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FINANZEN/1087: Beschluss zur steuerlichen Gleichstellung von Lebenspartnern wird zügig umgesetzt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Juni 2013

Beschluss des Verfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichstellung von Lebenspartnern wird zügig umgesetzt

Ehegattensplitting rückwirkend bis 2001 möglich



Die unionsgeführte Mehrheit hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz beschlossen, mit dem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 umgesetzt wird. Es geht dabei um die Gleichstellung der Lebenspartner beim steuerlichen Ehegatten-Splitting. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

"Wir kommen mit der Initiative einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nach. Der Zweite Senat hat - bei einem abweichenden Votum zweier Richter - beschlossen, dass die steuerliche Ungleichbehandlung von Lebenspartnern gegenüber Ehegatten beseitigt werden muss. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir diesen Beschluss um: Alle Regelungen des Einkommensteuergesetzes, die für Ehegatten gelten, sind nunmehr auch auf Lebenspartner anwendbar.

Lebenspartner können rückwirkend ab 2001 vom Ehegattensplitting profitieren. Dies gilt für alle Fälle, in denen die Veranlagung noch nicht bestandskräftig geworden ist. Eine solche Begrenzung ist auch in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angelegt. Wir halten es im Sinne der Rechtssicherheit für richtig, nur Fälle zu erfassen, die noch nicht abschließend veranlagt wurden.

Noch zu prüfen ist, ob sich in Nebengesetzen zum Einkommensteuerrecht weiterer Anpassungsbedarf zugunsten der Lebenspartner ergibt. Es geht hier um eher redaktionelle Änderungen. Auch die hastig zusammengeschusterten Gesetzentwürfe der Opposition decken nicht jede Stelle des Steuerrechts ab, in denen das Wort "Lebenspartner" nachzutragen wäre. Der Anpassungsbedarf sollte besser gesammelt im Rahmen eines Jahressteuergesetzes erledigt werden.

Eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten, z. B. auch bei den Themen Öffnung des Rechtsinstituts der Ehe sowie Adoption, wird es mit der Union nicht geben. Ehe und Familie sind für uns besonders schützenswert, hieran halten wir fest."


Hintergrund:

Der Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP in den Deutschen Bundestag eingebracht haben, setzt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 (veröffentlicht am 6. Juni 2013) um. Das Gericht hatte entschieden, dass der Ausschluss der Lebenspartnerschaften (=gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, die sich staatlich haben eintragen lassen) vom Ehegattensplitting verfassungswidrig sei.

Durch eine Generalklausel sorgt der Gesetzentwurf dafür, dass die Regelungen des Einkommensteuergesetzes zu den Ehegatten auch auf Lebenspartner anwendbar sind. Insbesondere können Lebenspartner damit auch vom Ehegattensplitting profitieren.

Die Regelung gilt rückwirkend auf den Zeitpunkt der Einführung des Instituts der Lebenspartnerschaft in 2001. Voraussetzung ist, dass die Veranlagung noch nicht bestandskräftig geworden ist.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 27. Juni 2013 vorgesehen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 5. Juli 2013 mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2013