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BUNDESTAG/3641: Heute im Bundestag Nr. 041 - 25.01.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 041
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 25. Januar 2013 Redaktionsschluss: 10:30 Uhr

1. Gesetzentwurf zu Neuregelung der Bestandsdatenauskunft vorgelegt
2. Regierung: Keine Anhaltspunkte für viele Rechtsverstöße bei Anwendung des Assoziationsrechts
3. Im Bundestag notiert: Neufassung der EU-Aufnahmerichtlinie
4. Im Bundestag notiert: 943 politisch rechts motivierte Straftaten
5. Im Bundestag notiert: Datenschutz bei Nachsendeaufträgen
6. Im Bundestag notiert: Verwendung von Mitteln in den deutschen Auslandshandelskammern



1. Gesetzentwurf zu Neuregelung der Bestandsdatenauskunft vorgelegt

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft (17/12034) vorgelegt, mit dem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden sollen. Das Gericht hatte mit seinem Beschluss vom 24. Januar vergangenen Jahres (1 BvR 1299/05) laut Bundesinnenministerium die bisherigen Regelungen für die Bestandsdatenauskunft nur noch übergangsweise bis längstens zum 30. Juni 2013 für anwendbar erklärt. Die Bestandsdatenauskunft stelle jedoch ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden dar, weshalb eine gesetzliche Neuregelung erforderlich sei.

Die Bestandsdatenauskunft ist den Angaben zufolge bislang in Paragraph 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geregelt. Diese Vorschrift verpflichtet Telekommunikationsanbieter, den jeweils zuständigen Stellen Auskunft zu den bei ihnen gespeicherten Kundendaten zu geben, wenn dies für die Verfolgung von Straftaten, die Gefahrenabwehr oder die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes oder der Länder erforderlich ist.

Bestandsdaten sind dabei laut Ministerium in erster Linie Name und Anschrift sowie weitere Kontaktdaten des Inhabers eines Telekommunikationsanschlusses. Nicht zu den Bestandsdaten zählten die sogenannten Verkehrsdaten, also die erst bei der eigentlichen Telekommunikation anfallenden Verbindungsdaten.

Die jetzt vorgelegten Neuregelungen beschränken sich den Angaben zufolge "auf die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, ohne dabei neue Befugnisse für Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden zu schaffen". Hierzu sollen in Paragraf 113 TKG künftig nur noch die datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis für die Telekommunikationsanbieter sowie Verfahrensfragen geregelt werden. Die eigentlichen Erhebungsbefugnisse seien nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts abhängig vom Anfragezweck jeweils spezifisch zu regeln. Daher sollen in die Strafprozessordnung sowie in die Fachgesetze für die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden des Bundes jeweils eigenständige Befugnisse zur Erhebung der Bestandsdaten bei den Diensteanbietern eingefügt werden.

Der Bundesrat nennt es in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben "problematisch", dass dem Entwurf zufolge "die Verantwortung für die Prüfung auf Rechtmäßigkeit der Auskunftsersuchen nicht allein den staatlichen Stellen obliegt, sondern den Providern auferlegt werden soll". Es könne nicht zur Aufgabe der Provider gemacht werden, rechtsstaatliches Handeln der Behörden zu überprüfen. Nach dem Willen des Bundesrates sollen "allein die staatlichen Stellen die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer Anfragen von Bestandsdaten tragen". Dazu schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, bereits nach dem Regierungsentwurf trage die jeweils zuständige staatliche Stelle die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer Abfrage.

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2. Regierung: Keine Anhaltspunkte für viele Rechtsverstöße bei Anwendung des Assoziationsrechts

Inneres/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die "Umsetzung der Verschlechterungsverbote des EWG-Türkei-Assoziationsrechts durch die Bundesländer" ist Thema der Antwort der Bundesregierung (17/12071) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10224). Wie die Bundesregierung darin ausführt, gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass es "bei der Anwendung des Assoziationsrechts durch die zuständigen Landesbehörden zu einer Vielzahl von Rechtsverstößen" kommt.

