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INNEN/3156: DFB muss aus den Fehlern bei der WM-Vergabe 2006 lernen und Konsequenzen ziehen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 17. März 2016

DFB muss aus den Fehlern bei der WM-Vergabe 2006 lernen und Konsequenzen ziehen

Externer Untersuchungsbericht zeugt von Aufklärungswillen und Kurswechsel


Am gestrigen Mittwoch befasste sich der Sportausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Untersuchungsbericht der Kanzlei Freshfields zur Vergabe der Fußball-WM 2006. Demnach gibt es keine Beweise dafür, dass Deutschland für Stimmen bezahlt habe. Trotzdem können die Ermittler eine Bestechung nicht grundsätzlich ausschließen. Hierzu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger:

"Der Deutsche Fußball Bund muss aus den Fehlern bei der WM-Vergabe 2006 lernen und strukturelle Konsequenzen ziehen. Mit mehr Transparenz, Kontrolle von außen und deutlicher Trennung zwischen Ehrenamt und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb können derartige Ungereimtheiten oder gar Verfehlungen verhindert werden. Der DFB muss dies bei seiner Neuausrichtung beachten und den Schutz der Integrität in den Mittelpunkt stellen.

Mit dem externen Untersuchungsbericht zeigt der DFB, dass er an Aufklärung und an einer Kehrtwende interessiert ist. Eine abschließende Bewertung der WM-Vergabe 2006 wird aber erst mit den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main möglich sein. Zudem dauern die Recherchen der Schweizer und US-Behörden beim Weltfußballverband FIFA noch an. Hierdurch könnten weitere Missstände offen gelegt werden."

Hintergrund:
Der Deutsche Fußball Bund (DFB) hatte die externe Recherche der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer zur Vergabe der Fußball-WM 2006 in Auftrag gegeben. Der Untersuchungsbericht hat ergeben, dass die ominöse Zahlung von 6,7 Mio. Euro im Jahr 2005 letztlich an ein katarisches Unternehmen geflossen ist. Das Unternehmen wird dem seit 2011 wegen Korruption lebenslang gesperrten FIFA-Sportfunktionär Mohamed Bin Hammam zugeordnet. Die Zahlung stelle nicht wie anfangs vorgegeben einen Beitrag zur FIFA-Eröffnungsgala dar. Ein Stimmenkauf konnte die Kanzlei Freshfields letztlich nicht beweisen, jedoch auch nicht ausschließen. So ist der Abschluss einer verdächtigen Vereinbarung mit Jack Warner vier Tage vor der WM-Vergabe weiter unklar. Derweil dauern die hiervon zu trennenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main weiter an.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2016

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