Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 17. März 2016
DFB muss aus den Fehlern bei der WM-Vergabe 2006 lernen und Konsequenzen ziehen
Externer Untersuchungsbericht zeugt von Aufklärungswillen und Kurswechsel
Am gestrigen Mittwoch befasste sich der Sportausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Untersuchungsbericht der Kanzlei Freshfields zur Vergabe der Fußball-WM 2006. Demnach gibt es keine Beweise dafür, dass Deutschland für Stimmen bezahlt habe. Trotzdem können die Ermittler eine Bestechung nicht grundsätzlich ausschließen. Hierzu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger:
"Der Deutsche Fußball Bund muss aus den Fehlern bei der WM-Vergabe 2006 lernen und strukturelle Konsequenzen ziehen. Mit mehr Transparenz, Kontrolle von außen und deutlicher Trennung zwischen Ehrenamt und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb können derartige Ungereimtheiten oder gar Verfehlungen verhindert werden. Der DFB muss dies bei seiner Neuausrichtung beachten und den Schutz der Integrität in den Mittelpunkt stellen.
Mit dem externen Untersuchungsbericht zeigt der DFB, dass er an Aufklärung und an einer Kehrtwende interessiert ist. Eine abschließende Bewertung der WM-Vergabe 2006 wird aber erst mit den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main möglich sein. Zudem dauern die Recherchen der Schweizer und US-Behörden beim Weltfußballverband FIFA noch an. Hierdurch könnten weitere Missstände offen gelegt werden."
Hintergrund:
Der Deutsche Fußball Bund (DFB) hatte die externe Recherche der
Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer zur Vergabe der
Fußball-WM 2006 in Auftrag gegeben. Der Untersuchungsbericht hat
ergeben, dass die ominöse Zahlung von 6,7 Mio. Euro im Jahr 2005
letztlich an ein katarisches Unternehmen geflossen ist. Das
Unternehmen wird dem seit 2011 wegen Korruption lebenslang gesperrten
FIFA-Sportfunktionär Mohamed Bin Hammam zugeordnet. Die Zahlung
stelle nicht wie anfangs vorgegeben einen Beitrag zur
FIFA-Eröffnungsgala dar. Ein Stimmenkauf konnte die Kanzlei
Freshfields letztlich nicht beweisen, jedoch auch nicht ausschließen.
So ist der Abschluss einer verdächtigen Vereinbarung mit Jack Warner
vier Tage vor der WM-Vergabe weiter unklar. Derweil dauern die
hiervon zu trennenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in
Frankfurt am Main weiter an.
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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2016
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