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BUNDESTAG/3822: Heute im Bundestag Nr. 222 - 23.04.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 222
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 23. April 2013 Redaktionsschluss: 10:40 Uhr

1. Öffentliche Anhörung zum Nationalen Radverkehrsplan 2020
2. NSU-Affäre: Harte Kritik an Berliner Polizei
3. Experten diskutieren Regierungsentwurf zur Gesetzlichen Unfallversicherung
4. Bundesregierung legt Bericht zur Entwicklungspolitik vor
5. Regierung: Geltendes Jagdrecht erfüllt notwendige Tierschutznormen
6. Im Bundestag notiert: Körperschaftsteuerpflicht von kommunalen Kindertageseinrichtungen
7. Im Bundestag notiert: Verwendung bleifreier oder bleihaltiger Munition bei der Jagd
8. Im Bundestag notiert: Exportinitiative Erneuerbare Energien



1. Öffentliche Anhörung zum Nationalen Radverkehrsplan 2020

Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Berlin: (hib/MIK) Der "Nationale Radverkehrsplan 2020" der Bundesregierung ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwoch, den 24. April.

Grundlage der Anhörung ist ein Bericht der Bundesregierung (17/10681). Danach nimmt die Zahl der Radfahrer vor allem in städtischen Räumen zu. Für die Fahrradnutzung im Jahr 2020 prognostiziert die Regierung im ländlichen Raum eine Steigerung von derzeit acht auf 13 Prozent, in städtischen Kommunen von elf auf 16 Prozent.

Weiter geht es um einen Antrag (17/11000) der SPD-Fraktion. Darin fordern die Abgeordneten, den Nationalen Radverkehrsplan 2020 zu überarbeiten. Er sollte die unterschiedlichen Entwicklungsstufen des Radverkehrs in den Regionen gerecht werden und differenzierte Förderansätze beinhalten. Die SPD empfiehlt, für den Bau von Radwegen an Bundesfernstraßen 100 Millionen Euro in der mittelfristigen Finanzplanung festzuschreiben.

Dies fordert auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/11357), die den Radverkehrsplan zum "ambitionierten Aktionsplan der Radverkehrsförderung" weiterentwickeln wollen.

Als Sachverständige hat der Ausschuss eingeladen: Tilman Bracher, Deutsches Institut für Urabanistik, Timm Fuchs (Deutscher Städtetag), Tilmann Heuser vom BUND, Christian Kellner, Deutscher Verkehrssicherheitsrat, Siegfried Neuberger vom Zweirad-Industrie-Verband, Wasilis von Rauch (Verkehrsclub Deutschland) und Burkhard Stork, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club.

Die Anhörung beginnt um 12.00 Uhr in Berlin, Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, Sitzungssaal 3.101 (Anhörungssaal) im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus und soll gegen 14.00 Uhr beendet sein.

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32426, Fax: 030/227-30017, E-Mail: verkehrsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

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2. NSU-Affäre: Harte Kritik an Berliner Polizei

2. Untersuchungsausschuss (Rechtsterrorismus)

Berlin: (hib/KOS) "Massive Fehler", "Inkompetenz", "abenteuerliche Geschichte", und "unbegreiflich": Mit scharfen Worten kritisierten am Montagabend die Fraktionsobleute des Untersuchungsausschusses, der Fehlgriffe und Pannen bei den Ermittlungen zu der dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) angelasteten Mordserie durchleuchten soll, die umstrittene Rolle des Berliner Landeskriminalamts (LKA) in dieser Affäre. Das Bundestagsgremium wirft der Berliner Polizei vor allem vor, im Jahr 2002 die Information eines Spitzels, die möglicherweise zum Aufenthaltsort des 1998 untergetauchten und danach zum NSU mutierten Jenaer Trios hätte führen können, intern nicht adäquat bewertet und vor allem nicht an das Thüringer LKA weitergeleitet zu haben, das damals nach der Zelle fahndete. Zudem monierten die Abgeordneten, dass der als "VP 562" registrierte V-Mann Thomas S. wegen der seinerzeit gegen ihn laufenden Ermittlungen gar nicht hätte angeworben werden dürfen.

