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ARBEIT/1280: Bundestag bei Mindestlohn unter Zugzwang


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 1. März 2013

Bundestag bei Mindestlohn unter Zugzwang



"Die Nutznießer eines gesetzlichen Mindestlohnes, den der Bundesrat heute beschlossen hat, brauchen keine weiteren Debatten darüber à la 'wer hat's erfunden', oder ob das Kind etwa 'Lohnuntergrenze' heißen soll. Sie brauchen Sicherheit, für ihre Arbeit einen Lohn zu bekommen, der ein Leben in Würde ermöglicht und von dem sie Armut im Alter vorbeugen können," erklärt Dietmar Bartsch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der LINKEN. Bartsch weiter:

"Der Bundesrat hat heute mit der Mehrheit der von SPD und den Grünen regierten Länder für die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland gestimmt. Der Bundestag hat die Möglichkeit, noch in dieser Wahlperiode den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Das Votum der Länderkammer und Umfragen in der Bevölkerung unseres Landes sind ein klarer Handlungsauftrag. Wenn die Abstimmung im Bundestag 'freigegeben' wird, gibt es den Mindestlohn bald. Mit 8,50 € pro Stunde wäre eine gute Grundlage geschaffen, den Mindestlohn Schritt für Schritt auf ein Niveau anzuheben, auf dem ein selbstbestimmtes Leben in Würde und mit der der Möglichkeit, Altersarmut vorzubeugen, möglich wird.

Nachdem wir 2001 in Diskussionen mit der Gewerkschaft NGG die Diskussion über den Mindestlohn auf den Weg gebracht haben, ist nicht nur viel Wasser die Elbe und den Rhein hinab geflossen, längst ist der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn mehrheitsfähig in Deutschland. Das Bohren dicker Bretter hat sich gelohnt."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 1. März 2013
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2013