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FINANZEN/1121: Union hält mit dem Rentenpaket Wort


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Mai 2014

Union hält mit dem Rentenpaket Wort

Rentenreform schließt Gerechtigkeitslücken und bringt Verbesserungen für Millionen Menschen



Die Koalition hat sich auf eine Einigung im Rentenpaket verständigt. Damit kann das Rentenpaket wie vorgesehen zum 1. Juli in Kraft treten. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Karl Schiewerling:

"Das Rentenpaket der Koalition würdigt Lebensleistung, schließt Gerechtigkeitslücken und bringt Verbesserungen für Millionen Menschen. Die Union setzt damit das um, was sie den Menschen in unserem Land zur Bundestagwahl 2013 versprochen hat.

Gerade diejenigen, die in ihrem Leben viel geleistet haben, profitieren vom Rentenpaket. Sie haben lange hart gearbeitet, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, Kinder geboren, großgezogen und damit Verantwortung auch für die nächsten Generationen übernommen. Genau das macht auch die Generationengerechtigkeit dieses Reformpaktes aus.

Neben der Anerkennung von Lebensleistung hilft das Rentenpaket denen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können oder Maßnahmen der Rehabilitation benötigen, um nach Krankheit oder Unfall wieder zurück in den Job zu finden.

Für die Union ist die Mütterrente das Herzstück der Reform. Mütter von vor 1992 geborenen Kindern erhalten eine bessere Anerkennung ihrer Erziehungsleistung in der Rente. Pro Kind erhalten sie so einen Entgeltpunkt und damit rund 28 Euro mehr Rente monatlich (im Osten sind es rund 26 Euro). Damit schließen wir eine Gerechtigkeitslücke, weil Geburten nach 1992 bislang deutlich besser gestellt waren. Mit dieser Reform wird der Abstand kleiner.

Lebensleistung - nämlich 45 Jahre Arbeit und Einzahlung ins Rentensystem - erkennt auch die Rente mit 63 an. Für die Union ist und bleibt maßgeblich, dass mit dem jetzigen Kompromiss wesentliche Voraussetzungen erfüllt werden: Es dürfen keine falschen Anreize für eine Frühverrentung gesetzt werden. Die Union hat dazu früh eine Stichtagsregelung vorgeschlagen, was jetzt in Form des "rollierenden Stichtags" umgesetzt wird.

Zum anderen macht die Union unmissverständlich klar, dass die neue Regelung das Ziel der "Rente mit 67" weder aushebeln noch mindern wird. "Rente mit 63" kann nur eine Übergangsregel sein.

Die Union macht ebenso deutlich: Allein schon aufgrund des demografischen Wandels kann es künftig nur um die Verlängerung von Lebensarbeitszeiten gehen. Dort müssen wir jedoch insgesamt flexibler werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Menschen auch jenseits des regulären Renteneintrittsalters weiter im Erwerbsleben stehen wollen. Dies müssen und werden wir weiter fördern; diese zusätzliche Erwerbsleistung muss sich für die Älteren dann auch in der sozialen Absicherung lohnen.

Anliegen der Union ist es, Menschen mit freiwilligen Beiträgen nicht schlechter zu stellen, als Zeiten von Arbeitslosigkeit. Bislang war weder im geltenden Recht (abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 65) noch im Gesetzentwurf geregelt, dass der Rentenanspruch auch mit freiwilligen Beiträgen begründet werden kann. Da auch freiwillig Versicherte (meist selbstständige Handwerker) häufig jahrelang wie Arbeitnehmer ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, werden sie jetzt auch bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 berücksichtigt. Voraussetzung ist eine durchgehende freiwillige Beitragszahlung. Um auch hier Missbrauch zu vermeiden, werden freiwillige Beiträge, die neben Arbeitslosengeldbezug gezahlt werden, nicht berücksichtigt. Auch diese Regelung kann daher nicht als Brücke in die Frühverrentung genutzt werden.

Schließlich werden wir auch das Ehrenamt weiter stärken. Man hat sich deshalb darauf verständigt, eine Übergangsregel zu verlängern, mit der sichergestellt ist, dass die Aufwandsentschädigung u.a. für kommunale Ehrenbeamte und für Mitglieder der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung auch über 2015 hinaus bis 2019 nicht bei der Einkommensanrechnung in der Rentenversicherung berücksichtigt wird."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2014