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BUNDESTAG/3221: Heute im Bundestag Nr. 226 - 08.05.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 226
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 8. Mai 2012 Redaktionsschluss: 15:15 Uhr

1.‍ ‍Bundestag debattiert über Wirtschaftswachstum
2.‍ ‍Länder fordern Kostenbeteiligung des Bundes an Kinderwunschbehandlungen
3.‍ ‍Anträge und Ablehnungen zum Anti-D-Hilfegesetz
4.‍ ‍Regierung ergreift vorerst keine Konsequenzen aus Gutachten zum Krisenmanagement



1. Bundestag debattiert über Wirtschaftswachstum

Wirtschaft und Technologie/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/HLE) Um mehr Wirtschaftswachstum und mehr Beschäftigung geht es in dieser Woche im Deutschen Bundestag. Die Abgeordneten werden am Mittwoch (9. Mai 2012) Nachmittag in einer Aktuellen Stunde nach der Fragestunde zum Thema "Gute Prognosen bestätigt: Mehr Wachstum und mehr Beschäftigung in Deutschland" debattieren. Die Aktuelle Stunde findet auf Verlangen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP statt.

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2. Länder fordern Kostenbeteiligung des Bundes an Kinderwunschbehandlungen

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MPI) Die Länder dringen auf eine finanzielle Beteiligung des Bundes an Kinderwunschbehandlungen. Ziel eines vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurfes (17/9344) ist es den Angaben zufolge, dass der Bund eine Kinderwunschbehandlung zukünftig zu 25 Prozent mitfinanziert und damit die bisherige Kostenbeteiligung der Paare von 50‍ ‍auf 25 Prozent sinkt. Der Bundesrat verweist darauf, dass gesetzlich krankenversicherte Paare seit dem Jahr 2004 mindestens die Hälfte der Kosten einer künstlichen Befruchtung selbst tragen müssten. Dies habe "einen deutlich messbaren Rückgang der Behandlungszahlen zur Folge" gehabt, heißt es im Entwurf. Die Erfüllung des Kinderwunsches solle nicht länger von der Vermögens- und Einkommenssituation der betroffenen Paare abhängig sein, fordern die Länder.

Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf in einer Stellungnahme ab. Die Begrenzung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei medizinischen Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung auf einen Zuschuss von 50 Prozent sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß. Weiter heißt es in der Stellungnahme, auch die Länder seien "gehalten, bessere Voraussetzungen für die künstliche Befruchtung zu etablieren". Das Bundesfamilienministerium habe seit dem 1. April 2012 gemeinsam mit den Ländern die Möglichkeit, im Rahmen einer Förderrichtlinie ungewollt kinderlose Ehepaare finanziell zu unterstützten. Ferner hätten die Krankenkassen seit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes am 1. Januar 2012 die Möglichkeit, in ihren Satzungen zusätzliche Leistungen im Bereich der künstlichen Befruchtung anzubieten.

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3. Anträge und Ablehnungen zum Anti-D-Hilfegesetz

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/MPI) In den Ländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind in den Jahren 2000 bis 2011 insgesamt 657 Anträge nach dem Anti-D-Hilfegesetz gestellt worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/9277) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/9071) hervor. Mit dem Gesetz soll den Angaben zufolge den in der DDR durch eine Anti-D-Immunglobulinen-Behandlung unverschuldet mit dem Hepatitis-C-Virus infizierten Frauen ein Mindestmaß an materieller und medizinischer Unterstützung geleistet werden. Laut Bundesregierung haben Sachsen und Brandenburg mitgeteilt, innerhalb der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit die erbetenen Zahlen nicht angeben zu können.

Aus der Antwort geht weiter hervor, dass in Berlin seit Inkrafttreten des Anti-D-Hilfegesetzes im Jahr 200 insgesamt 276 Anträge abgelehnt oder als sonstige Erledigung erfasst worden seien. In Mecklenburg-Vorpommern waren es den Angaben zufolge 130 Ablehnungen, in Sachsen-Anhalt 130 und in Thüringen 18.

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4. Regierung ergreift vorerst keine Konsequenzen aus Gutachten zum Krisenmanagement

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung zieht vorerst keine Konsequenzen aus dem Gutachten des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, das aus Anlass des Krisenmanagements von Bund und Ländern im Zusammenhang mit dem Fund von Dioxin in Futtermitteln und der EHEC-Infektionswelle zur Verbesserung der Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes vorgelegt wurde. In einer Antwort (17/9326) der Bundesregierung heißt es zur Begründung, dass die Auswertung der Empfehlungen des Bundesbeauftragten noch nicht abgeschlossen ist und einige Empfehlungen des Bundesbeauftragten sich außerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bewegen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in einer Kleinen Anfrage (17/9235) eine Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gutachten eingefordert.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 226 - 8. Mai 2012 - 15:15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2012