Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/3651: Heute im Bundestag Nr. 051 - 30.01.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 051
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 30. Januar 2013 Redaktionsschluss: 12:10 Uhr

1. Innenausschuss gibt grünes Licht für Änderung des Bundeswahlgesetzes
2. Rechtsausschuss votiert einstimmig für Gesetzentwurf zum Erbrecht des Bundesrats
3. Stress am Arbeitsplatz: Arbeitsausschuss plant Expertenanhörung
4. Präsident der Deutschen Hochschulrektorenkonferenz Horst Hippler zu Gast im Bildungsausschuss
5. Grundgesetzänderung zur Förderung ländlicher Räume im Agrarausschuss diskutiert
6. Bericht: Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik tragende Säule der Außenpolitik



1. Innenausschuss gibt grünes Licht für Änderung des Bundeswahlgesetzes

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für eine Neuregelung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche frei gemacht. Mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag einen gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (17/11820) in modifizierter Fassung.

Wie aus der Vorlage hervorgeht, können Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, derzeit nicht an Bundestagswahlen teilnehmen, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 4. Juli 2012 (2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11) die bisherige Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher im Bundeswahlgesetz für nichtig erklärt hat. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Auslandsdeutsche bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen künftig wieder wahlberechtigt sein, sofern sie entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder "aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind".

Ebenfalls einstimmig verabschiedete der Ausschuss einen gemeinsamen Änderungsantrag aller fünf Fraktionen, mit dem der Gesetzentwurf um eine Novellierung des Wahlstatistikgesetzes ergänzt wird. Dabei geht es um die repräsentative Wahlstatistik, die seit 1953 bei Bundestagswahlen in etwa 2.700 Stichprobenwahlbezirken durchgeführt wird und laut Vorlage "Aussagen zur Wahlbeteiligung und über die Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht erlaubt". Dabei würden die Wähler gegenwärtig in fünf Geburtsjahresgruppen eingeteilt, wobei eine dieser fünf Altersgruppen die der 60-Jährigen und Älteren sei.

Diese Altersgruppe stellte laut Änderungsantrag bei der Bundestagswahl 2009 mit 34,7 Prozent die größte der erhobenen Geburtsjahresgruppen dar und umfasste zirka 15,3 Millionen Wähler. "Eine hinreichend differenzierte Erfassung des Wahlverhaltens ist so nicht mehr möglich", heißt es in der Vorlage weiter. Die demoskopischen Forschungsinstitute unterteilten bei ihrer Datenerhebung üblicherweise in die Altersgruppen "60 bis 69" sowie "70 und mehr Jahre". Durch die Novellierung soll nun "mit der Bildung einer weiteren Geburtsjahresgruppe eine derartige Unterteilung auch bei der amtlichen Wahlstatistik" ermöglicht werden.

*

2. Rechtsausschuss votiert einstimmig für Gesetzentwurf zum Erbrecht des Bundesrats

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/VER) Der Rechtsausschuss befürwortet die Gesetzesinitiative des Bundesrats zum Schutz des Erbrechts nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder (17/9427). Die Ausschussmitglieder stimmten in ihrer Sitzung am Mittwochvormittag unisono für den Gesetzentwurf der Länderkammer in der vom Ausschuss geänderten Fassung.

Die Initiative sieht eine Überführung der von 1970 bis 2009 bei den Standesämtern geführten sogenannten "weißen Karteikarten" und Erbverträge in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer vor. Mit den Karteikarten hätten die Geburtsstandesämter nichteheliche und einzeladoptierte Kinder ihren Eltern zuordnen können, heißt es im Entwurf. Gleichzeitig hätte im Erbfall ihre Beteiligung sichergestellt werden können, indem sie nach dem Tod eines Elternteils von Amts wegen das Nachlassgericht informierten. Seit März 2010 fehle jedoch die Rechtsgrundlage für dieses funktionierende Benachrichtigungswesen. Grund sei, dass die Dienstanweisung angehoben wurde. Heute hapere es mit der eindeutigen Rechtsgrundlage für das Vorhalten und die automatische Weitergabe der Informationen an das Nachlassgericht, obwohl die Gerichte auf diese Informationen "dringend angewiesen" seien.

Am morgigen Donnerstag steht der Entwurf auf der Agenda des Bundestagsplenum.

