Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

FINANZEN/1084: Bundestag macht Weg für einheitliche Europäische Bankenaufsicht frei


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 12. Juni 2013

Bundestag macht Weg für einheitliche Europäische Bankenaufsicht frei

Einheitliche Aufsichtsstandards in Europa



Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Zustimmungsgesetz zur europäischen Bankenaufsicht beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

"Damit nehmen wir unsere Integrationsverantwortung wahr: Mit dem Gesetz ermöglichen wir, besondere Aufgaben der Bankenaufsicht auf die Europäische Zentralbank (EZB) zu übertragen. Der Übertragung muss die Bundesregierung vorher zustimmen. Das regeln wir in dem Zustimmungsgesetz.

Mit der europäischen Bankenaufsicht werden einheitliche Aufsichtsstandards in Europa geschaffen und die Durchschlagskraft der Bankenaufsicht gestärkt. Dies schafft Vertrauen in die Stabilität der Banken überall in Europa.

Nun müssen wir zügig einen europaweit einheitlichen Mechanismus auf den Weg bringen, der uns die Abwicklung großer, international agierender Banken ermöglicht. Nur dann werden die neuen europäischen Aufsichtsstandards ihre volle Wirkung entfalten können."


Hintergrund:

Durch die Verordnung der Europäischen Union zum gemeinschaftlichen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM - Single Supervisory Mechanism) werden besondere Aufgaben der Bankenaufsicht von der nationalen Ebene auf die EZB verlagert, um einheitliche Aufsichtsstandards in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten zu schaffen. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen für eine förmliche Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union geschaffen.

Die direkte Aufsicht der EZB wird sich auf bedeutende Kreditinstitute der teilnehmenden Mitgliedstaaten konzentrieren. Grundsätzlich gelten Kreditinstitute oder Konzerne mit einer Bilanzsumme von über 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts eines Mitgliedstaates als bedeutend. Unabhängig davon soll die EZB mindestens die drei bedeutendsten Kreditinstitute eines jeden teilnehmenden Mitgliedstaats direkt beaufsichtigen. Zudem soll die EZB-Aufsicht auch jene Kreditinstitute umfassen, die vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) direkte Unterstützung beantragen oder erhalten.

Die EZB soll ihre Aufsichtsaufgaben grundsätzlich ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung vollständig übernehmen. Dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus gehören automatisch sämtliche Eurozonen-Mitgliedstaaten an.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 13. Juni 2013 vorgesehen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 5. Juli 2013 mit dem Gesetz befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2013