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BUNDESTAG/3216: Heute im Bundestag Nr. 221 - 07.05.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 221
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 7. Mai 2012 Redaktionsschluss: 13:45 Uhr

1.‍ ‍Berechnung des Elterngeldes stellt Behörden vor große Schwierigkeiten
2.‍ ‍Anhörung zur Nutzung von Cannabis-Medikamenten
3.‍ ‍Im Bundestag notiert: Konferenz zu Anarchismus
4.‍ ‍Im Bundestag notiert: Beratungsfirma ÖPP AG
5.‍ ‍Im Bundestag notiert: EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland



1. Berechnung des Elterngeldes stellt Behörden vor große Schwierigkeiten

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Anhörung)

Berlin: (hib/SKE) Eine Vereinfachung des Elterngeldes und eine gerechte Verteilung auf alle Einkommensklassen ist nur schwer zu erreichen. Wie die sechs Sachverständigen während der öffentlichen Anhörung im Familienausschuss am Montag darlegten, werde durch eine stärkere Pauschalierung des Elterngeldes die Auszahlung zwar vereinfacht, Verlierer gebe es aber immer. Grundlage der Anhörung war ein Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1221).

Für die Ermittlung der Höhe des Elterngeldes orientiere sich der Gesetzgeber am Einkommenssteuerrecht, sagte Dirk H. Dau, ehemaliger Richter am Bundessozialgericht. Man sei davon ausgegangen, dass dies die Ermittlung erleichtere. In Wahrheit sei die Bestimmung der Einkommenshöhe einer der größten Streitfälle. "Auch einem steuerkundigen Berechtigten wird nicht einleuchten, warum Nachtzuschläge nicht berücksichtigt werden", meinte Dau.

Der Familienbund der Katholiken unterstütze das Anliegen, den Bezug des Elterngeldes durch eine stärkere Pauschalierung zu vereinfachen, sagte Markus Faßhauer. Allerdings könnten Familien mit behinderten Kindern benachteiligt werden, wenn Freibeträge - wie vorgesehen - nicht berücksichtigt würden. Er forderte grundsätzliche Gesetzesänderungen. "Wir meinen, das Elterngeld ist gut, aber es ist unvollständig", sagte Faßhauer. "Gemeinsam ist allen Eltern, sie wollen Respekt, sie wollen Anerkennung und sie brauchen Geld." Der Gesetzgeber definiere zwar einen dreijährigen Schonraum für Familien, unterstütze sie aber nur im ersten Jahr finanziell. Das müsse geändert werden.

Barbara König vom Zukunftsforum Familie bescheinigte dem Elterngeld eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Jede Vereinfachung bei der Berechnung sei zu begrüßen. "Wir wissen, dass es jetzt schon zu Bearbeitungszeiten von bis zu sechs Monaten kommen kann", sagte König. Werde der Gesetzentwurf umgesetzt, gehörten "möglicherweise Selbständige" zu den Gewinnern der Änderung. Zu den Verlierern zählten "alle die Eltern, die jetzt Freibeträge nutzen". Darunter fielen auch Eltern mit Behinderung oder mit behinderten Kindern. "Wenn es die Freibeträge gibt, dann sollten sie Eltern beim Elterngeld nicht zu schaden kommen", meinte König. Auch das Zukunftsforum Familie dringe aber auf eine "grundlegende Novelle" mit der Ausweitung der Partnermonate und einer Verbesserung für in Teilzeit arbeitende Eltern.

"Jemand, der eine Einkommenssteuererklärung selbst macht, sollte das Gesetz verstehen können", sagte Professor Margarete Schuler-Harms von der Universität der Bundeswehr in Hamburg. Das Gesetz müsse also so ausgelegt sein, dass es nicht nur ein Verwaltungsangestellter verstehe, sondern auch die beantragenden Eltern. Auch sie sah die Nicht-Berücksichtigung der Freibeträge bei der Berechnung des Elterngeldes problematisch. "Mich würde interessieren, wie viel Verwaltungsaufwand eingespart wird", sagte Schuler-Harms. Würden einzelne Gruppen durch Pauschalierungen schlechter gestellt, sei das gegebenenfalls durch einen geringeren Verwaltungsaufwand zu rechtfertigen, aber natürlich nur, wenn er signifikant sei.

Professor Katharina Spieß vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung sagte, eine Vereinfachung des Bezugs der Leistungen sei grundsätzlich zu begrüßen. "Das kann die Akzeptanz des Elterngeldes noch weiter erhöhen." Sie forderte aber eine Ausweitung der Partnermonate sowie Verbesserungen für Eltern, die in Teilzeit arbeiten.

