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ARBEIT/1716: Gesetzgeber muss Überwachung am Arbeitsplatz unterbinden


DIE LINKE - Presseerklärung vom 27. Juli 2017

Gesetzgeber muss Überwachung am Arbeitsplatz unterbinden


Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem eine Überwachung von Beschäftigten am Arbeitsplatz nur in sehr engen Grenzen zulässig ist, erklärt der Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Bernd Riexinger:

Es ist gut, dass das Bundesarbeitsgericht der Ausspionierung der Beschäftigten am Arbeitsplatz einen Riegel vorgeschoben hat. Der Einsatz von Spähsoftware auf den Computern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist ein direkter Anschlag auf den Betriebsfrieden und schlicht nicht hinnehmbar. Das ist eine einzige Misstrauenserklärung gegen die Beschäftigten. Wer eine solche lückenlose Überwachung einsetzt, will nicht den mündigen Mitarbeiter, sondern einen willfährigen Arbeitssklaven.

Dass der Betroffene für dieses Urteil bis vor das höchste deutsche Arbeitsgericht gehen musste, legt zugleich ein schweres Versäumnis des Gesetzgebers offen. Er ist gefordert, eine solche Überwachung am Arbeitsplatz von vornherein gesetzlich zu unterbinden. Gerade vor dem Hintergrund der Digitalisierung mit ihren mannigfaltigen Möglichkeiten muss diese Regelungslücke jetzt ein für allemal geschlossen werden.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 27. Juli 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juli 2017

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