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INNEN/2674: Wahlrechtsreform durch Anhörung bestätigt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. Januar 2013

Wahlrechtsreform durch Anhörung bestätigt

Gesetzentwurf verfassungsgemäß, kein weiterer Änderungsbedarf



Im Innenausschuss fand heute eine Anhörung zur Reform des Bundestagswahlrechts statt. Zu den Ergebnissen erklären der erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer, und der stellvertretende Vorsitzende, Günter Krings:

"Die Sachverständigen haben den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf als verfassungsgemäß bestätigt. Wir sehen daher keinen zwingenden inhaltlichen Änderungsbedarf mehr im neuen Wahlgesetz und sind bereit, das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Das wollen wir möglichst zügig tun, damit unser Wahlrecht schnellstmöglich wieder auf einem sicheren Fundament steht."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2013