Das Bundesinnenministerium befindet sich der Antwort zufolge "laufend im Austausch mit den Innenministerien und -senatsverwaltungen der Länder und den Ausländerbehörden der Kommunen über aktuelle Fragen des Aufenthaltsrechts". Aus diesem Austausch habe die Bundesregierung keine Anhaltspunkte dafür gewonnen, dass es auf der Ebene der Länder und Kommunen systematisch zu Schwierigkeiten bei der Anwendung des Assoziationsrechts kommt. "Insbesondere vermag sie solche grundlegenden Schwierigkeiten auch nicht bei der Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs durch die zuständigen Behörden zu erkennen", heißt es in der Vorlage weiter.

Neben den ständigen informellen Kontakten auf Arbeitsebene finde ein solcher Austausch auch zu Fragen des Assoziationsrechts regelmäßig bei der Besprechung der Ausländerreferenten des Bundes und der Länder und dem Erfahrungsaustausch der Ausländerbehörden großer Städte - unter Beteiligung von Vertretern des Bundesinnenministeriums und der Innenministerien und -senatsverwaltungen der Länder - statt, heißt es in der Antwort weiter. Auch aus diesen Besprechungen habe die Bundesregierung bislang "keine Anhaltspunkte für eine Vielzahl von Verstößen gegen das Assoziationsrecht" gewonnen.

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3. Im Bundestag notiert: Neufassung der EU-Aufnahmerichtlinie

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Neufassung der EU-Aufnahmerichtlinie sieht nach Angaben der Bundesregierung "einheitliche Garantien für Asylbewerber vor, die diesen ein rechtsstaatliches Asylverfahren gewährleisten sollen". Eine flächendeckende Inhaftierung von Asylbewerbern sei im Entwurf der Aufnahmerichtlinie nicht vorgesehen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12039) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11927). Danach ist der Regierung "nicht bekannt, dass Mitgliedstaaten künftig von den Möglichkeiten der Inhaftierung Asylsuchender Gebrauch machen wollen, soweit sich diese aus der Aufnahmerichtlinie ergeben und in ihren bisherigen nationalen Regelungen nicht vorgesehen sind".

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4. Im Bundestag notiert: 943 politisch rechts motivierte Straftaten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im November vergangenen Jahres sind in Deutschland vorläufigen Zahlen zufolge 29 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/12045) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11902) weiter hervorgeht, wurden für November 2012 insgesamt 943 politisch rechts motivierte Straftaten gemeldet, darunter 43 Gewalttaten und 663 Propagandadelikte. Zu den 943 Straftaten seien insgesamt 420 Tatverdächtige, davon 378 männlich, ermittelt sowie sieben Männer vorläufig festgenommen worden.

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5. Im Bundestag notiert: Datenschutz bei Nachsendeaufträgen

Wirtschaft und Technologie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, um den Datenschutz bei Nachsendeaufträgen der Deutschen Post AG zu verändern. Aufgrund einer Vielzahl von Umzügen dürfte es jährlich Nachsendeaufträge im fünf- bis sechsstelligen Bereich geben, ohne dass nennenswerte Beschwerden zum Verfahren der Deutschen Post AG bei der Nachsendung von Zeitschriften aus Abonnements bekanntgeworden wären, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/12106) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11979).

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6. Im Bundestag notiert: Verwendung von Mitteln in den deutschen Auslandshandelskammern

Wirtschaft und Technologie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die vorschriftsgemäße Verwendung von Mitteln in den deutschen Auslandshandelskammern ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12122). Die Bundesregierung soll darlegen, wie die Mittelverwendung in den Kammern kontrolliert wird. Ein Teil der Fragen bezieht sich auf die Auslandshandelskammer in Korea.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 041 - 25. Januar 2013 - 10:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2013