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BUNDESTAG/3762: Heute im Bundestag Nr. 162 - 20.03.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 162
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. März 2013 Redaktionsschluss: 13:35 Uhr

1. Regierung: Hohe Kosten bei Erdverkabelung
2. Opposition warnt vor Privatisierungsbestrebungen auf EU-Ebene bei der Wasserversorgung
3. Koalitionsfraktionen wollen künstliche Gewinnverlagerungen verhindern



1. Regierung: Hohe Kosten bei Erdverkabelung

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Berlin: (hib/HLE) Bundesregierung und Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben sehr kritisch auf einen Gesetzgebungsvorstoß des Bundesrates zum Vorrang der Erdverkabelung (17/11369) reagiert. In einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Mittwoch erklärte der Sprecher der Bundesregierung, die Erdverkabelung solle wegen ihrer Nachteile eine Ausnahme bleiben. Zu den Nachteilen gehörten die um den Faktor 2,75 höheren Kosten im Vergleich zu Freileitungen sowie ökologische und technische Gründe.

Auch nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion kann die Erdverkabelung keine Alleinlösung sein. In betroffenen Gemeinden gebe es erhebliche Bedenken. Aus ökologischer Sicht seien die bei der Erdverkabelung notwendigen erheblichen Eingriffe in die Natur und der größere Flächenverbrauch gegenüber Freileitungen zu bedenken. Die FDP-Fraktion verwies auf die höheren Kosten, die die Bundesregierung auf den Faktor 2,75 im Vergleich zu Freileitungen beziffert hatte: "Das ist ein Faktor, den man sich überlegen muss."

Die SPD-Fraktion setzte sich für Pilotprojekte bei der Erdverkabelung ein, weil keine Erfahrungen für unterirdische Leitungen im Bereich 380 Kilovolt (kV) über größere Distanzen vorliegen würden. "Der Druck wird größer", sagte ein Sprecher der Fraktion. Einfache Antworten beim Leitungsbau gebe es nicht.

Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen warfen der Regierung vor, den Gesetzentwurf falsch auszulegen. Es gehe nicht um die Erdverkabelung als Alleinlösung, sondern um die Präzisierung der Vorrangstellung, argumentierte die Linksfraktion. Bei den höheren Kosten müsse auch berücksichtigt werden, dass es bei Freileitungen durch Verzögerungen aufgrund von Bürgerprotesten zu Kostensteigerungen komme.

Ein Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, im Gesetzentwurf des Bundesrates gehe es um Leitungen von 110 kV und nicht 380 kV. Bei 110 kV sei die Erdverkabelung völlig problemlos. Zwar sei in diesem Bereich die Erdverkabelung schon heute der Regelfall, aber die Netzbetreiber würden all zu oft mit Freileitungen in die Planung gehen mit dem Argument, das sei billiger. Dabei müsse die Erdverkabelung nicht teurer sein. Die Kosten würden von der Beschaffenheit des Untergrunds abhängen. Die Regierung entgegnete, wenn Erdverkabelung wirklich teurer sei, dann würden die Netzbetreiber keine Freileitung favorisieren, wie von den Grünen dargestellt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (17/12638) und zum Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, mit dem der Vorrang der Erdverkabelung beim Ausbau der Stromnetze deutlicher als bisher im Energiewirtschaftsrecht zum Ausdruck gebracht werden soll. Außerdem soll es in der auf den 15. April festgesetzten Anhörung am einen Antrag der SPD-Fraktion zum Netzausbau (17/12681) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12518) gehen.

Ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion (17/12538) zu den Kosten der Energiewende für die Verbraucher wurde von der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

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2. Opposition warnt vor Privatisierungsbestrebungen auf EU-Ebene bei der Wasserversorgung

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/HAU) Anlässlich der Diskussion mehrerer EU-Vorlagen zur Wasserwirtschaft haben die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erneut vor einer Privatisierung der Wasserversorgung gewarnt. In der öffentlichen Sitzung des Umweltausschusses am Mittwoch wies Waltraut Wolff (SPD) auf eine Mitteilung der EU-Kommission hin, in der von einer "Stärkung des Innovations- und Wettbewerbspotenziale der europäischen Wasserwirtschaft" die Rede sei. "Das stört mich", sagte die SPD-Abgeordnete.