*

3. Stress am Arbeitsplatz: Arbeitsausschuss plant Expertenanhörung

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/VER) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales wird am Montag, 14. April 2013, eine Expertenanhörung zum Thema Stress am Arbeitsplatz durchführen. Die Dauer ist auf eine Stunde angesetzt. Das haben die Mitglieder des Ausschusses in ihrer Sitzung am Mittwochvormittag beschlossen.

Anlass sind zwei Anträge aus den Reihen der Oppositionsfraktionen. Die Fraktion Die Linke schreibt in ihrem Antrag (17/11042), dass "psychische Belastungen in der Arbeitswelt" reduziert werden müssen. Denn sie würden "durch steigenden Leistungsdruck und schlechte Arbeitsbedingungen drastisch" zunehmen. Deshalb müsse die Bundesregierung nach Meinung der Linksfraktion Regelungen zum Schutz vor psychischen Belastungen um Arbeits- und Gesundheitsschutz verankern und die Schutzrechte stärken.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Regierung in ihrem Antrag (17/10867) dazu auf, Arbeitsplätze "alters- und alternsgerecht" zu gestalten. Es seien Bedingungen notwendig, die für alle Altersklassen und das ganze Berufsleben lang gelten. Die Regierung solle gemeinsam mit Arbeitsschutzakteuren und Sozialpartnern ein Maßnahmenpaket entwickeln, das sowohl unterschiedlichen Lebensverläufen als auch unterschiedlichen Belastungen gerecht werde.

Details zu der Anhörung wie Uhrzeit und die Liste der geladenen Sachverständigen werden in Kürze bekanntgegeben. Interessierte Besucher können sich eine Woche vor dem Termin per E-Mail an arbeitundsoziales@bundestag.de anmelden.

*

4. Präsident der Deutschen Hochschulrektorenkonferenz Horst Hippler zu Gast im Bildungsausschuss

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Berlin: (hib/ROL) "Wenn alle mit einer Stimme reden, bewegt man sich nah an der leeren Menge", sagte der im Mai 2012 gewählte Präsident der Hochschulrektorenkonferenz Horst Hippler über sein Amtsverständnis und die Binnenstruktur der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Hippler, der in Physikalischer Chemie promoviert hat, war am Mittwochvormittag auf Einladung des Ausschusses für Bildung und Forschung in das Berliner Paul-Löbe-Haus gekommen. Einladungen dieser Art dienen zum gegenseitigen Austausch und darum "Missverständnisse zu vermeiden", sagte die Ausschussvorsitzende Ulla Burchardt (SPD) zu Beginn der Sitzung. Die Hochschulrektorenkonferenz ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Universitäten und Hochschulen in Deutschland. Sie hat gegenwärtig 267 Mitgliedshochschulen. In ihnen sind über 94 Prozent aller Studenten in Deutschland immatrikuliert. Die HRK versteht sich als Stimme der Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit und ist zudem Forum für den gemeinsamen Meinungsbildungsprozess der Hochschulen.

Gefragt von der CDU und den Grünen ging Hippler auf den Bologna-Prozess ein und machte deutlich, dass man die verschiedenen Studiengänge sehr differenziert betrachten müsse. Die Hochschulrektorenkonferenz habe zu dem Thema eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Handlungsempfehlungen geben werde. Gleichwohl sei es nicht sinnvoll, Pauschalurteile zu fällen, ob es einen Automatismus vom Bachelor zu den Masterstudiengängen geben sollte. Jedes Fach stelle sich anders dar und habe andere Anforderungen.

Hippler plädierte zudem für eine Orientierungsphase am Beginn eines Studiums. "Wir haben durch G 8 und die Abschaffung der Wehrpflicht viel Zeit gewonnen, da können wir am Beginn der Ausbildung ruhig etwas mehr investieren", so Hippler. Auf die von der SPD aufgeworfene Frage nach der Studienabbrecherquote an den Hochschulen antwortete er, dass Hochschulen, die sich ihre Studenten aussuchen könnten deutlich weniger Abbrecher hätten. Ein Studienabbruch sei per se aber nicht immer nur schlecht. Manchmal sei es gut, wenn jemand erkenne, dass ein spezifisches Studium nichts für ihn sei. Aber auch da könnte eine Orientierungsphase helfen.

Ferner äußerte er sich auch auf Nachfrage der FDP zum Thema Studium der verschiedenen Geschwindigkeiten. Es gebe immer mehr Studenten, die Kinder betreuen oder andere Versorgungspflichten hätten. Das Studiums sei mittlerweile sehr stark getaktet. "Wenn man da auch dem Takt heraus kommt, kommt man ganz schwer wieder rein", so Hippler.

