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MILITÄR/573: Gleichstellung der Soldatinnen weiter verbessert


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. Mai 2013

Gleichstellung der Soldatinnen weiter verbessert

Gleichstellungsvertrauensfrau auf Bataillonsebene



Derzeit wird die Novelle des Soldatengleichstellungsgesetzes im Bundestag beraten. Gestern fand dazu eine Anhörung des Verteidigungsausschusses statt. Zu der Novelle erklären der stellvertretende verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Henning Otte, und die Berichterstatterin, Anita Schäfer:

"Mit der Novelle des Soldatengleichstellungsgesetzes werden die Rechte der Soldatinnen nachhaltig gestärkt und an dienstlichen Erfordernissen orientiert. Zukünftig wird es bereits ab der Bataillonsebene eine Gleichstellungsvertrauensfrau geben. Bisher war das erst ab der Ebene eines Regiments der Fall. Zusätzlich regelt das Gesetz erstmals die Wahl einer Soldatin als militärische Gleichstellungsbeauftragte in zivilen Dienststellen der Bundeswehr. Damit reflektiert der Gesetzentwurf die Neuausrichtung der Bundeswehr, die zum Abbau von Hierarchieebenen, zur Auflösung von Dienststellen und zur Zusammenfassung von militärischer und ziviler Personalbearbeitung in einem neuen Organisationsbereich führt.

Der Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten wird entsprechend komplexer. Daher ermöglicht der Gesetzentwurf die Wahl mehrerer Stellvertreterinnen für eine Gleichstellungsbeauftragte, um die breiter gefächerten Aufgaben zu bewältigen. Darüber hinaus werden künftig auch Reservisten und Freiwillig Wehrdienst Leistende vom Gesetz berücksichtigt, da beide Statusgruppen mittlerweile ebenfalls für Frauen zugänglich sind.

Das Gesetz ist zudem die konsequente Anpassung der bestehenden Rechtslage an die Lebenswirklichkeit der Soldatinnen und Soldaten. Es ist ein weiterer Schritt, um vor allem die Karriereplanung und die Vereinbarkeit von Familie und Dienst aller Soldatinnen und Soldaten im Rahmen eines gemeinsamen Maßnahmenpaketes der Bundesregierung zu verbessern.

Die Bundeswehr als einsatzorientierte Organisation kann nicht mit zivilen Behörden verglichen werden. Der soldatische Dienst unterliegt besonderen Bedingungen. Eine weitere Angleichung an das Bundesgleichstellungsgesetz ist vor dem Hintergrund des Auftrages der Streitkräfte deshalb nicht zielführend. Das Soldatengleichstellungsgesetz dient dazu, die sich aus der Neuausrichtung der Bundeswehr ergebenden organisatorischen Veränderungen umzusetzen. Dies findet die Unterstützung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2013