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BUNDESTAG/3076: Heute im Bundestag Nr. 081 - 10.02.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 081
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 10. Februar 2012 Redaktionsschluss: 11:50 Uhr


1. Zeuge schildert Diskussionsprozess zwischen Politik und Wissenschaft
2. Regierung will energieintensive Industrie weiter fördern


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1. Zeuge schildert Diskussionsprozess zwischen Politik und Wissenschaft

1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)

Berlin: (hib/JR) Vor dem Gorleben-Untersuchungsausschuss hat am Donnerstagnachmittag der Zeuge Manfred Bloser ausgesagt, es habe keine politischen Einflussnahmen auf Wissenschaftler gegeben. "Eine Aussage zur Eignungshöffigkeit wurde nicht geändert", sagte der ehemalige Ministerialrat im Bundesumweltministerium zu Gorleben. Keiner habe Einfluss auf die technischen Aussagen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) genommen.

Bloser hatte im Jahr 1983 an einem Treffen zwischen Wissenschaftlern der PTB und Vertretern verschiedener Bundesministerien teilgenommen. Die Wissenschaftler hatten vor dem Untersuchungsausschuss das Treffen als "hartes Gespräch" geschildert, und dass sie Aussagen als Weisungen empfunden hätten. Konkret ging es darum, ob eine ursprüngliche Formulierung für einen PTB-Zwischenbericht mit der Empfehlung, neben Gorleben auch alternative Standorte ins Augenmerk zu nehmen, gestrichen werden soll. Auch hätten Ministeriumsvertreter geäußert, Aussagen im Bericht könnten positiver werden. "Man muss sich vorstellen, welche Proteste es gegeben hätte", sagte der heute 69-Jährige mit Blick auf mögliche Erkundungen bei alternativen Standorten. "Es gab ja noch keine Ergebnisse, die eine Bohrung woanders rechtfertigen würden." Von einer Weisung könne im verwaltungsrechtlichen Sinne keine Rede sein. "Es wurden nur zwei verschiedene Dinge nicht miteinander verbunden: die Erkundung Gorlebens und die Frage alternativer Standorte." Wenn auf dem Treffen eine Weisung gefallen wäre, hätten die PTB-Wissenschaftler remonstrieren können.

Der Gorleben-Untersuchungsausschuss geht der Frage nach, ob es bei der Entscheidung der Bundesregierung, sich bei der Suche nach einem atomaren Endlager im Jahr 1983 auf den Standort Gorleben zu beschränken, zu politischen Einflussnahmen oder Manipulationen gekommen ist.

Abgeordnete hielten Bloser einen Vermerk aus dem Jahr 1983 vor, wonach er von obertägigen Erkundungen an alternativen Standorten abgeraten habe. "Hier besteht die Schwierigkeit, dass diese Aufregungen in den Standortgemeinden hervorrufen würden", sagte Blose dem Ausschuss zu seiner damaligen Haltung. "Auch bestand bei den Fachleuten dafür keine Kapazität." Es sei idiotisch zu sagen, man brauche den besten Standort. "Es war nicht so, dass in der Bundesregierung die Denkweise vorherrschte: 'Augen zu und durch'."

Im weiteren Verlauf der Zeugenvernehmung behandelten die Abgeordneten eine Pressekonferenz der damaligen Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU) aus dem Jahr 1995, in der Merkel Gorleben als erste Wahl bezeichnet hatte. Auf der Pressekonferenz hatte sie die Ergebnisse einer Studie über alternative Standorte vorgestellt, welche Gorleben nicht behandelt hatte. "Die Formulierung 'erste Wahl' ist nicht von mir", sagte Bloser. "Das war nicht sachgerecht. Ein Vergleich verbot sich allein deshalb, weil man über Gorleben mehr wusste."


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2. Regierung will energieintensive Industrie weiter fördern

Wirtschaft und Technologie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hält rechtliche Ausgleichsregelungen für Unternehmen der energieintensiven Industrie und des produzierenden Gewerbes einschließlich der Unternehmen des Stein- und Braunkohlebergbaus für notwendig und für einen sinnvollen Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. "Diese Industrien leisten einen wesentlichen Beitrag bei der Schaffung von Wertschöpfungsketten am Standort Deutschland, sichern Beschäftigung beziehungsweise schaffen neue Arbeitsplätze", heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (17/8533) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8297). Die Ausgleichsregelungen dienten dem Ausgleich hoher Energiekostenanteile und zur Vermeidung von Nachteilen gegenüber Wettbewerbern, die vergleichbaren Belastungen nicht unterliegen würden. "Die Klimaschutzziele der Bundesregierung werden dadurch nicht gefährdet", wird festgestellt. Und die Emissionen aus der Verwendung von Stein- und Braunkohle zur Stromerzeugung würden dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen. Zum Steinkohlebergbau heißt es, wenn dieser von den Ausgleichsregelungen ausgeschlossen werden würde, würde es zu Kostensteigerungen kommen. Diese wären durch höhere Subventionen auszuschließen.


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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 081 - 10. Februar 2012 - 11:50 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2012