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BUNDESTAG/3864: Heute im Bundestag Nr. 264 - 15.05.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 264
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. Mai 2013 Redaktionsschluss: 13:00 Uhr

1. Rechtsausschuss vertagt Abstimmung über Gesetzentwürfe zur Korruption in Parlamenten
2. Umweltausschuss spricht sich gegen Mindestnutzungsdauer für technische Geräte aus



1. Rechtsausschuss vertagt Abstimmung über Gesetzentwürfe zur Korruption in Parlamenten

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/KOS) Das brisante Thema Abgeordnetenbestechung wird den Bundestag auch weiterhin beschäftigen. Am Mittwoch hat der Rechtsausschuss mit den Stimmen von Union und FDP gegen das Votum von SPD, Linken und Grünen beschlossen, die vorgesehene Abstimmung über drei Gesetzentwürfe der Opposition zu vertagen, die mit Hilfe von Verschärfungen des Strafrechts auf eine effizientere Bekämpfung von Korruption in den Parlamenten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zielen. Der Konflikt zwischen Koalitions- und Oppositionsfraktionen über die Vorstöße von SPD, Linken und Grünen beschäftigt den Bundestag bereits seit 2010. Mehrere Plenardebatten zum Problem von Bestechung und Bestechlichkeit von Volksvertretern fanden statt, ebenso eine Anhörung des Rechtsausschusses. Es erscheint fraglich, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu gesetzlichen Neuregelungen kommt.

Die von der SPD (17/8613), der Linken (17/1412) und den Grünen (17/5933) eingebrachten Gesetzentwürfe unterscheiden sich zwar im Detail, haben jedoch die gleiche Stoßrichtung. Kritisiert wird, dass nach geltendem Recht nur der Stimmenkauf und -verkauf bei Wahlen strafbar sei. Künftig müsse es aber generell als Bestechlichkeit strafbar sein und auch mit Haftstrafen geahndet werden können, wenn ein Abgeordneter einen Vorteil annimmt, fordert oder sich versprechen lässt, sofern er sich bei der Wahrnehmung seines Mandats im Interesse derer verhält, die ihm einen Vorteil zukommen lassen. Umgekehrt sollen sich auch jene strafbar machen, die Parlamentarier in diesem Sinne bestechen. SPD, Linke und Grüne fordern zudem, eine UN-Konvention gegen Korruption im deutschen Recht zu verankern. Nach dem Willen der SPD würden indes "parlamentarische Gepflogenheiten" nicht als strafbar gelten, wozu etwa die Bewirtung bei kulturellen, sportlichen und Festveranstaltungen oder die Übernahme von Übernachtungskosten bei Tagungen gehören sollen.

Korruption und entsprechende Skandale würden das Vertrauen in die Integrität von Volksvertretern erschüttern und das Ansehen der Politik insgesamt beschädigen, betont die Opposition. Ohne das Vertrauen der Bürger könne aber das parlamentarische System nicht funktionieren.

Union und FDP machen gegen die drei Gesetzentwürfe verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Man müsse unterscheiden zwischen Amtsträgern, die an das Gesetz gebunden seien, und dem freien Abgeordnetenmandat. Ein Volksvertreter könne auch völlig einseitige Interessen vertreten, beispielsweise könnten einem Parlamentarier Stimmen bei den nächsten Wahlen in Aussicht gestellt werden, sofern er sich für bestimmte Projekte einsetze. Vor diesem Hintergrund sei Bestechung bei Abgeordneten rechtlich schwer zu fassen. Die Koalition bemängelt zudem, dass der SPD-Entwurf den Begriff "parlamentarische Gepflogenheiten" nicht präzise definiere. Im Übrigen stünden Volksvertreter in der Öffentlichkeit stets unter kritischer Beobachtung. Ein Mandatsverlust wegen Fehlverhaltens könne schwerer wiegen als eine Verurteilung.

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2. Umweltausschuss spricht sich gegen Mindestnutzungsdauer für technische Geräte aus

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/AS) Die Mindestnutzungsdauer von in Deutschland auf den Markt gebrachten technischen Geräten wird nicht begrenzt. Der Umweltausschuss lehnte am Mittwoch mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke (17/13096) ab. Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Die Linke hatte unter anderem gefordert, dass die Beweislast, nach der die Mindestnutzungsdauer für ein Produkt nicht erreicht wird, künftig beim Hersteller liegen sollte. Auch Sollbruchstellen und bestimmte Funktionen, die die Lebensdauer eines Produkts künstlich verkürzen, sollten dem Antrag zufolge nicht mehr erlaubt sein. Dadurch sollten Verbraucher weniger belastet und Ressourcen besser geschützt werden, begründete Die Linke ihren Antrag.

Die CDU/CSU Fraktion äußerte Zweifel, ob die vorgeschlagenen Regelungen in die Realität umgesetzt werden könnten. "Gut gemeint ist nicht gut gemacht", sagte ihr Berichterstatter im Ausschuss. Vielmehr brauche man Freiheit und Innovationen, um hier zu neuen Lösungen zu kommen. Gleichzeitig warnte die CDU/CSU vor "Schnellschüssen" und sprach sich dafür aus, das Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen eines Forschungsprogramms mit der Problematik zu befassen.

Die SPD erklärte, dass der Antrag einen wichtigen Hintergrund habe und die geplante Obsoleszenz, der geplante Verschleiß von Geräten, "nicht hinnehmbar" sei. Die Enthaltung seiner Fraktion begründete er unter anderem damit, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Haltbarkeitsdauer von Geräten weder "sinnvoll noch umsetzbar" sei.

Auch die FDP erklärte, es mache keinen Sinn, eine gesetzliche Mindesthaltbarkeitsdauer vorzugeben. Es gebe zudem verschiedene Gründe, warum auch minderwertigere Produkte eine sinnvolle Nutzung haben könnten. So gebe es eine soziale Komponente, preiswertere Geräte anzubieten. Es könne aber auch aus ökologischen Gründen wichtig sein, Geräte nach einer bestimmten Zeit auszutauschen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten "Geplante Obsoleszenz". Das große Echo darauf habe gezeigt, dass diese Frage den Verbraucher direkt betreffe. "Es herrscht Handlungsbedarf", erklärte die Vertreterin der Grünen. Sie kündigte an, dass sich ihre Fraktion bei der Abstimmung dennoch enthalten werde, da man an verschiedenen Punkten noch über die Forderungen des Antrages hinausgehen möchte.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 264 - 15. Mai 2013 - 13:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2013