Peter-Michael Haeberer, von 1997 bis 2001 Leiter des Staatsschutzes beim Berliner LKA und dann bis 2011 Chef der Landesbehörde, räumte ein, dass sich in den Akten keine Hinweise finden, wonach die Angaben von "VP 562" vom Februar 2002 an zuständige Stellen in anderen Ländern übermittelt wurden. Dies hätte dem Vorgesetzten des V-Mann-Führers, der sich um Thomas S. gekümmert hat, auffallen müssen, sagte der Zeuge. Es habe "mehrere fachliche Fehlleistungen" gegeben. "VP 562" hatte damals mitgeteilt, dass Jan W., eine zentrale Figur der rechtsextremen Musikszene in Sachsen, Kontakt zu drei abgetauchten und gesuchten Thüringern habe. S. nannte seinerzeit keine Namen, doch hätte nach Auffassung des Ausschusses eine Überprüfung dieser Information eventuell Spuren zu Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe legen können.

Haeberer wollte sich die Position des Gremiumsvorsitzenden Sebastian Edathy (SPD), wegen der fehlenden Fundstellen in den Akten könne die Nichtweitergabe des Hinweises von S. als belegt gelten, nicht zu eigen machen. Mit der von ihm gewählten Formulierung wollte der Zeuge vielmehr nahelegen, es sei nicht auszuschließen, dass die Angaben von "VP 562" auch mündlich übermittelt worden sein könnten. Edathy konfrontierte den ehemaligen LKA-Chef mit der in geheimer Sitzung gemachten Aussage des für S. zuständigen V-Mann-Führers, er sei für die Weiterleitung von solchen Informationen gar nicht zuständig gewesen. Haeberer sagte dazu, der Beamte hätte diese Frage auch von einer höheren Ebene im LKA entscheiden lassen können. Wie Edathy und die anderen Obleute betonte indes Grünen-Sprecher Wolfgang Wieland, dass Berlin seinerzeit "auf relevanten Informationen sitzen geblieben ist". Clemens Binninger (CDU) erklärte, Thomas S. habe noch zwei andere wichtige Angaben gemacht, die im LKA ebenfalls nicht ausgewertet und an Ermittlungsbehörden in anderen Ländern übermittelt worden seien - nämlich Hinweise auf die Beschaffung von Waffen durch das untergetauchte Trio und auf eine Person, die in Baden-Württemberg mit Waffen handle. "All das ist im großen Loch des LKA versandet", beklagte Binninger.

Edathy kritisierte gegenüber Haeberer, dass der Sachse Thomas S., der zwischen 2000 und 2009 vor allem Informationen aus der rechtsextremen Musikszene liefern sollte, überhaupt als V-Mann angeworben worden sei. Der Ausschussvorsitzende sagte, das Berliner LKA habe sich zu diesem Schritt sogar gegen die vom Dresdner LKA ins Feld geführten rechtlichen Bedenken entschlossen. Gegen S. liefen im Jahr 2000 im Rahmen eines Verfahrens gegen die rechtsextreme Musikszene Ermittlungen. Haeberer erklärte, mit der Anwerbung von S. im November 2000 nicht befasst gewesen zu sein. Nach seinen Worten erfuhr er konkret von dieser Person erst einige Wochen später im Zuge einer Dienstreisen- Abrechnung. Grundsätzlich habe er, damals als Leiter des Staatsschutzes nicht im einzelnen mit Fragen der Führung von V-Leuten zu tun gehabt, dies sei Sache untergeordneter Ebenen gewesen. Edathy kritisierte, generell sei seinerzeit der Einsatz von V-Leuten "inflationär" gehandhabt worden.

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3. Experten diskutieren Regierungsentwurf zur Gesetzlichen Unfallversicherung

Ausschuss für Arbeit und Soziales (Anhörung)

Berlin: (hib/VER) Die Bundesregierung will die Straffung und Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung fortführen. Deshalb hat sie einen Gesetzentwurf zur "Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen" (17/12297) in den Bundestag eingebracht. Mit dieser Initiative sollen die Unfallkassen des Bundes auf einen Träger reduziert werden. Am Montagnachmittag war der Entwurf Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, zu der elf Experten geladen waren.

