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ARBEIT/1677: Keine Einschränkung des Streikrechts, Bundesverfassungsgericht muss Tarifeinheitsgesetz kippen


DIE LINKE - Presseerklärung vom 24. Januar 2017

Keine Einschränkung des Streikrechts, Bundesverfassungsgericht muss Tarifeinheitsgesetz kippen


Anlässlich der Beratungen des Bundesverfassungsgerichts über die Klagen mehrerer Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz erklärt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE:

Es bleibt dabei: Das Tarifeinheitsgesetz ist eine unzulässige Einschränkung des Streikrechts und ein Eingriff in die Tarifautonomie. Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht es wieder einkassieren wird.

Es ist eine Fehleinschätzung, dass das Gesetz nur kleine Gewerkschaften treffen wird. In manchen Betrieben, beispielsweise in bestimmten Krankenhäusern oder Flughäfen, sind die Einheitsgewerkschaften in der Position der kleineren Gewerkschaft.

DIE LINKE wehrt sich entschieden gegen jede Aushöhlung des Streikrechts und hat im Bundestag gegen die Verabschiedung des Tarifeinheitsgesetzes gestimmt.

Berlin, 24.1.2017

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 24. Januar 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2017

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