Aber auch das Thema Qualitätssicherung von Promotionen war auf Bitte der Grünen Thema im Ausschuss. Man müsste vor allem der Frage nachgehen, was genau in Zukunft unter guter wissenschaftlicher Praxis verstanden werden soll und wie man eine bessere Qualitätssicherung einführen kann.

Die Linke schnitt zudem die Frage an, wie unterhalb der Professoren bei den Post-Doktoranden eine besser Personalstruktur für Lehre und Forschung geschaffen werden könne.

*

5. Grundgesetzänderung zur Förderung ländlicher Räume im Agrarausschuss diskutiert

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/EIS) Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zeigten sich am Mittwochvormittag im Agrarausschuss des Deutschen Bundestages offen für den Vorschlag der SPD-Fraktion, durch eine Änderung des Grundgesetzartikels 91a die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz zur Förderung ländlicher Räume weiterzuentwickeln. "Wenn wir uns darauf einigen, ist das ein qualitativer Schritt", hieß es während der Sitzung seitens der Regierung. Ein Schritt, der Konsequenzen bis zur Einrichtung eines Ministeriums für ländliche Entwicklung mit entsprechenden Haushaltstiteln haben könnte. Anlass für die Annäherung war ein von der SPD zur Abstimmung gestellter Antrag zur effektiven und effizienten Gestaltung der Politik für ländliche Räume (17/11031), der die Bundesregierung unter anderem dazu aufforderte, im Rahmen der Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die nationalen Förderprogramme für ländliche Räume an den Zielen der Wachstumsstrategie "Europa 2020" der EU auszurichten. Des Weiteren forderten die Sozialdemokraten, dass der Ansatz der EU-Kommission zur stärkeren Verzahnung der Regional-, Kohäsions-, Sozial- und Agrarfonds unterstützt wird. "Wir müssen jeder Regionen helfen, ihren eigenen Weg zu gehen", hieß es zur Begründung.

Die Fraktion Die Linke lobte den Antrag der Sozialdemokraten als "deutlich konkreter" im Vergleich zu einem im November 2012 im Bundestag beschlossenen Antrag von CDU/CSU und FDP zur Entwicklung des ländlichen Raums (17/11654). Allerdings bemängelte die Linksfraktion, dass der SPD-Antrag nicht auf die Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements auf dem Land eingehe. Die Linke kündigte an, sich deshalb bei der Abstimmung über den Antrag enthalten zu wollen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hingegen unterstützte die SPD und sprach sich dafür aus, die Aufgaben im Bereich des Agrar- und Küstenschutzes zu erweitern. In diesem Zusammenhang sei es notwendige Aufgabe der Politik, regionale Wirtschaftskreisläufe zu unterstützen.

Dass letzten Endes CDU/CSU und FDP dem Antrag der SPD nicht zustimmen wollten, wurde von den Liberalen so begründet: "Denn wir sind schon da, wo sie mit dem Antrag hin wollen." Die Koalitionsfraktionen hätten mit dem Maßnahmenpaket zur Entwicklung des ländlichen Raums einige SPD-Forderungen bereits beschlossen und wären damit über den zur Abstimmung vorgelegten Antrag hinaus gegangen. Auch aus den Reihen der CDU/CSU hieß es dazu, dass die SPD den bereits durch die Koalition auf den Weg gebrachten Maßnahmen hinterher laufen würde.

*

6. Bericht: Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik tragende Säule der Außenpolitik

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/BOB) Die "Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik" (AKBP) muss als eine tragende Säule deutscher Außenpolitik regelmäßig an die Herausforderungen und Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Dies geht aus dem 16. Bericht der Bundesregierung zur AKBP 2011/2012 hervor, der als Unterrichtung (17/12052) vorliegt. Die Anpassung der AKBP fördere damit in dem Raum, den sie für Austausch und unterschiedlichste Formen des Dialogs biete, gegenseitig "Verständnis und Vertrauen". Insbesondere in Krisen und Konflikten ermöglichten es Kunst und Kultur, "Trennendes zu überwinden". Die Instrumente der AKBP trügen so zur Konfliktprävention und -lösung bei und seien "integraler Bestandteil von Friedenspolitik". Darüber hinaus vermittele die AKBP ein "positives und wirklichkeitsgetreues Deutschlandbild im Ausland" und werbe so für die Bundesrepublik als Bildungs- und Wissenschaftsstandort sowie als attraktiven Standort der (Kreativ-) Wirtschaft.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 051 - 30. Januar 2013 - 12:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2013