Die IG Metall, vertreten durch Heinz Fritsche, begrüßt den Kern des Entwurfes, also die Fusion der bundesunmittelbaren Unfallkassen. Nun sei es wünschenswert, dass die "betroffenen Bundesländer die Kraft dazu finden würden, ihrerseits die Unfallkassen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu verschmelzen".

Auch der Vertreter der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V., Joachim Breuer, sprach sich für die "Zielrichtung des vorliegenden Gesetzentwurfs" aus. Der Gesetzentwurf verknüpfe die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Reduktion der Zahl der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand "weitgehend mit den Gestaltungsvorstellungen der Selbstverwaltungen der betroffenen Träger".

Saskia Osing von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände äußerte Kritik an der geplanten Ausweitung der Betriebsprüfungen, der zufolge jeder Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre wegen der Melde- und Abgabepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) zu überprüfen sein soll. Damit würde sich der Bürokratieaufwand von Unternehmen und Rentenversicherung deutlich erhöhen.

Künstlersozialkasse (KSK) und Deutscher Journalistenverband (DJV) bewerteten die Gesetzesnovelle positiv. KSK-Vertreter Uwe Fritz erklärte, dass mit der beabsichtigten Neuregelung eine redaktionelle Klarstellung beziehungsweise Verdeutlichung zur Prüfung der Künstlersozialabgaben durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verbunden sei. Sie regele nun "unmissverständlich, dass der Vier-Jahres-Prüfungsturnus" auch für die Prüfung der Künstlersozialabgabe gelte. Die Klarstellung sei notwendig, weil die Träger der DRV die bestehende Vorschrift derzeit "dahingehend auslegen, dass ihnen ein Auswahlermessen hinsichtlich Art und Zahl der zu prüfenden Arbeitgeber zustehe", sagte Fritz. Ins einer schriftlichen Stellungnahme verspricht sich der DJV davon die Zahlung der KSK-Abgaben durch Unternehmen, die bisher nicht gezahlt haben. Der DJV beziffert die entgangen Einnahmen der KSK für die Alterssicherung freier Journalisten durch nicht bezahlte Abgaben auf etwa 40 bis 50 Millionen Euro pro Jahr.

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4. Bundesregierung legt Bericht zur Entwicklungspolitik vor

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat die Mittel für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance, ODA) nach eigener Auskunft von 2009 bis 2011 um 17 Prozent gesteigert. "2011 investierte Deutschland erstmals mehr als zehn Milliarden Euro netto in die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (10,2 Milliarden Euro) und ist damit in absoluten Zahlen nach den USA zweitgrößter bilateraler Geber weltweit", heißt es in dem als Unterrichtung (17/13100) vorliegendem "Vierzehnten Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung". Darin bekennt sich die Bundesregierung weiterhin zu dem Ziel, die deutsche ODA-Quote bis 2015 auf insgesamt 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. 2011 lag der ODA-Anteil am BNE laut Unterrichtung bei 0,39 Prozent.

"In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung entscheidende Reformen umgesetzt, um die deutsche Entwicklungspolitik neu aufzustellen und dabei vor allem deren Wirksamkeit zu verbessern", heißt es im Bericht weiter. So habe die Fusion der vormaligen Durchführungsorganisationen GTZ, InWEnt und DED zur Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als "wichtigste und tiefgreifendste Strukturreform in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit" die Effizienz in diesem Politikbereich "deutlich gesteigert" und die politische Steuerung verbessert. Auch auf internationaler Ebene habe sich Deutschland erfolgreich für "mehr Wirksamkeit und Effizienz" eingesetzt, schreibt die Bundesregierung und verweist unter anderem auf die EU-Budgethilfepolitik, die neue OECD-Entwicklungsstrategie und die beim "High Level Forum on Aid Effectiveness" in Busan erarbeitete Globale Partnerschaft für wirksame Entwicklungszusammenarbeit.

Nicht zuletzt habe die Bundesregierung zivilgesellschaftliche und privatwirtschaftliche Akteure stärker in den Fokus ihrer Bemühungen genommen und die Entwicklungszusammenarbeit "somit ein gutes Stück in Richtung der Mitte der Gesellschaft gerückt". Als Beispiel werden etwa die neu gegründet "Engagement Global gGmbH" als Anlauf- und Beratungsstelle für die Zivilgesellschaft und die beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angesiedelte "Servicestelle für die Wirtschaft" sowie die finanzielle Aufstockung des Programms "Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft" (DeveloPPP.de) genannt. "Die Bundesregierung bekennt sich im Rahmen der Entwicklungspolitik zu mehr Unternehmertum und mehr Investitionen sowie dazu, Außenwirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit besser zu verzahnen", heißt es weiter.

