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BUNDESTAG/3103: Heute im Bundestag Nr. 108 - 05.03.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 108
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 5. März 2012 Redaktionsschluss: 17:45 Uhr


1. Den Wohlstand neu messen
2. Anhörung zum gesetzlichen Schutz von Whistleblowern
3. Experten: Altersgrenzen müssen kritisch hinterfragt werden


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1. Den Wohlstand neu messen

Enquete-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität"

Berlin: (hib/KOS) Auch das ökonomische, soziale und ökologische Wohlergehen sowie der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Nachhaltigkeit sollen künftig als Kennziffern verdeutlichen, wie es um die Lebensqualität einer Gesellschaft bestellt ist. Der Wohlstand soll nicht mehr allein über das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Messgröße für wirtschaftliches Wachstum ermittelt werden. Dieses Konzept stellte am Montag vor der Enquetekommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität" Stefanie Vogelsang bei der Präsentation eines Zwischenberichts der Projektgruppe II vor, die unter der Leitung der CDU-Abgeordneten einen "ganzheitlichen Wohlstands- und Fortschrittsindikator" erarbeiten soll.

Eine endgültige Definition dieser neuen Kennziffer hat die Arbeitsgruppe noch nicht entwickelt. Vogelsang skizzierte jedoch vor den 17 Parlamentariern und 17 Wissenschaftler des unter dem Vorsitz von Daniela Kolbe (SPD) tagenden Gremiums die Zielrichtung dieser Diskussion. So soll eine begrenzte Zahl von Indikatoren helfen, einen erweiterten Wohlstandsbegriff zu finden, der über das BIP hinausreicht.

Laut Zwischenbericht kann sich etwa der gesellschaftliche Zusammenhalt darin widerspiegeln, wie es um Freiheit und Demokratie steht. Die Einkommensverteilung sowie der Zugang zu Arbeit und Bildung würden den Faktor Verteilungsgerechtigkeit verdeutlichen. Der Zugang zu medizinischen Leistungen könne offenlegen, was es mit der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung auf sich hat. Diskussionsbedarf wird es aus Vogelsangs Sicht nicht zuletzt bei den Kategorien der ökologischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit geben. Bei diesen Kennziffern dreht es sich beispielsweise um den Ressourcenverbrauch und die Energieeffizienz sowie unter finanziellen Gesichtspunkten um die Staatsverschuldung.

Vogelsang betonte, der neue Fortschrittsbegriff müsse präzise gefasst und "gut kommunizierbar" sein, damit das Ergebnis der Enquetekommission "nicht in Bücherschränken verschwindet", sondern von der Bevölkerung verstanden und akzeptiert werden könne. Die kompliziert formulierte Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung sei bei den Bürgern bislang kaum bekannt. Als CDU-Politikerin unterstrich sie die Position der Unionsfraktion, dass zu einem erweiterten Wohlstandsbegriff auch künftig Wirtschaftswachstum und die "Dimension der Freiheit" gehören.

Für die SPD erläuterte der Sachverständige Gert Wagner, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt wesentlich in einer gerechten Verteilung von Einkommen und Vermögen wurzele. Bei der Neudefinition von Lebensqualität, die sich nicht mehr allein auf das BIP stütze, spielten überdies die Wohnqualität, die Teilhabe an "guter Arbeit", eine gute Gesundheitsversorgung und Chancengleichheit im Bildungswesen eine zentrale Rolle. Zu berücksichtigen seien, natürlich auch ökologische Kriterien, sagte Wagner. Finanzielle Nachhaltigkeit drücke sich vor allem in einem langfristig ausgeglichenen Staatshaushalt aus.

Der FDP-Abgeordnete Florian Bernschneider verwies auf ein Dilemma jeder Wohlstandsmessung, die sich nicht auf das rein ökonomisch und statistisch ausgerichtete BIP beschränkt: Jeder definiere anders, was für ihn Wohlergehen und Lebensqualität bedeute, weshalb ein solcher Begriff stets sehr persönlich geprägt sei. Aus Sicht des Liberalen muss man sich bei der Erarbeitung eines neuen Fortschrittsindikators auch mit wenig beachteten Detailproblemen auseinandersetzen. So könne etwa angesichts aktuell hoher BIP-Zuwächse aus dem Blick geraten, dass gleichzeitig vielleicht die Zahl der Patentanmeldungen spürbar zurückgehe - was sich dann in der Zukunft auf das BIP negativ auswirken würde.

