollen Aufsichtsräte entscheiden

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/KOS) Befürworter wie Kritiker einer gesetzlich vorgegebenen Begrenzung von Managergehältern äußerten am Mittwoch bei einer Anhörung des Rechtsausschusses Bedenken gegen Pläne der Koalition, den Einfluss der Hauptversammlung bei der Festlegung von Vorstandsbezügen in börsennotierten Unternehmen auszuweiten. Während Dietmar Hexel im Namen der DGB-Spitze für eine Beschränkung von Managereinkünften eintrat, gingen andere Sachverständige auf Distanz zu solchen Forderungen.

Zu diesem Thema lagen dem Hearing, bei dem diverse Änderungen des Aktienrechts auf der Basis eines Gesetzentwurfs der Regierung (17/8989) erörtert wurden, zwei Anträge von SPD und Grünen vor (17/13472 und 17/13239). Beide Fraktionen wollen "exorbitante" Vorstandsgehälter vor allem durch eine Limitierung der steuerlichen Abzugsfähigkeit dieser Bezüge begrenzen. Nach SPD-Vorstellungen sollen solche Einkünfte unter Einschluss von Boni und Abfindungen nur bis 500000 Euro als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, wobei sich diese Summe noch um maximal 50 Prozent jener Beträge erhöhen kann, die 500000 Euro übersteigen. Im Antrag der Grünen heißt es, die steuerliche Absetzbarkeit von Einkommen solle auf 500000 Euro jährlich gedeckelt werden, wobei dies "für alle fixen und variablen Gehaltsbestandteile" zu gelten habe. Nach dem Willen der SPD müssen Aufsichtsräte überdies ein bestimmtes Verhältnis zwischen Managergehältern und Arbeitnehmerbezügen samt einer Höchstgrenze für diese Relation bestimmen.

Hexel wandte sich gegen eine Verlagerung von Kompetenzen bei der Festlegung von Vorstandseinkünften auf die Hauptversammlung, weil die damit verbundene Schwächung des Aufsichtsrats "verheerend" wäre. Auf diese Weise würden die Arbeitnehmer eines Unternehmens "ausgegrenzt", da deren Vertreter zwar im Aufsichtsrat säßen, auf Hauptversammlungen hingegen fehlten. Auf diese Weise, so der DGB-Politiker, werde die Kapitalseite gestärkt. Hauptversammlungen wiederum würden von "großen institutionellen Investoren und Stimmrechtsagenturen" dominiert. Angesichts dieser Machtverhältnisse sei es "pures Wunschdenken", dass weitere Rechte für die Hauptversammlung "zu einem Absinken der Vorstandsvergütung führen werden".

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Michael Hoffmann-Becking warnte, eine Aufwertung der Hauptversammlung bedeute eine "Systemveränderung" beim austarierten und bewährten Unternehmensmodell in Deutschland. Professor Jens Koch von der Uni Bonn fürchtete, dass künftig auf einer Hauptversammlung mehrere Stunden über die Vorstandseinkommen debattiert werde und dann die Zeit für wichtige Themen wie die strategische Ausrichtung des Unternehmens fehle. Eine Kompetenzverlagerung zur Hauptversammlung stelle zudem das Prinzip von Verantwortung und Haftung des Aufsichtsrats in Frage.

Hexel plädierte entschieden für eine Begrenzung von Managergehältern, um dem "immer stärkeren Auseinanderdriften" von Einkommen entgegenzutreten. Der DGB-Vertreter warb für einen "atmenden Deckel" bei Vorstandsbezügen, der diese auch abhängig macht von der guten oder schlechten Lage eines Unternehmens. Die maximale Höhe der Managereinkünfte müsse beschränkt werden, indem eine Relation zwischen diesen Gehältern zum durchschnittlichen Einkommen der Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebs bestimmt wird. Aus Sicht Hexels sollen das gesamte Gehalt und die Abfindungen eines Vorstandsmitglieds ab einer Höhe von einer Million Euro jährlich nur noch zur Hälfte steuerlich abgesetzt werden können.

