Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → DIE LINKE

INNEN/3941: NPD-Verbotsverfahren ist kein Grund zum Zurücklehnen


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 3. Dezember 2013

Ulla Jelpke: NPD-Verbotsverfahren ist kein Grund zum Zurücklehnen



"Das jetzt von den Ländern beantragte NPD-Verbot ist überfällig. Ein solches Verbot würde die Nazis von staatlichen Geldern in Millionenhöhe für ihre rassistische Hetze abschneiden Es würde deutlich machen, dass Faschismus eben keine legitime Meinung ist, sondern geächtet werden muss", erklärt Ulla Jelpke. Die Expertin für Innenpolitik der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Das Verbotsverfahren sollte allerdings kein Signal an die Politik sein, sich jetzt zurückzulehnen. Zum einem gibt es keine Garantie, dass sich die NPD diesmal tatsächlich verbieten lässt. Und zum anderen werden sich die Nazis selbst bei einem erfolgreichen Verbotsverfahren nicht einfach in Luft auflösen. Parallel zum juristischen Vorgehen gegen die Nazipartei müssen bürgerschaftliche Projekte gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit finanziell abgesichert und ausgebaut werden. Vor allem sollte endlich die Extremismusklausel, mit der antifaschistisches Engagement unter Generalverdacht gestellt und geschwächt wird, abgeschafft werden."

*

Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 3. Dezember 2013
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
E-Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2013