Im Namen der Linksfraktion kritisierte Sabine Leidig die einseitige Verteilung des Wirtschaftswachstums, die sich im BIP bislang nicht niederschlage. Zudem beklagte die Parlamentarierin, dass einerseits die Staatsverschuldung wachse, andererseits aber die privaten Geldvermögen zunähmen. Ökologische Belastungen würden vom BIP ebenfalls nicht erfasst. Vor allem wegen solcher Widersprüche sei das BIP als Messgröße für Wohlstand in "Verruf geraten".

Für die Grünen sagte die Abgeordnete Valerie Wilms, ein neuer Fortschrittsbegriff müsse besonders die Nachhaltigkeit in den Kategorien des ökonomischen, ökologischen und sozialen Wohlstands zum Ausdruck bringen. Es sei "erstaunlich", wie wenig bekannt bislang Nachhaltigkeitsstrategien selbst bei vielen Parlamentariern und anderen politischen Entscheidungsträger seien. Deshalb müsse ein neuer Indikator für Lebensqualität "kommunizierbar" definiert werden, damit sich die Bürger von dieser Diskussion angesprochen fühlten.


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2. Anhörung zum gesetzlichen Schutz von Whistleblowern

Ausschuss für Arbeit und Soziales (Anhörung)

Berlin: (hib/VER) Das Thema Whistleblowing - also das Veröffentlichen von Missständen in Behörden, Unternehmen und Organisationen durch deren Mitarbeiter - beschäftigte den Ausschuss für Arbeit und Soziales in einer öffentlichen Anhörung am Montagnachmittag. Insgesamt 13 Sachverständige nahmen an der einstündigen Sitzung teil. Der Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit hatte kurzfristig abgesagt und keinen Sachverständigen geschickt.

Sechs Experten gehörten Unternehmen oder Institutionen an: Michael Heilmann (Deutschen Gewerkschaftsbund, DGB), Hans Ulrich Benra (Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden e.V.), Nora Braun und Roland Wolf (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) und schließlich Josef Winter und Klaus Moosmayer (Siemens AG). Die übrigen sieben waren freie Sachverständige: Prof. Dr. Martin Henssler, Dr. Philipp Kramer, Tim Wybitul, Dr. Dieter Deiseroth, Guido Strack, Cathy James und Prof. Dr. Jens M. Schubert.

Anlass der Anhörung waren ein Gesetzentwurf (17/8567) der SPD-Fraktion sowie ein Antrag (17/6492) der Fraktion Die Linke. Letztgenannte Fraktion fordert die gesellschaftliche Anerkennung des Whistleblowings und den damit verbundenen Schutz von "Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern". Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zum Schutz und zur Förderung der Tätigkeit von Hinweisgebern vorlegen. Darin soll unter anderem eine "positive kulturelle Einstellung und gesellschaftliche Anerkennung" gegenüber dem Whistleblowing gefördert werden. Das Gesetz soll der Linksfraktion zufolge jene schützen, die durch eigene Hinweise oder Handlungen Vergeltungsmaßnahmen befürchten müssen. Dazu sollen auch Personen außerhalb klassischer Arbeitsverhältnisse wie Berater oder Leiharbeiter gehören.

Ähnliches fordert die SPD-Fraktion: Konkret will sie Arbeitnehmer, die auf Missstände in ihrem Betrieb hinweisen, vor arbeitsrechtlichen Nachteilen schützen. Bislang sei der Schutz der Hinweisgeber unzureichend. Die Fraktion will Benachteiligungen und Kündigungen aufgrund rechtmäßiger Hinweise verbieten. Als Benachteiligung wird dabei "jede unmittelbare oder mittelbare, tatsächliche oder rechtliche Beeinträchtigung der persönlichen, gesundheitlichen, beruflichen oder finanziellen Stellung" des Hinweisgebers definiert. Vor allem sollen auch die Beeinträchtigung von beruflichen Entwicklungs- und Karrierechancen darunter fallen.

Die Vertreter des DGB begrüßten in ihrer Stellungnahme "jede Aktivität, den Schutz vor Sanktionen von Hinweisgebern vor allem im Beschäftigungsverhältnis zu verbessern." Vor allem sollten arbeitsrechtliche Maßnahmen unzulässig sein. Nach Meinung des DGB sei die bisherige Rechtslage "völlig unzureichend".

