Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

FINANZEN/1112: Verfassungsgericht bestätigt Unions-Position


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. März 2014

Verfassungsgericht bestätigt Unions-Position

Antragsteller auf ganzer Linie gescheitert



Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag sein Urteil im Hauptsacheverfahren zur Ratifizierung von Fiskalvertrag und Europäischem Stabilitätsmechanismus ESM in Deutschland verkündet. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle:

"Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr. Das Bundesverfassungsgericht hat endgültig bestätigt, dass der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion ("Fiskalvertrag") und der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) grundgesetzkonform sind. Die Antragsteller sind auf ganzer Linie damit gescheitert, die Ratifizierung von Fiskalvertrag und ESM in Deutschland verhindern.

Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die Haushaltsautonomie des Bundestags bei Hilfsprogrammen aus dem ESM gewährleistet ist. Das gibt Rechtssicherheit und stärkt damit das Vertrauen in die Währungsunion.

Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses hat der Deutsche Bundestag umfassende Regelungen zur Parlamentsbeteiligung im Rahmen des ESM beschlossen. Wir sind sehr froh, dass diese Regelungen eindeutig bestätigt wurden. Etwaige Kapitalabrufe des ESM müssen rechtzeitig und vollständig erfüllt werden können, damit es nicht zu einem grundgesetzwidrigen Stimmrechtsentzug gemäß Artikel 4 ESM-Vertrag kommen kann. Dies ist auch aus Sicht des Gerichts schon jetzt erfüllt. Die Forderung, für absehbare Zahlungspflichten Ansätze im Haushaltsplan vorzusehen, ist unstrittig."


Hintergrund:

ESM und Fiskalvertrag sind wesentliche Säulen einer neuen Stabilitätsarchitektur für Europa. Der Fiskalvertrag verpflichtet alle Vertragsparteien, strikte nationale Schuldenregeln umzusetzen. Mit dem Fiskalvertrag wird darüber hinaus noch einmal unterstrichen, dass das Schuldenstandskriterium des Maastricht-Vertrags in Zukunft neben dem Defizitkriterium stärker in den Fokus der Haushaltsüberwachung rückt.

Der ESM ist ein Krisenreaktionsmechanismus, der in akuten Fällen gegen strikte Auflagen finanzielle Hilfen an Mitgliedstaaten gewähren kann. Klare und verlässliche Regeln für solche Fälle stärken Vertrauen und Stabilität im gemeinsamen Währungsraum. Wer Finanzhilfen aus dem ESM beantragen möchte, muss die Schuldenregel des Fiskalvertrags in nationales Recht umgesetzt haben.

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2014