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VERKEHR/646: Bundesrechnungshof stützt Vorgehensweise des Bundesverkehrsministeriums


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Februar 2015

Bundesrechnungshof stützt Vorgehensweise des Bundesverkehrsministeriums

Unterjährige Änderungen des Straßenbauplans sind zulässig und nicht zu beanstanden


Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch den Bericht des Bundesrechnungshofs nach § 88 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung über unterjährige Änderungen des Straßenbauplans beraten. Hierzu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg:

"Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die Vorgehensweise des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), unterjährig Straßenbauprojekte in den Straßenbauplan (SBP) aufzunehmen, vollumfänglich bestätigt. Damit sollte die im Raum stehende Kritik eines unrechtmäßigen Vorgehens seitens des Bundesverkehrsministeriums gegenstandslos geworden sein.

Aus Sicht des BRH ist das Verfahren der unterjährigen Änderungen des Straßenbauplans (SBP) nicht zu beanstanden. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Straßenbauprojekten in den SBP erfüllt sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist das BMVI ermächtigt, den SBP unterjährig zu ändern. Mit der Aufnahme in den SBP gelten die Straßenbauprojekte dann als laufende Projekte. Sie bedürfen daher keiner neuen Bewertung im Rahmen der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans. Das BMVI führt unterjährige Änderungen des SBP im Haushaltsvollzug regelmäßig durch. Auf Basis des jeweiligen Haushaltsgesetzes sowie der mittelfristigen Finanzplanung kann das BMVI neue Maßnahmen, für die die erforderlichen Unterlagen gemäß § 24 Bundeshaushaltsordnung vorliegen, in den laufenden SBP aufnehmen. Weitere Voraussetzungen sind, dass entsprechende Haushaltsmittel sowohl für den laufenden Haushalt als auch genügend Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre zur Verfügung stehen."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2015

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