Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/3026: Heute im Bundestag Nr. 031 - 23.01.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 031
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 23. Januar 2012 Redaktionsschluss: 15:15 Uhr


1. Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes überwiegend positiv beurteilt
2. Anhörung zur Legalisierung von Cannabis
3. Bundesregierung stellt sich vor Bundesanwaltschaft
4. Im Bundestag notiert: Erfassung rechtsextremer Aktivitäten von Bundeswehrsoldaten
5. Im Bundestag notiert: Änderungen des Luftverkehrsgesetzes


*


1. Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes überwiegend positiv beurteilt

Haushaltsausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/MIK) Die geplanten Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes finden weitgehend die Zustimmung der Experten. Dies wurde am Montag bei einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eines Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (17/8343) deutlich.

Um das Vertrauen der Marktteilnehmer und Bürger in die Stabilität des Bank- und Finanzsystems zu bewahren und die Finanzmarktstabilität zu sichern, ist darin für die Gewährung von Maßnahmen für die Banken ein Garantierahmen von 400 Millionen Euro vorgesehen. Außerdem soll es eine Kreditermächtigung von 80 Milliarden Euro geben. Davon bedürfen zehn Milliarden Euro die Zustimmung des Haushaltsausschusses. Mit dem Gesetzentwurf sollen alle 2010 ausgelaufenen Instrumente der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) erneut vollständig genutzt werden, heißt es in dem Entwurf. Dazu gehören Garantien, Eigenkapitalhilfen, Risikoübernahmen und die Auslagerung von Wertpapieren in so genannte "Bad Banks".

Sabine Lautenschläger, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, begrüßte "ausdrücklich" die Maßnahmen. Sie könnten dazu dienen, das Vertrauen in die Märkte wiederherzustellen. Eine ausreichende Kapitalisierung der Bankinstitute sei überlebensnotwendig. Dies allein reiche jedoch nicht aus. Es gelte, die grundsätzlichen Probleme (Staatsschuldenkrise) anzugehen. Dem stimmte Raimund Röseler von Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu. Es gehe vor allem darum, präventiv wirksam werden zu können. Auch Christopher Pleister, Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, hielt das Maßnahmenpaket für einen "sinnvollen Instrumentenkasten".

Der Bankenverband begrüßte in seiner Stellungnahme die Grundsatzentscheidung, mit dem Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetz den Finanzmarktstabilisierungsfonds zeitlich befristet für neue Anträge zu öffnen. Es könne ein vertrauensbildendes Signal an die Märkte sein, dass der Fonds im Bedarfsfall Mittel zur Bewältigung der neuen Herausforderungen durch die Staatsschuldenkrise zur Verfügung stelle. Der Gesetzentwurf gewährleiste, dass auch künftig ein Kreditinstitut selbst darüber zu entscheiden habe, auf welchem Weg es angeordneten höheren Eigenkapitalforderungen nachkomme. Einer "Zwangsrekapitalisierung" eines Kreditinstituts bedürfe es nicht. Denn im Vertragsfalle werde ein Institut schon nach eigenem Ermessen Mittel des Fonds beantragen.

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hielten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme das politische Ziel, eine ergänzendes finanzpolitisches Instrumentarium mit zusätzlichen Mittel für Maßnahmen zur frühzeitigen Stabilisierung einzelner Kreditinstitute und damit des Finanzmarktes insgesamt zur Verfügung zu stellen, für "grundsätzlich nachvollziehbar". Allerdings forderten sie eine klare Begrenzung des aufsichtsrechtlichen Instrumentariums auf systemrelevante Kreditinstitute. Es dürfe zudem nicht erneut dazu kommen, dass staatlich gestützte Institute im gesamten Kundengeschäft "marktferne und betriebswirtschaftlich unsinnige Konditionen" anbieten dürften.

Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes passen Sondervermögen mit Dauerkreditermächtigung nur schwer in das System der Schuldenregel des Grundgesetzes. Solche Kreditermächtigungen sollten daher nur für engbegrenzte Ausnahmesituation in Betracht gezogen werden und nur zulässig sein, wenn die Bedingungen der verfassungsrechtlichen Schuldenregel bezogen auf die Kreditaufnahme des Bundes insgesamt eingehalten werde, heißt es in der BRH-Stellungnahme.