Als weitere Schwerpunkte verweist der Bericht unter anderem auf die Zusammenarbeit mit "Globalen Entwicklungspartnern" (Brasilien, Indien, Indonesien, Mexiko und Südafrika), den Ausbau des Engagements in fragilen Staaten und die Fokussierung auf "strategische Schlüsselsektoren zukunftsfähiger Entwicklung". Dazu zählten unter anderem gute Regierungsführung, Bildung, Gesundheit, Klimawandel, Umweltschutz, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung sowie ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung.

Rund die Hälfte der regionalen Gesamtmittel fließen nach Darstellung der Bundesregierung in finanzielle Zusagen für die Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika, der überwiegende Teil davon mit Ländern südlich der Sahara. "Asien, wo trotz aufstrebender Wirtschaften weiterhin die Mehrzahl der absolut armen Menschen lebt, bleibt für die deutsche Entwicklungspolitik ein wichtiger Kontinent - nicht nur als Empfänger, sondern zunehmend als Partner für Dreieckskooperationen", schreibt die Bundesregierung. Unter anderem die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung steht im Mittelpunkt der Zusammenarbeit mit Lateinamerika, Südosteuropa, Osteuropa und dem Südkaukasus sowie der Region Nordafrika und Nahost, wo Deutschland nach den USA als zweitgrößter bilateraler Geber auftrete.

Der Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung steht am Freitag zur ersten Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

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5. Regierung: Geltendes Jagdrecht erfüllt notwendige Tierschutznormen

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesjagdgesetz muss nach Ansicht der Bundesregierung in Bezug auf den Tierschutz nicht geändert werden. Das geht aus einer Antwort zum Tierschutz bei der Jagd (17/13016) auf eine Kleine Anfrage (17/12932) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Danach enthalte das geltende Jagdrecht auch unter Berücksichtigung des Staatsziels Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes die notwendigen Normen, die das Verhältnis von Jagd und Tierschutz regeln. Jäger müssen unter anderem "Kenntnisse im Tierschutzrecht nachweisen und eine Schießprüfung ablegen". Zudem würden Jagdbeschränkungen und Pflichten wie zum Beispiel das Verbot quälerischer Fanggeräte, das Bejagungsverbot von Elterntieren und das Bewahren des Wildes vor vermeidbaren Schmerzen Fehlverhalten ahnden.

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6. Im Bundestag notiert: Körperschaftsteuerpflicht von kommunalen Kindertageseinrichtungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht sich in einem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Körperschaftsteuerpflicht von kommunalen Kindertageseinrichtungen bestätigt. Im Übrigen könne laut Körperschaftsteuerrichtlinien die Festsetzung einer Steuer unterbleiben, wenn die Kosten der Einziehung der Steuer einschließlich der Festsetzung außer Verhältnis zu dem festzusetzenden Betrag stehen, heißt es in der Antwort der Regierung (17/12985) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/12897).

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7. Im Bundestag notiert: Verwendung bleifreier oder bleihaltiger Munition bei der Jagd

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Der Stand der Forschung zur Verwendung bleifreier oder bleihaltiger Munition bei der Jagd interessiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/13049). Die Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob weiterer Forschungsbedarf gesehen wird und welche Forschungsvorhaben in dieser Frage aus Bundesmitteln finanziert oder unterstützt werden.

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8. Im Bundestag notiert: Exportinitiative Erneuerbare Energien

Wirtschaft und Technologie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die Exportinitiative Erneuerbare Energien bietet "ein sehr wirkungsvolles und gut verzahntes Instrumentarium" an. Neben der hohen Nachfrage nach den Angeboten den Exportinitiative seien vor allem die betriebswirtschaftlichen Effekte der Förderung positiv zu bewerten, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/12772) vorgelegten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten Bericht "Stand und Bewertung der Exportinitiative Erneuerbare Energien für die Jahre 2010 und 2011".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 222 - 23. April 2013 - 10:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2013