Das Elterngeld sei als Aushängeschild für eine bürgerfreundliche Verwaltung gedacht, sagte Josef Ziller vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen. Die Berechnung des Elterngeldes auf Basis der Lohn- und Gehaltsbescheinigungen habe sich aber als kompliziert erwiesen, da die Bescheinigungen zum Teil uneinheitlich seien, zum Teil auch falsch. Eine Pauschalierung sei notwendig, weil anders eine schnelle Bearbeitung der Anträge nicht zu leisten sei.

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2. Anhörung zur Nutzung von Cannabis-Medikamenten

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Patienten den Zugang zu Cannabis-Medikamenten erleichtern. Die Abgeordneten haben dazu einen Antrag (17/6127) vorgelegt, der am Mittwoch, 9. Mai, Thema einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses sein wird. Zu der zweistündigen Veranstaltung, die um 13 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses beginnt, sind unter anderen di Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), der Bundesärztekammer, der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen, der Deutsche Hanf Verband und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geladen.

Die Grünen verlangen in ihrem Antrag von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfes, um betäubungsmittelrechtliche Strafverfahren bei Patienten zu vermeiden, "wenn sie Cannabis auf der Basis einer ärztlichen Empfehlung besitzen, anbauen oder sich verschaffen". Die Abgeordneten verweisen darauf, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bislang nur wenigen Patienten auf Antrag die Erlaubnis zum Bezug eines Extraktes oder von Cannabisblüten durch eine Apotheke erteilt habe.

Die Kosten hierfür betragen der Vorlage zufolge bis zu 1.500 Euro und würden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. "Wegen der erheblichen Kosten für eine Behandlung mit Dronabinol, Cannabisblüten oder einem Cannabisextrakt verschaffen sich viele bedürftige Patientinnen und Patienten Cannabis auf andere Weise und geraten so unweigerlich mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt", schreibt die Grünen-Fraktion. Die Folge seien häufig Strafverfahren, die nur unter der Auflage eingestellt würden, zukünftig keinen Cannabis mehr zu konsumieren. Da viele Patienten auf die regelmäßige Einnahme von Cannabis angewiesen seien, würden sie nicht selten als Wiederholungstäter zu empfindlichen Geld- oder Haftstrafen verurteilt. "Damit werden ausgerechnet jene Menschen der Strafverfolgung ausgesetzt, die aufgrund ihrer teilweise schweren Erkrankung ohnehin körperlich und seelisch erheblich belastet sind", heißt es in dem Antrag.

Die Abgeordneten verlangen ferner, ein Verfahren zu entwickeln, nach denen ärztliche Empfehlungen für die Verwendung von Cannabis-Medikamenten anhand einer Liste von Indikationen aufgestellt und nachgewiesen werden können. Zur Begründung heißt es, wissenschaftliche Untersuchungen belegten, dass Cannabis bei schweren Erkrankungen wie HIV, Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, Epilepsie und Krebs Linderung bewirken kann.

Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter gesundheitsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort anzumelden.

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3. Im Bundestag notiert: Konferenz zu Anarchismus

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MLA) Die Fraktion Die Linke verlangt in einer Kleinen Anfrage (17/9446) von der Bundesregierung Auskunft über eine Konferenz zu Anarchismus, die durch die EU-Polizeiagentur Europol am 25. April 2012‍ ‍organisiert wurde. Wo das Treffen stattfand, wer daran beteiligt war und welche Themen dort besprochen wurden, soll die Anfrage klären. Zudem verlangt die Linksfraktion unter anderem von der Bundesregierung umfassende Informationen über die Analysearbeitsdatei AWF "Dolphin", in der 20 Länder ihre Beobachtungen zu Terrorismus und Extremismus speichern.

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4. Im Bundestag notiert: Beratungsfirma ÖPP AG

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Ob die auf Betreiben der Bundesregierung gegründete Beratungsfirma ÖPP AG (Öffentlich-private Partnerschaften) bei ihrer Arbeit Erkenntnisse von Rechnungshofberichten mit einbezieht, möchte die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/9457) von der Bundesregierung erfahren. Dabei beziehen sich die Abgeordneten besonders auf einen Bericht der Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder, dessen Ergebnis die Fraktion im Vorwort zur Kleinen Anfrage zusammenfasst: "ÖPP-Projekte, die sich die öffentliche Hand konventionell finanziert nicht leisten kann, darf sie sich ebenso wenig alternativ finanziert leisten."

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5. Im Bundestag notiert: EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland

Wirtschaft und Technologie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) für EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland interessieren sich die Abgeordneten der Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (17/9385) wollen sie erfahren, wie viele dieser Verfahren derzeit anhängig und welche Politikbereiche betroffen sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 221 - 7. Mai 2012 - 13:45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2012