Koch mahnte, die in hohem Maße "verrechtlichte und bürokratisierte" Festlegung von Vorstandsvergütungen nicht noch weiter zu reglementieren. Mittlerweile gebe es sogar bereits "Vergütungsberater". Auch der Münchner Rechtsanwalt Peter Hemeling warnte vor einer "zusätzlichen Bürokratisierung", bei Vorstandsgehältern sei schon jetzt eine "Vielzahl von Vorgaben zu beachten". Der Sachverständige meinte, die seit Jahren geführte öffentliche Debatte über die Höhe solcher Einkommen habe bereits eine "Reflexion in den Unternehmen" über die "Angemessenheit" solcher Einkünfte bewirkt. Eine gesetzliche Maßnahme werde die Situation "nicht wesentlich verbessern". Hemeling merkte an, bei der Kritik an der Höhe von Vorstandsbezügen sei es um "wenige Einzelfälle" gegangen, eine gesetzliche Neuregelung betreffe hingegen rund 1100 börsennotierte Unternehmen.

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2. Bundesregierung: Jobcenter gewährleisten Datenschutz

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Datenschutzverstöße im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen nach Ansicht der Bundesregierung kein gravierendes Problem dar. Das lässt sich ihrer Antwort (17/13597) auf eine Kleine Anfrage (17/13234) der Fraktion Die Linke entnehmen. In dieser heißt es gleichzeitig, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit keine Statistik zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben im SGB-II-Bereich führen. Repräsentative Zahlen lägen der Regierung deshalb nicht vor. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte seit 2011 fast 1.000 Eingaben Betroffener bearbeitet hat, die den Schutz ihrer Daten durch die gE (gemeinsame Einrichtungen) nicht gewährleistet sahen. Nach Informationen des Datenschutzbeauftragten gebe es keine regionalen oder lokalen Auffälligkeiten im Umgang mit dem Datenschutz bei den Jobcentern. Aus der Zahl behaupteter Verstöße könne nicht im Umkehrschluss auf eine mangelnde Sorgfalt im Umgang mit Sozialdaten geschlossen werden, schreibt die Regierung unter Berufung auf den Datenschutzbeauftragten.

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3. Im Bundestag notiert: Krankmeldungen bei Erwerbslosigkeit

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Eine nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich ein wichtiger Grund für das Versäumen eines Melde- oder sonstigen Termins bei den Jobcentern. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13637) auf eine Kleine Anfrage (17/13296) der Fraktion Die Linke, in der diese sich nach der Praxis der Krankmeldungen bei Erwerbslosigkeit erkundigt hatte. Arbeitsunfähigkeit sei jedoch nicht gleichbedeutend mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen. Nach vorheriger Aufforderung des Jobcenters kann vom SGB-II-Leistungsberechtigten auch ein ärztliches Attest für die Unmöglichkeit des Erscheinens zu einem Meldetermin verlangt werden, führt die Regierung in der Antwort aus.

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4. Im Bundestag notiert: Ortsumgehung B 525 Nottuln

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Ortsumgehung B 525 Nottuln soll insgesamt 18,45 Millionen Euro kosten. Davon stellt das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt drei Millionen Euro in den Jahren 2013 und 2014 für eine Anschubfinanzierung zur Verfügung. Die Obere Wasserbehörde habe im straßenrechtlichen Verfahren keine Bedenken gegen den Neubau der Ortsumgehung geäußert, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (1713450) auf einer Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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5. Im Bundestag notiert: Anzahl der Handelsschiffe

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Anzahl der Handelsschiffe deutscher Eigner unter deutscher Flagge ist von Ende 2010 bis zum 31. März 2013 um 148 Schiffe auf 423 Schiffe gesunken. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/13433) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/13290) hervor. Im selben Zeitraum sei der Bestand der Handelsschiffe deutscher Eigner unter fremder Flagge von 3.034 auf 3.063 Schiffe gestiegen, heißt es weiter.

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6. Im Bundestag notiert: Nationale Radverkehrsplan 2020

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Der Nationale Radverkehrsplan 2020 ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13611). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, warum der Plan nicht vor Inkrafttreten abschließend im Bundestag beraten wurde und warum die Bundesregierung davon ausgeht, dass der Radverkehrsanteil in Deutschland bis zum Jahr 2020 lediglich auf 15 Prozent ansteigen wird, obwohl er schon im Jahr 2011 bei 14,7 Prozent gelegen habe.

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7. Im Bundestag notiert: Umsetzung des Schallschutzprogrammes am Berliner Flughafen BER

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Mängel bei der Umsetzung des Schallschutzprogrammes am Berliner Flughafen BER will sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/13624) informieren. Die Abgeordneten interessiert unter anderem, welches durchschnittliche Schalldämmmaß festgelegt und wann das Budget des Schallschutzprogrammes in Höhe von 139 Millionen Euro festgesetzt wurde.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 300 - 5. Juni 2013 - 15:55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2013