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ARBEIT/1574: Ausnahmen beim Mindestlohn - Gleiches Unrecht für alle


DIE LINKE - Presseerklärung vom 24. November 2015

Ausnahmen beim Mindestlohn: Gleiches Unrecht für alle


Die Arbeitgeber halten Ausnahmeregelungen für notwendig, etwa beim Mindestlohn - aber nicht allein für Flüchtlinge. Arbeitgeberpräsident Kramer will die Ausnahmen für Langzeitarbeitslose auf Flüchtlinge anwenden und diese auf ein Jahr ausweiten. Langzeitarbeitslose können bislang bei ihrer Neueinstellung im ersten halben Jahr unterhalb des Mindestlohns von 8,50 Euro beschäftigt werden.

Dazu Bernd Riexinger, der Vorsitzender der Partei DIE LINKE:

Arbeitgeberpräsident Kramer fordert gleiches Unrecht für alle und will die Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose und Flüchtlinge gleichermaßen verschlechtern. Es ist abscheulich, dass den Arbeitgebern ausgerechnet die Menschen, die am untersten Rand der Gesellschaft leben, nicht einmal 8,50 Euro wert sind.

Es geht hier um ein Gesetz und keinen Schweizer Käse mit vielen Löchern! Ein flächendeckender Mindestlohn muss auch flächendeckend sein und darf keine Ausnahmen haben. Flüchtlinge und Langzeiterwerbslose werden in einen Topf geworfen auf dem "wertlos" steht. Es ist wichtig, dass der DGB bereits klare Kante gegen Ausnahmen beim Mindestlohn zeigt. DIE LINKE lehnt jede Ausnahme beim Mindestlohn ab.

Berlin, 24. November 2015

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 24. November 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2015

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