*


2. Anhörung zur Legalisierung von Cannabis

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/MPI) Mit der Forderung nach Legalisierung des Cannabiskonsums in so genannten Cannabis-Clubs beschäftigt sich der Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 25. Januar 2012, um 14 Uhr. Grundlage der Veranstaltung ist ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/7196), mit dem die Abgeordneten erreichen wollen, den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen zum Eigengebrauch zu legalisieren. Während laut Vorlage der Handel mit Cannabispflanzen und -produkten weiterhin untersagt bliebe, würde der Eigenanbau von Cannabispflanzen erlaubt.

Die Legalisierung des Eigenanbaus bildet auch die Basis für die von der Fraktion vorgeschlagenen "Cannabis-Clubs". Diese sollen im Gesetz explizit als Möglichkeit genannt werden, den Eigenanbau der Pflanze an Außenstehende zu übertragen. Die Fraktion fordert, die Clubs als eingetragene Vereine zu organisieren, die überwiegend keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Der Zugang zu den Räumlichkeiten solle dabei ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen Mitgliedern gestattet sein.

Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass eine Ungleichbehandlung von Cannabis im Vergleich zu Alkohol oder Nikotin kaum über die Schädlichkeit begründet werden könne. Während bis heute keine Todesfälle durch übermäßigen Cannabiskonsum bekannt seien, gälten in Deutschland 2,5 Millionen Menschen als alkoholabhängig. Jährlich stürben 75.000 Menschen an den direkten oder indirekten Folgen von Alkoholmissbrauch.

Als Sachverständige sind unter anderen Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin, der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen und des Deutschen Hanf Verbandes geladen. Die Anhörung findet statt im Anhörungssaal 3.301 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses.


*


3. Bundesregierung stellt sich vor Bundesanwaltschaft

Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesanwaltschaft hat es weder im Jahre 1999 noch zu einem anderen Zeitpunkt abgelehnt, die Ermittlungen gegen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zu übernehmen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/8292) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8209) hervor. Kenntnisse über den Sachverhalt habe die Bundesanwaltschaft - wie bei Prüfvorgängen üblich - durch Mitteilung und "zusammenfassende Sachstandsberichte" des Bundeskriminalamts erhalten. Ergänzende Informationen hätten sich auch aus Presseveröffentlichungen ergeben.

Den polizeilichen Ausführungen zufolge ließ sich aus den Ermittlungen die Schlussfolgerung ziehen, dass es sich bei den Waffenfunden in Jena "um mehrere Einzelverfahren mit einem Täter-/Verdächtigenkreis mit wechselnder Teilnehmerzahl und wechselnder Täterbeteiligung" gehandelt hat. Zum Umfeld dieser drei Personen könne den Berichten entnommen werden, dass diese Mitglieder der "Kameradschaft Jena" innerhalb es "Thüringer Heimatschutzes" (THS) gewesen seien, wobei es sich beim THS um ein "Geflecht mehrerer kaum strukturierter Kameradschaften" handelte, schreibt die Bundesregierung. Daraus folge zwar, dass die drei über Kontakte in der rechtsextremistischen Szene verfügt haben. Eine Einbindung des Umfelds in die Taten habe nach dem Inhalt der übersandten polizeilichen Mitteilungen jedoch nicht vorgelegen.


*


4. Im Bundestag notiert: Erfassung rechtsextremer Aktivitäten von Bundeswehrsoldaten

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Informationen über die Erfassung rechtsextremer Aktivitäten von Bundeswehrsoldaten. In ihrer Kleinen Anfrage (17/8334) will sie unter anderem wissen, welche Kriterien in der Bundeswehr angewandt werden, um rechtsextreme Vorfälle zu erkennen. Zudem verlangt sie eine Übersicht über rechtsextreme Vorfälle in der Truppe in den Jahren 2010 und 2011.


*


5. Im Bundestag notiert: Änderungen des Luftverkehrsgesetzes

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Änderungen des Luftverkehrsgesetzes ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion die Linke (17/8335). Darin ist laut Fraktion die grundsätzliche Legalisierung des nicht militärischen Einsatzes unbemannter Luftfahrtgeräte (Drohnen) vorgesehen. Die Bundesregierung soll deshalb unter anderem mitteilen, aufgrund welcher konkreten Entwicklungen sie ein Erfordernis zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes bezüglich des Einsatzes von Drohnen sieht und welche Interessenverbände Anteil an dem Gesetzentwurf gehabt haben.


*


Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 031 - 23. Januar 2012 - 15:15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2012