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BUNDESTAG/3582: Heute im Bundestag Nr. 587 - 12.12.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 587
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. Dezember 2012 Redaktionsschluss: 16:40 Uhr

1. Neue Regulierung für Derivate beschlossen
2. SPD- und Grünen-Fraktion pochen auf Unabhängigkeit der Stiftung Datenschutz
3. Im Bundestag notiert: Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums



1. Neue Regulierung für Derivate beschlossen

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte wird weiter verfestigt. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (17/11289) zu. Damit wird eine in Deutschland unmittelbar geltende EU-Verordnung umgesetzt. Die Koalitionsfraktionen stimmten dem Entwurf, den sie vorher noch an zahlreichen Stellen verändert hatten, ebenso zu wie die SPD-Fraktion. Linksfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Mit diesem nach dem englischen Begriff "European Market Infrastructure Regulation" auch als EMIR-Ausführungsgesetz bezeichneten Vorhaben werden die für die Umsetzung der EU-Vorgaben zuständigen Behörden, darunter die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benannt und Bußgeldtatbestände im Kreditwesengesetz erweitert. Nach Angaben der Bundesregierung sieht die EU-Verordnung vor, dass bestimmte Derivategeschäfte außerhalb von Börsen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden dürfen, sondern sie müssen über zentrale Clearing-Stellen geleitet und in Transaktionsregistern dokumentiert werden. Damit werde es der Finanzaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und Risikopositionen zu erlangen und in diesen bisher weitgehend unregulierten Bereich einzugreifen. Die Finanzkrise habe gezeigt, dass intransparente, frei abgeschlossene Derivategeschäfte zu großem Misstrauen zwischen den Banken geführt und die Funktionsfähigkeit der Märkte beeinträchtigt hätten.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass eine der größeren von der Koalition vorgenommen Änderungen auf Anregungen in der öffentlichen Anhörung zurückgehe. Sachverständige hatten ebenso wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme (17/11690) verlangt, die sogenannte Nachteilsausgleichsverpflichtung für Insolvenzgläubiger gegen zentrale Gegenparteien im Derivategeschäft zu streichen. Grund war die Sorge, die Wettbewerbsfähigkeit der Clearing-Dienstleistungen könnte im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern erheblich geschwächt werden. Zurückhaltender über diesen Punkt äußerte sich die FDP-Fraktion: Man habe es sich mit dieser Änderung im Insolvenzrecht nicht einfach gemacht.

Die SPD-Fraktion unterstützte die Änderungen beim Nachteilsausgleich, kritisierte aber ebenso wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die späte Vorlage der Änderungsanträge der Koalition. Vieles gehe in die richtige Richtung, man sehe aber Schwächen bei der Umsetzung, erklärte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, deren Änderungsantrag mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde. Während die FDP-Fraktion die Heraufsetzung des Schwellenwertes für Kontrollen bei Nicht-Finanzinstituten von zehn auf 100 Millionen Euro als Entbürokratisierung lobte, wurde dies von der Linksfraktion scharf kritisiert.

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2. SPD- und Grünen-Fraktion pochen auf Unabhängigkeit der Stiftung Datenschutz

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die personelle und finanzielle Unabhängigkeit der Stiftung Datenschutz sicherstellen. In einem Antrag (17/11825), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, verweisen die beiden Fraktionen darauf, dass sich der Beirat der Stiftung Datenschutz laut Stiftungssatzung aus bis zu neun Vertretern der Bundestagsfraktionen sowie 25 weiteren Vertretern zusammensetzt. Von diesen 25 weiteren Vertretern sollten 14 von der datenverarbeitenden Wirtschaft benannt werden, hingegen nur ein Mitglied als Vertreter der Verbraucherverbände sowie jeweils ein Mitglied auf Vorschlag der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder im Beirat vertreten sein. Der Beirat sei somit nicht paritätisch besetzt; ebenso sei keine angemessene Interessenwahrnehmung seitens der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder oder der Verbraucherverbände möglich. Vielmehr bestehe eine Beschlussmehrheit der Vertreter der datenverarbeitenden Wirtschaft. Durch dieses Ungleichgewicht gebe der vorliegende Satzungsentwurf der datenverarbeitenden Wirtschaft die Möglichkeit, in diesem Gremium "stets und allein ihre eigenen Interessen durchzusetzen". Dies beeinträchtige die Unabhängigkeit der Stiftung.

Zudem stehe dieser Unabhängigkeit auch das vom Bundesinnenministerium konzipierte Finanzierungskonzept entgegen, heißt es in dem Antrag weiter. Wollte die Stiftung "personell und materiell arbeitsfähig sein", wäre sie "in erheblichem Maße darauf angewiesen, sich von denjenigen Marktteilnehmern zu finanzieren, deren Produkte und Dienstleistungen sie vergleicht beziehungsweise deren Datenschutzstandards sie über die Schaffung von Auditierungsverfahren mittelbar bewertet", kritisieren die Abgeordneten. Eine solche Stiftung könne keine für Bürger glaubwürdige Instanz in Fragen des Datenschutzes sein.

In dem Antrag fordern die beiden Fraktionen, dass der Beirat der Stiftung gleichgewichtig mit Vertretern der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, Verbrauchervertretern sowie Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft besetzt sein muss. Ferner soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge "gewährleisten, dass die Stiftung ihre Aufgaben unabhängig von der datenverarbeitenden Wirtschaft ausführen kann". Auch soll die Regierung die Stiftung so ausstatten, "dass sie nicht finanziell von den privaten datenverarbeitenden Unternehmen abhängig wird". Den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder soll nach dem Willen der SPD- und die Grünen-Fraktion zudem "bei der Entwicklung der Aufgabenstellung der Stiftung entscheidender Einfluss" eingeräumt werden.

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3. Im Bundestag notiert: Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums

Inneres/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion hat einen Wahlvorschlag (17/11833) zur Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums vorgelegt. Vorgeschlagen wird darin die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz. Die Wahl steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 587 - 12. Dezember 2012 - 16:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2012