Hans Ulrich Benra betonte, dass aus Sicht seines Verbands eine "voraussetzungslose Entscheidungsfreiheit des Whistleblowers in Bezug auf interne oder öffentliche Offenlegung" lediglich "Ultima Ratio" sein könne. Ein derartiges Anzeigerecht müsse für "eng begrenzte Fälle gegenüber einer zuständigen außerbehördlichen Stelle gelten."

Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände verwies auf die jeweiligen internen Betriebsvereinbarungen, die eine "Vielzahl von Vorschriften" enthielten, "die den Arbeitnehmer zur Anzeige der Verletzung von gesetzlichen Pflichten durch den Arbeitgeber ermächtigen." Darüber hinaus würde das Maßregelungsverbot, Paragraf 612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), hinreichenden Schutz von Hinweisgebern gewährleisten. In Deutschland gebe es deshalb "keinen Anlass zu Gesetzesänderungen".

Prof. Dr. Henssler hingegen sprach sich für "eine knappe gesetzliche" Regelung aus. Deren Aufgabe müsse es sein, "bestehende Rechte des Whistleblowers schärfer zu fassen und für einen effektiveren Schutz zu sorgen." Das bestehende Recht, das im Paragrafen 612a BGB verankerte Benachteiligungsverbot, würde die sich in der Praxis stellenden Probleme nicht lösen.

Prof. Dr. Jens Schubert fordert den Schutz von Hinweisgebern in einem gesonderten Gesetz oder aber in einem Artikelgesetz, das "im Umfeld von Paragraf 612a BGB "mit Neuregelungen ansetzt." Das sei "sowohl aus rechtlichen wie tatsächlichen Gründen" erforderlich. Für eine demokratische Gesellschaft sei es "unerlässlich, Hinweisgeber zu schützen" um die Gesellschaft wiederum vor "Gammelfleisch, Pflegemissständen oder Korruption" zu schützen.

Die Vertreter der Siemens AG erklärten, dass ihr Unternehmen von den Mitarbeitern erwarte, dass sie "Compliance-Verstöße bei Erkenntniserlangung melden." Dazu sei eine spezielle Richtlinie erstellt worden. Eine rechtliche Verpflichtung für Mitarbeiter, Fehlverhalten zu melden, werde dadurch aber "nicht begründet."

Dass externes Whistleblowing, also der Hinweis über unternehmensinternes Fehlverhalten an externe Stellen oder die Öffentlichkeit, "einen erheblichen Schaden für das Unternehmen nach sich ziehen" kann, betonte Dr. Philipp Kramer. Deshalb seien die "Anforderungen der Rechtsprechung für eine solche Drittanzeige" höher. Es komme letztlich darauf an, dass "der interne Berichtsweg für den Arbeitnehmer unzumutbar" sei.

Hinweise auf Missstände in Unternehmen seien ein "überaus wichtiges Element der Vermeidung und Korrektur von Fehlentwicklungen und Regelverstößen", erklärte der Sachverständige Tim Wybitul. Er sieht zwar in einem Gesetz, "das einen angemessenen Schutz gutgläubiger Hinweisgeber bietet" eine "zweckmäßige Regelung", weist aber auf die Schwierigkeit der Umsetzung in der Praxis hin.

Dr. Dieter Deiseroth regte an, dass spezielle Verbände Hinweisgeber in Rechtsangelegenheiten beraten sollten. In einem möglichen Gesetz sollte seiner Ansicht nach geregelt sein, dass "Beschäftigte wirksam vor Nachteilen geschützt werden, wenn sie sich weigern, an Straftaten mitzuwirken oder diese zu vertuschen."

Guido Strack sieht in dem "richtigen Umgang mit Whistleblowern" eine "gesellschaftliche Herausforderung, die angesichts einer unzureichenden Rechtsprechung der Fachgerichte einer gesetzlichen Regelung bedarf." Im Zentrum solle dabei die "Wahrung und Förderung öffentlicher Interessen durch die Aufdeckung und Bekämpfung von Missständen stehen."

Cathy James referierte kurz den Schutz von Whistleblowern am Arbeitsplatz in Großbritannien. 1998 sei ein Public Interest Disclosure Act, kurz PIDA, verabschiedet worden, der den Schutz von Hinweisgebern am Arbeitsplatz nach britischem Recht regelt. Demzufolge wird anerkannt, dass sich Arbeitnehmer in einer Ausnahmesituation befinden, da das Aufdecken von Missständen nicht alltäglich ist.


