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INNEN/3164: Maßnahmen zum Schutz christlicher Flüchtlinge eingeleitet


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 11. April 2016

Maßnahmen zum Schutz christlicher Flüchtlinge eingeleitet

Religiöser Intoleranz entgegentreten


In einem öffentlichen Fachgespräch hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am heutigen Montag mit den Übergriffen auf Christen und religiöse Minderheiten in deutschen Flüchtlingsunterkünften befasst. Dazu erklärt der kirchen- und religionspolitische Sprecher Franz Josef Jung:

"Die große Mehrheit der zu uns Geflüchteten lebt friedlich in den Unterkünften und in der Gewissheit, bei uns in Sicherheit zu sein. Gleichwohl haben die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Meldungen von Übergriffen auf Christen und religiöse Minderheiten bestürzt. Auch Vorwürfe gegen Sicherheitskräfte und Dolmetscher, die mutmaßlich einseitig für muslimische Flüchtlinge Partei ergriffen haben, gerieten dabei in den Fokus.

Auch wenn die Vorwürfe im Nachhinein häufig nur schwer zu beurteilen sind, müssen die Anzeichen ernst genommen werden. In den letzten Monaten wurden daher u.a. auf Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagfraktion Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Taten zu verhindern und Opfer zu schützen:

• Ein von der Bundesregierung am 23. März beschlossener Gesetzentwurf zu Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften soll die Auswahl und Qualität der Sicherheitsunternehmen verbessern. Darüber hinaus fordert die Unionsfraktion, künftig größeren Wert auf gemischte Teams bei den Securitykräften zu legen, die aus Männer und Frauen, Christen und Muslimen, Arabern und Europäern bestehen sollten.
• Die Länder sollen künftig die Vorfälle so erfassen, dass entsprechende Straftaten jederzeit gesondert beziffert werden können.
• Darüber hinaus prüft die Bundesregierung auf Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Schaffung einer zentralen Kontaktstelle für die Länder zwecks Konfliktlösung und Schutz der Betroffenen.

Religiöser Intoleranz zwischen Flüchtlingen müssen wir entschieden entgegentreten. Der Rechtsstaat muss hier seine volle Wirkung zum Schutz der Betroffenen und zur Verfolgung der Täter entfalten können, insbesondere wenn es um die Rechte unseres Grundgesetzes wie die Glauben- und Gewissensfreiheit geht."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2016

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