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INNEN/2517: Urteil zu Videoüberwachung ist zu begrüßen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Januar 2012

Urteil zu Videoüberwachung ist zu begrüßen

Öffentlichen Raum sicher machen


Das Bundesverwaltungsgericht hat am gestrigen Mittwoch die Videoüberwachung der Hamburger Reeperbahn für rechtmäßig erklärt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Günter Krings:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Videoüberwachung. Damit ist unsere Position bestätigt: Videoüberwachung ist zulässig und angemessen, um den öffentlichen Raum sicherer zu machen. Es ist richtig, dass die Bilder zur Gefahrenabwehr und, soweit nötig, für das Strafverfahren aufgenommen werden dürfen. Wir dürfen nicht vergessen, dass allein im Jahr 2010 die Anzahl der Taschendiebstähle um 12,5 % gegenüber 2009 angestiegen ist.

An besonderen Brennpunkten müssen Kriminelle damit rechnen, dass sie aufgezeichnet und identifiziert werden können. Das schreckt ab. Somit hilft die Videoüberwachung dem Staat, seinem grundgesetzlichen Schutzauftrag gegenüber den Bürgern nachzukommen."

Hintergrund:
Das Urteil war ergangen, nachdem eine Hamburger Klägerin sich von einer Kamera vor ihrer Haustür auf der Reeperbahn beobachtet fühlte. Sie bekam in zwei Instanzen zunächst teilweise Recht. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hat nun jedoch festgestellt, dass die Videoüberwachung zwar das Grundrecht der Anwohnerin auf informationelle Selbstbestimmung berühre, dies aber in einer Abwägung mit dem Sicherheitsinteresse der Öffentlichkeit hinzunehmen sei.

Die Steigerung des Taschendiebstahls ergibt sich aus den Zahlen der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2010 des Bundesministeriums des Innern.


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2012