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FINANZEN/1163: Flüchtlingskrise ohne neue Schulden und ohne Steuererhöhungen bewältigen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. Oktober 2015

Flüchtlingskrise ohne neue Schulden und ohne Steuererhöhungen bewältigen

Bund wird seiner nationalen Verantwortung gerecht


Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetzespaket zur Umsetzung der Beschlüsse des Flüchtlingsgipfels zwischen Bund und Ländern vom 24. September 2015 über den Zweiten Nachtragshaushalt 2015 und das Entlastungsbeschleunigungsgesetz beraten. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg:

"Die Bewältigung der Flüchtlingssituation ist eine gesamtgesellschaftliche Herkulesaufgabe. Aber auch die damit verbundenen finanziellen Herausforderungen für Bund, Länder und Kommunen sind enorm.

Um diese Herausforderungen ohne neue Schulden und Steuererhöhungen zu finanzieren, nutzt der Bund die Spielräume, die sich im Haushalt dieses Jahr ergeben haben. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 bildet er eine Rücklage in Höhe von 5 Milliarden Euro. Daraus werden wir die ab dem Jahr 2016 vereinbarten Unterstützungsleistungen für Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Höhe von über 4 Milliarden Euro zumindest teilweise finanzieren können.

Der Bund beteiligt sich ab 2016 strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Asyl- und Flüchtlingskosten. Kern der Vereinbarung ist eine neu eingeführte Pauschale von 670 Euro, die der Bund pro Monat und pro Flüchtling den Ländern zahlt. Für 2016 bekommen die Länder insgesamt 3,63 Milliarden Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Abschlagszahlungen für anerkannte und ablehnte Asylbewerber in Höhe von rund 3 Milliarden Euro, einem Beitrag zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Millionen Euro und aus dem finanziellen Spielraum im Bundeshaushalt durch den Wegfall des Betreuungsgeldes in Höhe von 339 Millionen Euro.

Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 und dem Entlastungsbeschleunigungsgesetz erhöhen wir die bisher für dieses Jahr vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen um eine weitere Milliarde Euro. Länder und Kommunen werden so in diesem Jahr um insgesamt 2 Milliarden Euro entlastet. Die Länder haben die Verantwortung, diese Mittel auch den Kommunen zur Verfügung zu stellen.

Weiter wird der Bund 2016 bis 2019 jeweils zusätzlich 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Weil die Länder für diese Aufgabe bereits pro Jahr 518 Millionen Euro vom Bund erhalten, stehen in den kommenden vier Jahren damit jährlich insgesamt gut eine Milliarde Euro bereit. Die Union fordert die Länder auf, dass sie diese Bundesmittel auch zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau verwenden.

Schließlich haben Bund auf Länder vereinbart, dass die Regionalisierungsmittel in 2016 um 700 Millionen Euro auf jährlich 8 Milliarden Euro erhöht und in den Folgejahren jährlich mit einer Rate von 1,8 Prozent dynamisiert werden."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2015

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