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3. Experten: Altersgrenzen müssen kritisch hinterfragt werden

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Anhörung)

Berlin: (hib/AW) Weitestgehend übereinstimmend haben sich Experten dafür ausgesprochen, die in Deutschland geltenden Altersgrenzen quer durch alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens auf den Prüfstand zu stellen. Die zehn geladenen Sachverständigen stellten sich in einer öffentlichen Anhörung am Montag Nachmittag den Fragen des Familienausschusses zu den Ergebnissen des Sechsten Berichts der Bundesregierung zur Lage der älteren Generation (17/3815).

Der Altersbegriff in Deutschland sei in Deutschland sehr stark vom Renteneintrittsalter abhängig, erläuterte der Sozial- und Rechtswissenschaftlers Thomas Klie von der Hochschule für Soziale Arbeit, Diakonie und Religionspädagogik der Evangelischen Landeskirche Baden. Dies sei aber unsinnig, da es den Fähigkeiten der Menschen nicht gerecht werde. Diese Ansicht unterstützte auch der Gerontologe Andreas Kruse von der Universität Heidelberg. Es sei nicht nachvollziehbar, wenn Arbeitnehmer vom Gesetzgeber in Rente geschickt werden, obwohl sie gerne freiwillig weiterarbeiten würden und dies auch leisten könnten. Es wäre zudem ein Vorteil für die Rentenkassen, wenn dies geändert werde, sagte Kruse. Dies würde auch zur Gerechtigkeit innerhalb einer Generation beitragen, weil somit die Rente für Menschen, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente gehen müssten, finanziert werden könnte. Die Diskussion dürfe nicht immer nur unter dem Aspekt zwischen den Generationen geführt werden, forderte Kruse.

Auch Christian Rolfs, Experte für Versicherungsrecht von der Universität Köln, plädierte für einen Abschied von überkommenen Altersgrenzen. Diese seien diskriminierend und in vielen Fällen auch mit geltendem Recht in der Europäischen Union nicht in Einklang zu bringen. Dies müsse allerdings auch für jene Altersgrenzen gelten, von denen Menschen unter Umständen profitieren. Dazu gehöre beispielsweise die verlängerte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Menschen jenseits des 58. Lebensjahres oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Andrea Gröppel-Klein, Marketingforscherin an der Universität des Saarlandes, führte an, dass die gängigen Altersbilder in der Gesellschaft sehr stark über die Medien und die Werbung transportiert werden. Sie verwies darauf, dass ältere Menschen in der Werbung noch immer eindeutig unterrepräsentiert seien. Gleichzeitig lasse sich aber ein Trend beobachten, dass sich dies langsam ändere. Auch Ursula Lehr, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren Organisationen, betonte, dass das medial vermittelte Bild nicht nur die Altersbilder in der Gesellschaft prägen, sondern vor allem das Selbstbild älterer Menschen.

Scharfe Kritik am Bericht zur Lage der Älteren übte die Soziologin Silke van Dyk von der Friedrich-Schiller-Universität Jena. So seien geschlechtsspezifische Unterschiede im Bericht unterbelichtet. Dabei seien gerade Frauen von Altersbildern deutlich länger betroffen als Männer: zum einen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung und zum anderen, weil sie in der Gesellschaft um mehrere Jahre früher als alt wahrgenommen werden. Insgesamt konzentriere sich der Bericht zu stark auf die Frage, wie die Potenziale älterer Menschen genutzt werden können, bemängelte van Dyk. Fragen der sozialen Sicherung hingegen seien zu wenig beachtet worden. Auch Barbara Riedmüller, ehemalige Leiterin des Arbeitsschwerpunktes Sozialpolitik und Komparatistik an der Freien Universität Berlin mahnte an, dass geschlechtsspezifische Altersbilder zukünftig stärker untersucht werden müssten. Die Medienwissenschaftlerin Caja Thimm bemängelte, dass der Altenbericht kulturelle Unterschiede weitgehend ausklammere. So lasse sich bei Frauen jenseits des 60. Lebensjahres mit Migrationshintergrund eine deutliche geringe Kompetenz beim Umgang mit den neuen digitalen Medien beobachten.

Lob für den Altenbericht äußerte der Vorsitzende des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, Jürgen Gohde, für dessen Ausführungen zum Gesundheits- und Pflegebereich. Vor allem die Rehabilitation sei ein wichtiges Konzept, um die Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang äußerten mehrere Sachverständige Kritik am Begriff der "Pflegebedürftigkeit". Dieser habe eine mitunter katastrophale Auswirkung auf das Altersbild in der Gesellschaft.


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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 108 - 5. März 2012 - 17:45 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2012