Wenn es um "Leitlinien für Wasserhandel" gehe, wie in der Vorlag zu lesen sei, bedeute dies eine Grundlage für die Wasserprivatisierung, kritisierte auch Sabine Stüber (Die Linke). Das müsse unbedingt verhindert werden. "Wasser ist keine Handelsware", sagte Stüber. Es sei wichtig, die Frage einer möglichen Privatisierung zu thematisieren, machte Dorothea Steiner (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich. Gerade wenn man Umweltstandards einhalten wolle, bedürfe es einer öffentlichen Kontrolle. Was aber die EU-Kommission angestoßen habe, laufe auf eine Privatisierung hinaus.

Die Koalitionsfraktionen bewerten das anders. Gefordert werde nicht die Privatisierung, sondern eine "vernünftige Ausschreibung", sagte Horst Meierhofer (FDP). Diese Forderung richte sich aber nicht nach Deutschland, fügte er hinzu. Stand der Beratungen sei, dass keine Kommune zu einer Privatisierung gezwungen werde, sagte Ingbert Liebing (CDU/CSU). Es sei vielmehr gelungen, die kommunalen Strukturen abzusichern. Dies müsse nun auch in Rechtssetzungsverfahren gewährleistet werden, verlangte er.

Dem von der Grünen-Fraktion vorgelegten Entschließungsantrag, der sich neben der Kritik an einer "schrittweisen Privatisierung auf indirektem Weg" auch für die Anwendung des Verursacherprinzips beim Hochwasserschutz und die "angemessene" Beteiligung von Industrie und Landwirtschaft an den Kosten der Wasserdienstleistungen ausspricht, stimmten Unions- und FDP-Fraktion - anders als SPD- und Links-Fraktion - nicht zu.

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3. Koalitionsfraktionen wollen künstliche Gewinnverlagerungen verhindern

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Künstliche Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen sollen nicht mehr möglich sein. Unternehmen müssten ihren fairen Anteil an Steuern dort zahlen, wo die Wertschöpfung stattfinde, fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in einem gemeinsamen Antrag (17/12827), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, auf internationaler Ebene weiterhin die Ursachen für niedrige effektive Steuerbelastungen von multinationalen Unternehmen zu ermitteln und wirksame Maßnahmen gegen die Gewinnverlagerung und die Aushöhlung der Bemessungsgrundlage zu vereinbaren und umzusetzen.

Die beiden Fraktionen stellen in ihrem Antrag fest, die internationale Wirtschaftstätigkeit habe in den letzten Jahren einen gewaltigen Wandel durchlebt. "Waren, Dienstleistungen und Wissen sind weltweit verfügbar, verbessern unsere Lebensqualität, erhöhen das Angebot für Verbraucher und sind Garant für nachhaltiges Wachstum. Durch die exponentielle Entwicklung des Internets und des E-Commerce sind wir Zeugen einer der größten Veränderungen seit der industriellen Revolution", heißt es in dem Antrag.

Angesichts der "sich schnell wandelnden Realitäten" müsse es neue Rahmenbedingungen auch für das Wirtschaftsleben geben. Dazu gehöre eine Steuerpolitik, "die den neuen Verhältnissen und Herausforderungen Rechnung trägt. Dem Bundestag ist es ein wichtiges Anliegen, dass international tätige Unternehmen ihren Beitrag zum Steueraufkommen leisten", stellen die Koalitionsfraktionen fest und weisen darauf hin, dass "international tätige Unternehmen das teilweise mangelhafte Zusammenspiel verschiedener Steuerjurisdiktionen ausnutzen" würden. Nationale Alleingänge würden nicht mehr helfen: "Vielmehr sind international abgestimmte steuerliche Regelungen und Standards erforderlich, damit die Besteuerung von multinationalen Konzernen dort erfolgen kann, wo die Wertschöpfung auch tatsächlich erbracht wird."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 162 - 20. März 2013 - 13:35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2013