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SOZIALES/1909: Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten des EU-Wohnorts anpassen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. August 2018

Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten des EU-Wohnorts anpassen

Änderung des Rechts aufgrund immer weiter ansteigender Zahlen dringend notwendig


Die Zahlungen von Kindergeld ins EU-Ausland und den Europäischen Wirtschaftsraum haben erneut zugenommen. Hierzu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Marcus Weinberg:

"Nach Angaben der Bundesregierung wurde im Juni 2018 für mehr als 268.000 Kinder, die im EU-Ausland oder im Europäischen Wirtschaftsraum leben, Kindergeld gezahlt. Der erneute Anstieg dieser Zahl zeigt einmal mehr, dass die Forderung von CDU/CSU, die Höhe des Kindergeldes an den Lebenshaltungskosten im Heimatland des Kindes zu bemessen, rasch umgesetzt werden muss. Für ein Kind, das beispielsweise in Polen oder Rumänien lebt, muss sich die Höhe des Kindergeldes an den dortigen Lebenshaltungskosten orientieren.

Die EU muss endlich handeln! Denn nur wenn das Europäische Recht entsprechend geändert wird, kann Deutschland das deutsche Recht europarechtskonform anpassen. Der zuständige Bundessozialminister Hubertus Heil ist gefordert, nun endlich auf europäischer Ebene zu einer für alle Seiten akzeptablen Lösung zu kommen. Denn eine Staffelung des Kindergeldes nach den Lebenshaltungskosten vor Ort ist nicht nur angemessen, sondern auch gerecht. Fehlanreize werden vermieden, den Lebensmittelpunkt wegen der Höhe der Sozialleistungen in einen anderen Mitgliedsstaat zu verlegen.

Die national möglichen Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch bei grenzüberschreitendem Kindergeldbezug haben wir unter unionsgeführter Regierungsverantwortung bereits in der vergangenen Legislaturperiode umgesetzt. Die rückwirkende Möglichkeit zur Beantragung von Kindergeld wurde auf sechs Monate beschränkt. Mit der Verkürzung der Antragsfrist ist es den Familienkassen nunmehr möglich, den Nachweis des inländischen Aufenthalts des Kindergeldberechtigten - der Anspruchsvoraussetzung ist - schneller zu prüfen.

Zudem haben wir den Datenaustausch zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und den Familienkassen verbessert. Die Familienkassen erlangen so zum Beispiel schneller Kenntnis, wenn eine Familie ins Ausland verzieht und damit der Kindergeldanspruch in Deutschland erlischt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. August 2018

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