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BUNDESTAG/3836: Heute im Bundestag Nr. 236 - 25.04.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 236
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 25. April 2013 Redaktionsschluss: 15:30 Uhr

1. NSU-Ausschuss kritisiert lückenhafte Ermittlungen nach Kölner Attentat
2. Linksfraktion fordert Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung



1. NSU-Ausschuss kritisiert lückenhafte Ermittlungen nach Kölner Attentat

2. Untersuchungsausschuss (Rechtsterrorismus)

Berlin: (hib/KOS) Deutliche Kritik an der unzureichenden Nutzung der beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelten Sprengstoffdatei bei der Aufklärung des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße vom Juni 2004 übte am Donnerstag der Untersuchungsausschuss, der Fehlgriffe und Pannen bei den Ermittlungen zu der dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) angelasteten Mordserie durchleuchten soll. Unions-Obmann Clemens Binninger bezeichnete es als "schwerwiegendes Versäumnis", dass seinerzeit in dieser Datei nur ein Vergleich mit dem bei anderen Attentaten eingesetzten Bombenmaterial vorgenommen wurde und nicht auch die Suchbegriffe "männlich", "Koffer" und "rechtsradikal" eingegeben worden seien. Eine Recherche mit diesen Stichwörtern hätte eventuell Hinweise auf Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos vom NSU-Trio als Täter beim Kölner Anschlag liefern können, der ebenfalls der Jenaer Zelle zugerechnet wird. Linken-Sprecherin Petra Pau: "Wir sind einem Systemfehler auf der Spur."

Zum Auftakt der Zeugenvernehmungen betonte Dirk Spliethoff vom Düsseldorfer Landeskriminalamt (LKA), die Sprengstoffexperten dieser Behörde seien nur für die Analyse von Bombenmaterial und daraus abzuleitende Schlussfolgerungen zuständig. Aufgabe sei die "akribische Tatortarbeit". Der 2004 über den sogenannten "Tatmittelmeldedienst" des BKA gestartete Abgleich mit den bei anderen Attentaten verwandten Sprengstoffmaterialien habe keine weiterführenden Erkenntnisse gebracht. Der LKA-Beamte nannte es aus heutiger Sicht einen Fehler, diesen Vergleich damals rückwirkend nur für fünf Jahre und damit bis 1999 beantragt zu haben. 1998 war in einer von Böhnhardt, Mundlos und Beate Zschäpe genutzten Jenaer Garage Bombenmaterial entdeckt worden.

Spliethoff sagte, erst jetzt bei seiner Vernehmung im Ausschuss erfahren zu haben, dass die BKA-Datei, in der neben Sprengstoffanalysen eventuell bekannte Täter und Bekennerschreiben vermerkt sind, auch mit Begriffen wie "rechtsradikal" abgefragt werden könne. Mehrere Abgeordnete kritisierten nicht die LKA-Sprengstoffexperten mit ihrem eingegrenzten Auftrag, sondern die in Köln zuständigen Fallermittler, die nicht auf die Idee naheliegender Suchbegriffe für die BKA-Datei gekommen seien. Das sei "ein bisschen tragisch", so Binninger. Da auf einem Bild ein junger Mann erkennbar sei, der sich auf einem Fahrrad mit einem Koffer vom Tatort entferne, hätte man auf eine Dateiabfrage über die Wörter "männlich" und "Koffer" kommen müssen. Wenn wie 2004 in Köln-Mülheim die über 20 verletzten Opfer allesamt Ausländer sind, sei auch der Suchbegriff "rechtsradikal" naheliegend, meinte der CDU-Abgeordnete. Diese Kombination hätte auf das seit dem Bombenfund von Jena 1998 in der BKA-Datei registrierte Trio verweisen können.

SPD-Obfrau Eva Högl: "Man hätte mehr erfahren können." Der FDP-Abgeordnete Serkan Türen bemängelte es als "klaren Fehler", dass in der BKA-Datei nur Fälle aus Deutschland aufgelistet und keine Recherchen im Ausland möglich seien. Hans-Christian Ströbele von den Grünen wies darauf hin, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz nach dem Kölner Anschlag einen Sprengstoffvergleich mit einem ähnlichen Attentat in England vorgenommen habe - was Spliethoff nicht bekannt war.

Als einen "Tiefpunkt" bei der Aufklärungsarbeit des Ausschusses bezeichnete Binninger die "bittere" Erkenntnis, dass die Ermittler erst jüngst im März 2013 und nicht sofort nach dem Anschlag von Mülheim die beiden Polizisten befragt haben, die als erste in der Keupstraße waren. Die zwei Beamten hätten 2004 möglicherweise Hinweise auf die Täter geben können. Stefan Voß schilderte den Abgeordneten, wie er mit einem Kollegen in der Mülheimer Schanzenstraße im Auto einen normalen Streifendienst absolvierte und wie sie dann nach einer Detonation sofort in die nahegelegene Keupstraße eilten, wo sie sich zunächst um Absperrungen gekümmert hätten. Binninger sagte, einer der Täter habe sich auf dem Rad in Richtung Schanzenstraße entfernt, wo ihn die beiden Polizisten vielleicht hätten wahrnehmen können. Aus den Reihen des Ausschusses wurde moniert, dass Voß und seinem Kollegen auch nie die Videoaufnahme präsentiert wurde, die den mutmaßlichen Täter bei seiner Flucht festgehalten hat. Der Zeuge sagte, er sehe dieses Bild jetzt zum ersten Mal.

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2. Linksfraktion fordert Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung sowie das Absehen von Strafverfolgung in besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung sofort abgeschafft werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/13241), der an diesem Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht.

Wie die Fraktion in ihrem Antrag erläutert, ist Steuerhinterziehung eine Straftat, die nach Paragraf 370 der Abgabenordnung (AO) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird. Der Bundesgerichtshof habe in einem Urteil von 2012 (1 StR 525/11) entschieden, dass eine Bewährungsstrafe für Steuerkriminelle, die mehr als eine Million Euro hinterzogen haben, nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen in Betracht komme. Im Gegensatz zu anderen Straftatbeständen bestehe bei Steuerhinterziehung die Möglichkeit, durch die Abgabe einer Selbstanzeige gemäß Paragraf 371 AO Straffreiheit zu erlangen.

Mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz von 2011 habe die Koalition aus Union und FDP die Möglichkeit zur Erlangung der Straffreiheit zunächst verschärft, erinnert die Linksfraktion. So sei seitdem Straffreiheit nur noch möglich, wenn alle Steuerverkürzungen offenbart würden. Zudem sehe der neu eingefügte Paragraf 371 Absatz 2 Nr. 3 AO den Nichteintritt der Rechtsfolge Straffreiheit vor, wenn es sich um einen Fall von schwerer Steuerhinterziehung handele, das heißt ab einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil von 50.000 Euro.

Allerdings habe die Koalition mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz zugleich ein Hintertürchen eingerichtet, kritisiert die Linksfraktion. Keine Strafverfolgung trete demnach ein, wenn Steuerkriminelle die hinterzogenen Steuern inklusive Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr nachträglich entrichten würden. Zusätzlich sei eine "freiwillige" Geldleistung in Hähe von fünf Prozent auf die verkürzten Steuern zu erbringen. "Für Steuerkriminelle besteht damit weiterhin die Möglichkeit, sich auch bei schweren Tatbeständen von der Strafe freizukaufen", argumentiert die Linksfraktion.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 236 - 25. April 2013 - 15:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2013