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BUNDESTAG/3420: Heute im Bundestag Nr. 425 - 27.09.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 425
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 27. September 2012 Redaktionsschluss: 16:15 Uhr

1. Koalition will das steuerliche Reisekostenrecht vereinfachen und verbessern
2. Koalition: EU soll Zugang zu Krankenpflegeberufen nicht erschweren
3. Im Bundestag notiert: Rheinbrücke in Karlsruhe



1. Koalition will das steuerliche Reisekostenrecht vereinfachen und verbessern

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Das steuerliche Reisekostenrecht soll erheblich vereinfacht werden. Eingeführt werden solle ein ausgewogenes Gesamtmodell mit Vereinfachungen in den Bereichen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, heißt es in dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (17/10774). In vielen Fällen werde es zu Verbesserungen für die Arbeitnehmer kommen. Der Entwurf steht am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Bei den Pauschalen für Verpflegungskostenmehraufwendungen soll an die Stelle der dreistufigen eine zweistufige Staffelung der Pauschalen treten. Künftig werde für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit eine Pauschale von jeweils zwölf Euro als Werbungskosten berücksichtigt. Die bisherige Prüfung von Mindestabwesenheitszeiten entfällt. An Tagen, an denen ein Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, bleibt die Pauschale bei 24 Euro. Auch bei Dienstreisen ohne Übernachtung beträgt die Pauschale zwölf Euro bei einer Abwesenheit von mindestens acht Stunden. Zu Auslandsdienstreisen heißt es: "Für Tätigkeiten im Ausland gelten zukünftig ebenfalls nur noch zwei Pauschalen (Prozentbeträge), mit den entsprechenden Voraussetzungen wie bei inländischen Pauschalen."

Beruflich veranlasste Unterkunftskosten im Rahmen einer längerfristigen Auswärtstätigkeit an ein und derselben Tätigkeitsstätte sollen im Zeitraum von 48 Monaten unbeschränkt als Werbungskosten abzugsfähig sein. Danach würden sie nur noch bis zur Höhe der vergleichbaren Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt. Dazu heißt es im Entwurf: "Als Unterkunftskosten für doppelte Haushaltsführung im Inland können zukünftig die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstehenden Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft oder Wohnung angesetzt werden, höchstens jedoch 1.000 Euro im Monat." Die Festsetzung des Betrages orientiere sich an den Gesamtkosten für eine durchschnittliche 60 Quadratmeter große Wohnung.

Auch der Begriff des "eigenen Hausstandes" wird konkretisiert. Ein eigener Hausstand außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte liegt nicht mehr vor, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel im Haus seiner Eltern wohnt. Der Begriff der "ersten Tätigkeitstätte" tritt an die Stelle der bisherigen "regelmäßigen Arbeitsstätte". Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstelle soll durch arbeits- oder dienstrechtliche Festlegungen des Arbeitgebers erfolgen. "Im Zweifel ist die räumliche Nähe zur Wohnung des Steuerpflichtigen maßgebend", heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sieht der Gesetzentwurf vor, den Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von derzeit 511.500 Euro auf eine Million Euro anzuheben. Für zusammen veranlagte Ehegatten soll der doppelte Betrag gelten. Damit wird ein Konvergenzvorschlag aus dem Grünbuch der deutsch-französischen Zusammenarbeit im Bereich der Unternehmensbesteuerung umgesetzt. Zudem sollen die Regelungen zur "steuerlichen Organschaft" vereinfacht und an die Rechtsprechung angepasst werden.

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2. Koalition: EU soll Zugang zu Krankenpflegeberufen nicht erschweren

Wirtschaft und Technologie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die von der EU-Kommission in einer Richtlinienänderung vorgeschlagene größere berufliche Mobilität soll "nicht zu Lasten bestehender und bewährter beruflicher Qualifikationsniveaus" gehen. Außerdem fordern die Koalitionsfraktion von CDU/CSU und FDP in einem gemeinsamen Antrag (17/10782), dass Schulabgänger mit einem mittleren Bildungsabschluss auch weiterhin eine Ausbildung in einem Gesundheits- und Krankenpflegeberuf absolvieren dürfen. Die Voraussetzung einer zehnjährigen Schulzeit dürfe nicht auf zwölf Jahre angehoben werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Brüssel darauf zu achten, "dass dem in Deutschland seit Jahrzehnten bewährten, qualitativ hochwertigen und hervorragend funktionierenden dualen Ausbildungssystem ebenso wie dem in Deutschland bestehenden hohen Qualifikationsniveaubei der Überarbeitung angemessen Rechnung getragen werden". Der Antrag steht an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Das duale Ausbildungssystem dürfe durch den Richtlinienvorschlag nicht gefährdet werden, erklären die Koalitionsfraktionen und verweisen darauf, dass dieses Berufsbildungssystem einen im internationalen Vergleich sehr hohen Bildungsstand der Gesamtbevölkerung gewährleiste: 84 Prozent der Erwachsenen in Deutschland hätten mindestens einen Abschluss der Sekundarstufe II. In internationalen Studien würden dagegen oft nur die Akademiker-Quoten herangezogen. Dort liege die deutsche Abschlussquote mit 29 Prozent unter dem OECD-Durchschnitt von 39 Prozent. Dabei seien viele berufliche Bildungsgänge akademischen Ausbildungen gleichwertig.

Das vor allem wegen seiner Praxisnähe hochwertige Berufsausbildungssystem führe dazu, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland mit 7,9 Prozent erheblich niedriger sei als in Frankreich (22 Prozent) oder Spanien (51,5 Prozent), stellen die Fraktionen fest. Sie warnen davor, die Zugangsvoraussetzungen zur Krankenpflege- und Hebammenausbildung anzuheben, indem eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung als Grundlage eingeführt wird. Es müsse bei diesen Berufen als Zugangsvoraussetzung bei einer zehnjährigen Schulausbildung bleiben. Wörtlich heißt es: "In Deutschland müssen auch zukünftig die - auf der Grundlage des mittleren Bildungsabschlusses zugelassenen - dreijährig an den Pflegeschulen ausgebildeten Pflegefachkräfte die stärkste Säule im Berufsfeld der Pflege bilden." Diese Pflegekräfte müssten auch künftig in den automatischen Genuss der Anerkennung ihres Berufsabschlusses in der EU kommen.

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3. Im Bundestag notiert: Rheinbrücke in Karlsruhe

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/TIL) Über hundert Millionen Euro kostet der Bau der neuen Rheinbrücke in Karlsruhe. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10728) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (17/10593). Auf die Frage der Abgeordneten nach den natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen verweist die Bundesregierung auf den Landschaftspflegerischen Begleitplan. Der beinhalte unter anderem auch die Neuanlage von Grün- und Waldflächen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 425 - 27. September 2012 - 16:15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2012