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BUNDESTAG/3514: Heute im Bundestag Nr. 519 - 14.11.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 519
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 14. November 2012 Redaktionsschluss: 14:25 Uhr

1. Solidaritätszuschlag brachte seit 1991 rund 212 Milliarden Euro
2. Bundesregierung: 21,4 Millionen Euro Bürokratiekosten beim Bafög
3. Linke hakt bei Antwort der Bundesregierung zu Hepatitis C-Infektionen nach
4. Im Bundestag notiert: Arbeitnehmerüberlassung
5. Im Bundestag notiert: Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation



1. Solidaritätszuschlag brachte seit 1991 rund 212 Milliarden Euro

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Solidaritätszuschlag hat von 1991 bis 2011 insgesamt rund 212 Milliarden Euro Einnahmen für die Staatskasse gebracht. Die Finanzlage des Bundes sei auch weiterhin angespannt, so dass auf die Finanzmittel aus dem Solidaritätszuschlag nicht verzichtet werden könne, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10933) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/10730) und verweist dabei auch auf die "immer noch bestehenden Vereinigungslasten".

Im geltenden Finanzplan sind nach Angaben der Regierung jährlich zwölf Milliarden Euro Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag eingeplant. Das seien rund fünf Prozent der im Finanzplan 2012 bis 2016 durchschnittlich veranschlagten Steuereinnahmen des Bundes. Zur Frage nach der Saldierung dieser Einnahmen mit den vom Bund gewährten Ergänzungszuweisungen schreibt die Regierung: "Eine Zurechnung der Einnahmen zu bestimmten Haushaltspositionen ist nicht möglich, da das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung der Finanzierung aller Bundesaufgaben zur Verfügung steht."

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2. Bundesregierung: 21,4 Millionen Euro Bürokratiekosten beim Bafög

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Behörden benötigen für die Bearbeitung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) pro Erstantrag im Schnitt 64 Minuten, pro Weiterförderungsantrag etwa 52 Minuten. Auf Grundlage dieser vom Statistischen Bundesamt in einem Pilotprojekt ermittelten Zahlen hätten sich im Jahr 2010 Bürokratiekosten von rund 21,4 Millionen Euro beim Bafög ergeben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11099) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10913).

Die Grünen hatten bemängelt, dass zahlreiche Vorschläge des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom März 2010 zur Entbürokratisierung des Bafög nicht aufgegriffen worden seien. Junge Leute, die eine Ausbildungsförderung beantragen wollen, müssten sich "zusammen mit ihren Familien durch eine Vielzahl schwer verständlicher Formulare und umfassender Nachweispflichten kämpfen".

Wie sich die Bürokratiekosten für das BAföG zwischen den Jahren 2000 und 2012 entwickelt haben, dazu gibt es laut Bundesregierung keine differenzierten Daten. Gleichwohl gibt die Bundesregierung aber ihrem Willen Ausdruck, den Aufwand für Anträge und Bearbeitung "dauerhaft auf niedrigem Niveau zu halten".

Eine weitere Frage der Fraktion zielte auf den Vorschlag, Leistungsnachweises nach dem vierten Semester wegfallen zu lassen. Dazu bedarf es aus Sicht der Bundesregierung der weiteren Diskussion, insbesondere mit den Ländern. Dies betreffe auch die Diskussion, ob ein solcher Nachweisverzicht nur für Bachelorstudiengänge mit der derzeit vorherrschenden Regelstudienzeit von sechs Semestern gelten soll oder unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten auch für Bachelorstudiengänge, für die Studenten sechs- bis sieben Semester benötigen. Die gleiche Frage stelle sich auch für einstufige Studiengänge, wie etwa Diplomstudiengängen an Fachhochschulen, heißt es in der Antwort weiter.

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3. Linke hakt bei Antwort der Bundesregierung zu Hepatitis C-Infektionen nach

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/TVW) Der Fraktion Die Linke reicht die Antwort der Bundesregierung (17/10910) auf ihre Kleine Anfrage (17/10708) zu Hepatitis-C-Infektionen durch verseuchte Blutprodukte nicht aus. In einer weiteren Kleinen Anfrage (17/11311) zu diesem Thema fragt die Linke nach, ob die Bundesregierung definitiv ausschließen könne, dass eine ordnungsgemäße Durchführung von Alanin-Aminotransferase-Tests (ALT-Tests) und die daraus folgenden Maßnahmen (auch in den USA) nach 1976 zu einer Verringerung von HCV-Infektionen durch Blutprodukte in Deutschland geführt hätten. In ihrer ersten Anfrage hatte die Linke darauf hingewiesen, dass der in Deutschland seit 1976 vorgeschriebene ALT-Test in den USA, von wo damals etwa 90 Prozent des für die Gewinnung von Blutprodukten verwendeten Blutplasmas importiert worden seien, erst ab 1986 Pflicht gewesen sei.

Ferner wollen die Abgeordneten wissen, ob der Bundesregierung außer den zwei Studien, die sie in ihrer Antwort genannt hatte, noch weitere Studien zur Wirksamkeit des ALT-Tests bekannt seien. Außerdem wollen die Abgeordneten erfahren, wann die Gesetzeslage geändert worden sei, auf die die Bundesregierung Bezug genommen habe. Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort ausgeführt, dass man heute mit Informationen US-amerikanischer Firmen, auf die man sich damals verlassen habe, anders umgehen würde. Die Rechtslage zur Überwachung der Herstellung von und des Verkehrs mit Arzneimitteln habe sich seit den 1980er Jahren erheblich geändert. Die Linke will durch ihre aktuelle Anfrage auch erfahren, mit welcher Begründung die Rechtslage geändert worden sei, beziehungsweise welche Vorfälle Anlass zu Gesetzesänderungen gegeben hätten.

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4. Im Bundestag notiert: Arbeitnehmerüberlassung

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JBB) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich nach Zahl und der Anteil von Frauen und Männern in der Arbeitnehmerüberlassung und nach der Entwicklung der durchschnittlichen Entgelte seit dem Jahr 2000. Weiterhin will die Fraktion in der einer Kleinen Anfrage (17/11309) wissen, in welchen zehn Berufsgruppen die meisten Leiharbeiter tätig sind und wie sich deren Zahl und Anteil in den genannten Berufsgruppen seit dem Jahr 2000 entwickelt hat. Ebenso fragt die Fraktion, in welchen Berufsgruppen der Frauenanteil beziehungsweise der Männeranteil am höchsten ist und wie hoch jeweils die Anzahl und der Anteil der Leiharbeiter ist.

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5. Im Bundestag notiert: Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/TVW) Die Fraktion Die Linke möchte von der Bundesregierung erfahren, zu welchen Maßnahmen sich Deutschland mit der Unterzeichnung der Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahre 2003 verpflichtet hat. In ihrer Kleinen Anfrage (17/11408) weist die Linke darauf hin, dass Deutschland laut Vertragstext innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten alle Formen von Tabakwerbung, Förderung des Tabakverkaufs und Tabaksponsoring zu verbieten habe, sofern dem nicht grundrechtliche Bedenken entgegenstünden. Gleichwohl sei bis heute in Deutschland etwa die Plakatwerbung für Tabakprodukte erlaubt. Die Linke will daher von der Bundesregierung Auskunft darüber, ob Außenwerbung (zum Beispiel Plakatwerbung) nach dem Vertragstext generell verboten sei, welche Formen von Tabakmarketing derzeit in Deutschland praktiziert würden und wie viel die Tabakindustrie für Werbung ausgebe.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 519 - 14. November 2012 - 14:25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2012